Gesetze, Richtlinien, Verordnungen
Gesetze, Richtlinien, Verordnungen
Zum Gesetzestext des ProdSG
(ersetzte Geräte- und Produktsicherheitsgesetz - GPSG)
Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, über Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und über die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes
Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) werden vom Ausschuss für Betriebsicherheit ermittelt und vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit im Bundesarbeitsblatt bekannt gemacht.
Sie konkretisieren die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hinsichtlich der Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen sowie der Ableitung von geeigneten Maßnahmen und geben den Stand der Technik wieder.
Ein Arbeitgeber kann bei Anwendung der TRBS davon ausgehen, dass die Anforderungen der BetrSichV erfüllt sind. Bei Anwendung alternativer Lösungen, die in den TRBS nicht beschrieben sind, muss der Arbeitgeber die gleichwertige Erfüllung der Verordnung schriftlich nachweisen.
zu den Technischen Regeln für Betriebssicherheit - TRBS
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