Pruefung AED Defibrillator

Prüfung Automatisierter Externer Defibrillatoren (AED)

Prüfpflichten nach MPBetreibV oft unbekannt

Automatisierte Externe Defibrillatoren (AED) – aufgrund ihrer besonderen Funktionsweise oft als Laiendefibrillatoren bezeichnet - können Leben retten. Am häufigsten begegnet man ihnen in öffentlichen Räumen wie Einkaufszentren, Museen, Sport und Versammlungsstätten, Bahnhöfen oder öffentlich zugänglichen Bereichen von Flughäfen, Polizei- oder Gerichtsgebäuden. Was Betreiber oft nicht wissen: Um sicherzustellen, dass ein AED jederzeit einsatzbereit ist unterliegen diese Geräte teilweise einer Prüfpflicht nach §12 MPBetreibV (STK). 

Nicht für alle AED besteht eine Prüfpflicht

Von den Prüfpflichten ausgenommen sind lediglich AED, die jeden einzelnen der folgenden Punkte erfüllen:

  • der AED führt Selbsttests durch
  • der AED ist für die Anwendung durch Laien vorgesehen
  • der Betreiber unternimmt regelmäßige Sichtprüfungen am AED 

Ab dem 1. Januar 2027 gelten folgende Punkte zusätzlich für neu in Betrieb genommene AED

  • Ergebnis des Selbsttests wird durch den AED dokumentiert
  • Ergebnis wird regelmäßig an den Betreiber per Fernüberwachung übermittelt

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