MAAS-BGW

Prüfzeichenübersicht

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Zertifizierung:
Managementsystemzertifizierung / Freiwillige Prüfung

Prüfungsgrundlage: 
Deutsche Norm MAAS-BGW
(Managementanforderungen der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege zum Arbeitsschutz)

Standard-Normgeber: 
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)

Es wird kein TÜV SÜD-Prüfzeichen vergeben. Der Standardgeber BGW bietet ein Prüfzeichen an, welches das zertifizierte Unternehmen bei der BGW anfordern kann.

 

Was beinhaltet der Standard MAAS-BGW?

Der Standard MAAS-BGW legt die Anforderungen an ein zertifizierungsfähiges Arbeitssicherheitsmanagementsystem eines Unternehmens fest. Hierzu zählen u.a.

  • Das Unternehmen hat ein geeignetes Arbeitssicherheitsmanagementsystem eingerichtet, einschließlich Mechanismen zur Erkennung von Risiken, zur Selbstbewertung, zur Vorbeugung, Korrektur und zur kontinuierlichen Verbesserung seiner Leistung
  • Das Arbeitssicherheitsmanagementsystem ist in ein Qualitätsmanagementsystem (z.B. nach ISO 9001) integriert.
    Das Unternehmen hinterfragt und berücksichtigt die arbeitssicherheitsbezogenen Anforderungen des zutreffenden Regelwerks.
  • Was bedeutet „Zertifizierung“ bzw. Vergabe eines Prüfzeichens für MAAS-BGW durch die TÜV SÜD Management Service GmbH?
    • Der Kunde hat sich einer freiwilligen Prüfung (Audit) anhand festgelegter Kriterien (Prüfgrundlage) unterzogen.
    • Ein Zertifikat bzw. die Erlaubnis zur Nutzung eines Prüfzeichens wird nur dann erteilt, wenn im Rahmen der Prüfung keine wesentlichen Abweichungen gegenüber den Anforderungen der Prüfgrundlage festgestellt werden konnten.
    • Zertifikate bzw. Prüfzeichen werden zeitlich begrenzt vergeben. Eine Überprüfung der Gültigkeit einzelner Zertifikate ist in der Zertifikatsdatenbank der TÜV SÜD Management Service GmbH möglich.
    • Die Zertifizierung erfordert zur Aufrechterhaltung jährliche angekündigte Prüfungen mit positivem Ergebnis.
    • Unangekündigte Prüfungen sind anlassbezogen möglich
  • Wie wird geprüft?

    Folgende Prüfmethoden werden von unabhängigen und qualifizierten Experten (Auditoren) angewendet: 

    Dokumentenprüfung:

    • Bewertung der Festlegungen bzw. Dokumentation des Unternehmens zur systematischen Regelung aller Abläufe, die für das Arbeitssicherheitsmanagement eine Bedeutung haben.

    Vor-Ort-Audit:

    • Überprüfung der Umsetzung dieser Regelungen in der Praxis durch Interviews beim Kunden vor Ort. Stichprobenartige Überprüfung der Abläufe an Hand von Nachweisen, wie z.B. vorliegende Messergebnisse, Besprechungsprotokolle, Schulungs- und Qualifizierungsnachweise, Umgang mit Reklamationen und Nachweise für festgelegte Ziele und daraus resultierenden Verbesserungsprojekte vor Ort.
  • Was kann eine Zertifizierung nach dem Standard MAAS-BGW nicht leisten?
    • Es handelt sich hierbei nicht um eine Produktzertifizierung. Eine Aussage zur Qualität und/oder Sicherheit eines Produkts oder einer Dienstleistung des zertifizierten Kunden wird somit nicht getroffen. Eine Zertifizierung nach MAAS-BGW bedeutet nicht, dass das Unternehmen ein höherwertiges oder sichereres Produkt herstellt oder eine höherwertige oder sicherere Dienstleistung anbietet.
    • Eine Zertifizierung nach MAAS-BGW gewährleistet nicht, dass eine Dienstleistung in jedem Einzelfall mit den Kundenanforderungen oder mit den arbeitssicherheitsbezogenen Anforderungen des zutreffenden Regelwerks übereinstimmt, wenngleich dies ein wesentliches Ziel des integrierten Arbeitssicherheitsmanagementsystems darstellt.

Wissenswert

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Übersicht über zertifizierte Unternehmen der TÜV SÜD Management Service GmbH

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