Veränderte Anforderungen
Veränderte Anforderungen
24. Mai 2024
Bisher war die Schutzprüfung für PV-Anlagen ab 135 kW installierter Leistung gesetzlich vorgeschrieben. Durch das Solarpaket I des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz haben sich die Anforderungen an den Netzanschluss von PV-Anlagen und die entsprechenden Nachweise geändert. Die Prüfung von Schutzeinrichtungen ist generell für alle Anlagen sinnvoll.
Durch das Solarpaket I entfällt für einige Anlagen die Anforderung, dass eine akkreditierte Prüfstelle eine Konformitätserklärung nach VDE-AR-N 4110 abgeben muss. Zudem benötigen neue Anlagen erst ab einer kumulierten installierten Leistung von 270 kW eine sogenannte übergeordnete Entkupplungsschutzeinrichtung, die nachweispflichtig geprüft werden muss. „Die Prüfung von Schutzeinrichtungen ist aber grundsätzlich für alle Anlagen empfehlenswert, um einen zuverlässigen und sicheren Betrieb zu gewährleisten“, sagt Florian Schnitzlbaumer, Experte der Abteilung Elektro- und Gebäudetechnik der TÜV SÜD Industrie Service GmbH. Eine Prüfpflicht für elektrische Schutzeinrichtungen und Schutzrelais lässt sich aus der TAR Mittelspannung (VDE-AR-N 4110) sowie der DGUV-Vorschrift 3 bzw. 4 und der VDE 0105-100 ableiten.
Fehlerhafte elektrische Betriebsmittel – beispielsweise Defekte an Isolierungen, Klemmstellen oder Schaltgeräten – können Kurzschlüsse im Netz auslösen. Dadurch können beispielsweise elektrische Anlagen beschädigt oder unter Umständen das öffentliche Stromnetz negativ beeinflusst werden. Andererseits können Störungen im öffentlichen Netz auch einen negativen Einfluss auf PV-Anlagen haben. „Wenn Fehler auftreten, greifen die Schutzeinrichtungen ein und schützen das Netz bzw. die Anlagen“, erklärt Schnitzlbaumer. „Wenn der Schutz falsch eingestellt ist oder nicht funktioniert, können Schutzabschaltungen ausbleiben oder unnötig ausgelöst werden.“
Um die Wirksamkeit von Schutzeinrichtungen zu prüfen, simuliert das TÜV SÜD-Team mit einem Schutzrelaisprüfgerät mögliche Fehlerzustände. Mit diesem Vorgehen lassen sich mehrere Schutzeinrichtungen in kurzer Zeit prüfen, wodurch Inbetriebnahmen von PV-Anlagen beschleunigt und Ausfallzeiten bei wiederkehrenden Prüfungen minimiert werden. Weil die Prüfgeräte mit der dazugehörigen Software eine nachvollziehbare Dokumentation der Ergebnisse ermöglichen, kann die Prüfung auch später problemlos bewertet werden.
Eine Schutzprüfung vor Inbetriebnahme hat TÜV SÜD beispielsweise an einer Photovoltaikanlage mit 1,7 MW Leistung auf den Dächern eines mittelständischen Familienunternehmens westlich von München durchgeführt. Dabei wurden nicht nur die Anrege- und Auslöswerte der Schutzrelais geprüft, sondern auch die wesentlichen Betriebsmitteldaten protokolliert sowie das anforderungsgerechte Auslösen unterschiedlicher Schutzeinrichtungen kontrolliert. Im Rahmen der Schutzprüfung erfolgte auch eine Inaugenscheinnahme der elektrischen Anlage. Florian Schnitzlbaumer: „Mit unserer Schutzprüfung haben wir unseren Beitrag dazu geleistet, dass die neu errichtete PV-Anlage ans Stromnetz angeschlossen und in Betrieb genommen werden konnte.“
Schutzprüfungen sind nicht nur vor Inbetriebnahme einer Anlage vorgeschrieben, sondern müssen auch wiederkehrend – im Allgemeinen alle vier Jahre – durchgeführt werden. „Betreiber profitieren in mehrfacher Hinsicht von unseren Prüfungen“, erklärt der TÜV SÜD-Experte. „Sie kommen ihrer Prüfpflicht nach, identifizieren Fehler an Betriebsmitteln, verbessern die Sicherheit und Verfügbarkeit ihrer Anlagen und leisten damit auch einen Beitrag für eine zuverlässige Stromversorgung.“
TÜV SÜD kombiniert die Schutzprüfung der PV-Anlage bei Bedarf mit einer Prüfung der elektrischen Anlagen oder einer Kontrolle des Schutzkonzepts. Betreiber haben damit für alle erforderlichen Prüfleistungen einen Ansprechpartner – was Zeit und Kosten spart.
Mehr Informationen zur Schutzprüfung und zu weiteren Dienstleistungen von TÜV SÜD in diesem Bereich gibt es unter E-Mail: [email protected].
Pressekontakt: Dr. Thomas Oberst