TÜV SÜD ebnet den Weg für Konformitätszertifizierung
TÜV SÜD ebnet den Weg für Konformitätszertifizierung
25. November 2025
TÜV SÜD bietet jetzt freiwillige Konformitätszertifikate für KI-Systeme/-Produkte an. Dieser Service richtet sich an Hersteller, die vor dem obligatorischen Konformitätsverfahren eine unabhängige Bewertung ihrer technischen Dokumentation und Produktkonformität gemäß dem EU AI Act (EU-Verordnung 2024/1689) erhalten möchten. Zusätzliche Dienstleistungen wie Schulungen und Lückenanalysen tragen dazu bei, eine effiziente Einhaltung der Anforderungen des EU AI Acts sicherzustellen.
Die freiwillige Konformitätsbescheinigung bestätigt, dass das geprüfte Produkt einige oder alle allgemeinen technischen Anforderungen der EU-KI-Verordnung erfüllt. Zusätzlich werden die spezifischen Anforderungen überprüft, die zur Unterstützung der technischen Dokumentation gemäß Artikel 11 des EU AI Acts erforderlich sind. Dieser neue Service bietet Herstellern eine gute Möglichkeit, ihre KI-Produkte frühzeitig hinsichtlich der Anforderungen des EU AI Acts zu bewerten und sie so bei der effizienten Vorbereitung auf die gesetzlich vorgeschriebenen Konformitätsverfahren zu unterstützen.
Die Bescheinigung ersetzt nicht die gesetzlich vorgeschriebene EU-Konformitätserklärung (DoC) und berechtigt den Hersteller nicht zur Anbringung der CE-Kennzeichnung. Die Hersteller erhalten jedoch wertvolle Informationen über den Reifegrad ihres KI-Systems hinsichtlich der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften. Erst wenn die technische Dokumentation fertiggestellt und die Konformität mit allen geltenden Richtlinien bestätigt ist, kann der Hersteller eine EU-Konformitätserklärung ausstellen und die CE-Kennzeichnung unter seiner eigenen Verantwortung anbringen. KI-Produkte/-Anwendungen in höheren Risikoklassen müssen von einer Benannten Stelle auf ihre Konformität überprüft werden. Die Verfahren zur Einrichtung und Ernennung dieser Benannten Stellen sind jedoch noch nicht abgeschlossen.
Weitere Informationen zum Dienst „Attestation of Conformity“ (AoC) und zu damit verbundenen Dienstleistungen sind erhältlich unter [email protected].
Der EU AI Act tritt je nach Risikoklassifizierung eines KI-Systems schrittweise in Kraft. Hier sind die wichtigsten Termine nach Risikoklassen:
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Risikoklasse |
Was gilt? |
Inkrafttreten |
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Inakzeptables Risiko |
Die Verwendung dieser KI-Systeme (z. B. Social Scoring durch Regierungen, bestimmte Arten der biometrischen Überwachung) ist verboten. |
2. Februar 2025 |
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Allgemeine KI |
Bestimmte Transparenzanforderungen und Verhaltenskodizes für allgemeine KI (GPAI) werden schrittweise in Kraft treten. |
Seit 2. August 2025 |
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Hohes Risiko |
Strenge Anforderungen (z. B. Risikobewertung, Dokumentationspflichten, fortlaufende Überprüfung) für KI in den Bereichen Bildung, Medizin, Behörden usw. |
2. Dezember 2027 (Annex III)* |
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Hohes Risiko (Produkte als Sicherheitskomponenten) |
Betrifft insbesondere KI als Teil regulierter Produkte (Spielzeug, Medizinprodukte usw.). |
2. August 2028* |
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Begrenztes/ |
Kaum/keine Anforderungen, hauptsächlich Transparenzpflichten, wie z. B. Informationen über die Interaktion mit KI. |
Sofort oder mit allgemeiner Einführung im Jahr 2026 |
*Diese Termine stellen die endgültigen Fristen für Verpflichtungen im Zusammenhang mit hochriskanten KI-Anwendungen dar. Gemäß dem am 19. November veröffentlichten Digital Omnibus Package können sie jedoch vorverlegt werden, sofern die Konformitätsbewertungsinstrumente früher genehmigt werden.
Der AI Act Risk Navigator, ein kostenloses Online-Tool von TÜV SÜD und TÜV AI.Lab, bietet eine erste Orientierungshilfe zur Risikoklassifizierung von KI-Systemen und -Modellen: tuv-sud.risk-navigator.ai.
Weitere Informationen: tuvsud.com/en/topics/artificial-intelligence
Pressekontakt: Dirk Moser-Delarami