TÜV SÜD/Dachgepäckträger/Sicherheit
TÜV SÜD/Dachgepäckträger/Sicherheit
23. Juli 2025
Dachgepäckträger sowie -boxen sind vor allem für die Ferienfahrt ein beliebtes wie probates Mittel, um den Stauraum des Autos zu erweitern. „Werden dabei allerdings die technischen Gegebenheiten, die Vorschriften von Zuladung und Gesamtgewicht nicht beachtet, wird die Fahrt mit der Dachlast gefährlich“, gibt Alexander Bausch von TÜV SÜD zu bedenken, „auch weil sich das Fahrverhalten ändert“.
„In aller Regel braucht man einen speziell auf den jeweiligen Fahrzeugtyp abgestimmten Grundträger, der nur an den dafür vorgesehenen Befestigungspunkten am Auto sicher montiert werden darf“, erläutert der TÜV-SÜD-Fachmann: „Nicht zuletzt dienen diese typisierten Konstruktionen dazu, Lack- und Blechschäden am Fahrzeug zu vermeiden.“
Den entsprechenden Dachträger samt Befestigung für das eigene Auto zu finden ist trotz aller Vorschriften meist unproblematisch. „Auf den Internetseiten der namhaften Hersteller kann man sich in aller Regel bis zum gewünschten Fahrzeugtyp durchklicken, um das dazu passende System zu ermitteln“, weiß Bausch und empfiehlt nachdrücklich: „Verwenden Sie keine Träger und kein Zubehör ohne Kennzeichnung.“ Das GS-Siegel zum Beispiel bestätigt, dass das jeweilige Produkt im Sinne der europäischen Rechtsprechung sicher ist. Moderne Dachboxen sind zertifiziert nach DIN 75302 oder ISO 11154. Sichere Spanngurte, mit denen beispielsweise Surfboards oder Boote auf dem Dachträger verzurrt werden, sind häufig mit GS oder nach DIN 12195/2 gekennzeichnet und tragen einen Aufnäher, der die Zurrkraft des Gurts in daN (= Deka Newton, entspricht der maximalen Zugkraft in Kilogramm) angibt. „Die Beachtung dieser Normen enthebt den Autofahrer allerdings nicht seiner ganz persönlichen Verpflichtung nach Paragraf 22 StVO, wonach die Ladung so zu verstauen und zu sichern ist, dass sie selbst bei einer Vollbremsung oder plötzlichen Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen oder herabfallen kann“, erinnert der TÜV SÜD-Fachmann. Auch das Ladegut im Inneren der Box sollte mit Spanngurten fixiert werden.
Die erlaubte Zuladung für das zusätzliche Gepäckabteil lässt sich zwar aus den Angaben im Fahrzeugschein errechnen - als Differenz aus dem Gesamtgewicht und dem Leergewicht. Doch der Teufel steckt da im Detail. Alexander Bausch: „Die maximal zulässige Dachlast für Pkw ist nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen“. Sie findet sich vielmehr in der Bedienungsanleitung und beträgt je nach Fahrzeugtyp im Normalfall zwischen 50 und 100 Kilogramm. Doch zu dem Inhalt addieren sich noch das Gewicht der Box – etwa 20 Kilogramm – und des Querträgers mit etwa fünf Kilogramm. Und das alles aufaddiert darf die Dachlast des Fahrzeugs nicht überschreiten.
Beim Einsatz eines Gepäckträgers sollte man ein verändertes Fahrverhalten einkalkulieren. Das Fahrzeug reagiert durch seine vergrößerte Seitenfläche empfindlicher auf Seitenwind. Besonders nach Waldstücken und auf Brücken ist erhöhte Vorsicht geboten. In vielen Ländern – etwa Frankreich - sind Parkplätze unter freiem Himmel mit Portalen versehen, um Wohnmobilen die Zufahrt zu verwehren. Diese Barrieren können auch für einen PKW, vor allem für einen SUV mit Box ein unüberwindbares Hindernis bilden. Vorsicht heißt es zudem bei der Einfahrt in ein Parkhaus. „Vergessen Sie nie Ihre Ladung auf dem Dach, sonst kann das Einfahren in Tiefgaragen ausgesprochen teuer werden“, erinnert Bausch. Ebenfalls im Portemonnaie merkt man das höhere Gewicht sowie die veränderte Windsilhouette des Fahrzeugs. Mit Träger und Dachbox muss man einen Mehrverbrauch von etwa einem Liter einkalkulieren. Und: In der deutschen Straßenverkehrsordnung (StVO) ist für das Fahren mit Dachbox keine zulässige Höchstgeschwindigkeit angegeben. Hersteller von Dachboxen sowie Autoclubs oder Sachverständigenorganisation wie TÜV SÜD empfehlen aber eine Höchstgeschwindigkeit von 130 Kilometer pro Stunde (km/h).
Pressekontakt: Vincenzo Lucá