TÜV SÜD/Transport/E-Bikes
TÜV SÜD/Transport/E-Bikes
26. Oktober 2023
E-Bikes oder Pedelecs sollten nicht auf dem Dach eines Personenwagens transportiert werden. „Zum einen sind E-Bikes mit durchschnittlich knapp 25 Kilogramm Gewicht nicht so leicht auf das Dach zu wuchten“, gibt Jürgen Lebherz von TÜV SÜD zu bedenken und gängige Dachträger seien erfahrungsgemäß nicht für das Gewicht zwei solcher Bikes ausgelegt. Zudem muss die maximale Dachlast des Autos beachtet werden. Hobby-Radler sollten daher für den Transport zu einem Fahrradheckträger für die Anhängerkupplung greifen.
Transportlösungen, bei denen die Räder an der Heckklappe befestigt werden, stoßen wegen ihrer geringen Nutzlast oft an die Grenzen des Zulässigen. „Aber auch bei den Modellen für die Anhängerkupplung muss man unbedingt beachten, dass die zulässige Stützlast nicht überschritten wird. Sie liegt zumeist zwischen 50 und 100 Kilogramm und kann in der Zulassungsbescheinigung Teil I („Fahrzeugschein“) unter Feld 13 nachgesehen werden“, erläutert Jürgen Lebherz.
„Bei der Wahl des Fahrradträgers sollte man sich im Vorfeld genau informieren“, rät er. Unter anderem muss der Träger für das Gewicht der E-Bikes ausgelegt sein und viele Pedelecs haben breitere Reifen oder einen größeren Radstand. Auch die Dicke des Rahmens sollte berücksichtigt werden, damit die Befestigungsklauen richtig greifen. Zudem sollte man sich im Vorfeld überlegen, ob der Kofferraum trotz montierter Räder zugänglich sein soll. In diesem Fall muss man einen wegklappbaren Träger anschaffen.
Beim Befestigen der E-Bikes auf dem Träger empfiehlt es sich, behutsam vorzugehen, um Beschädigungen am Auto zu vermeiden. „Zu zweit geht das besser“, schildert Lebherz seine Erfahrungen. Grundsätzlich müssen die Räder mittig platziert werden und das Fahrzeug darf eine Gesamtbreite von 2,55 Metern nicht überschreiten. Ebenso dürfen die Rückleuchten nicht verdeckt werden, sonst braucht es eine zusätzliche Beleuchtung. Das Kennzeichen muss sichtbar bleiben, andernfalls muss ein Zweites angebracht werden, welches ohne Zulassungsplaketten versehen ist. Vor Fahrtbeginn sollte der sichere Sitz aller Teile nochmals sorgfältig überprüft werden und „auch unterwegs bei einer Fahrpause ist ein kontrollierender Gang ums Auto sicherlich kein Fehler“.
Pressekontakt: Vincenzo Lucà