Schweißen TÜV SÜD

Anerkennung von Schweißverfahren

Übersicht der aktuellen Prüfnormen

Anforderung und Qualifizierung von Schweißverfahren für metallische Werkstoffe

DIN EN ISO 15607:2004-03
Allgemeine Regeln

DIN EN ISO 15609-1:2005-01
Schweißanweisung für das Lichtbogenschweißen

DIN EN ISO 15614-1:2017-12
Schweißverfahrensprüfung - Teil 1: Lichtbogen- und Gasschweißen von Stählen und Lichtbogenschweißen von Nickel und Nickellegierungen

DIN EN ISO 15614-2:2005-07
Schweißverfahrensprüfung - Teil 2: Lichtbogenschweißen von Aluminium und seinen Legierungen

DIN EN ISO 15610:2004-02
Qualifizierung aufgrund des Einsatzes von geprüften Schweißzusätzen

DIN EN ISO 15611:2004-03
Qualifizierung aufgrund von vorliegender schweißtechnischer Erfahrung

DIN EN ISO 15612:2004-10
Qualifizierung durch Einsatz eines Standardschweißverfahrens

DIN EN ISO 15613:2004-09
Qualifizierung aufgrund einer vorgezogenen Arbeitsprüfung

DIN EN ISO 15609-3:2004-10
Schweißanweisung - Teil 3: Elektronenstrahlschweißen

DIN EN ISO 15609-4:2009-10
Schweißanweisung - Teil 4: Laserstrahlschweißen

 

Schweißverfahrensprüfung: Anerkennung von Schweißverfahren

Produktnorm und/oder Liefervereinbarung
Produktnormen (z.B. AD-Merkblatt) fordern den Nachweis anerkannter Schweißverfahren, wobei zusätzliche Bedingungen und Einschränkungen gegenüber der Norm vorgeschrieben werden können.

Vorläufige Schweißanweisung (pWPS)
Die vorläufige Schweißanweisung ist vom Hersteller anzufertigen. Sie muss den Bereich für alle wesentlichen Parameter (Schweißbedingungen) festlegen und ist Voraussetzung für das Anerkennungsverfahren.

Verfahrensprüfung - Stahl / Aluminium
Die Herstellung der Prüfstücke erfolgt gemäß den Angaben in der pWPS. Die Herstellung wird durch die zuständige Stelle protokolliert.

Bericht über Anerkennung eines Schweißverfahrens (WPAR)
Die zerstörungsfreie und die zerstörende Prüfung der Prüfstücke werden gemäß den Anforderungen der Norm sowie evtl. Zusatzbedingungen der Produktnorm durchgeführt. Der Bericht über die Anerkennung des Schweißverfahrens (durch die zuständige Stelle) dokumentiert die Herstellung und die Beurteilungsergebnisse der Prüfstücke und definiert den Geltungsbereich.

Schweißanweisung (WPS)
Auf der Grundlage des Berichtes über die Anerkennung des Schweißverfahrens wird die pWPS von der zuständigen Stelle bestätigt. Diese Schweißanweisung (WPS) ist damit ein Dokument, das dem Hersteller als Nachweis für das beschriebene Schweißverfahren dient und ihn berechtigt, innerhalb des definierten Geltungsbereiches zu fertigen.

 

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