Automatisierte Externe Defibrillatoren (AED) – aufgrund ihrer besonderen Funktionsweise oft als Laiendefibrillatoren bezeichnet - können Leben retten. Am häufigsten begegnet man ihnen in öffentlichen Räumen wie Einkaufszentren, Museen, Sport und Versammlungsstätten, Bahnhöfen oder öffentlich zugänglichen Bereichen von Flughäfen, Polizei- oder Gerichtsgebäuden. Was Betreiber oft nicht wissen: Um sicherzustellen, dass ein AED jederzeit einsatzbereit ist unterliegen diese Geräte teilweise einer Prüfpflicht nach §12 MPBetreibV (STK).
Von den Prüfpflichten ausgenommen sind lediglich AED, die jeden einzelnen der folgenden Punkte erfüllen:
Ab dem 1. Januar 2027 gelten folgende Punkte zusätzlich für neu in Betrieb genommene AED
WORLDWIDE
Germany
Global
Asia
Europe
Middle East and Africa