Geltungsbereich
Prüfungen im Bereich der Feuerungs-, Wärme- und Abgastechnik.
Prüfgrundlage
Prüfgrundlage sind produktspezifische Normen und Prüfprogramme, sowie die TÜV SÜD-Anforderungen für die Besichtigung der Produktions- und Fertigungsstätten mit Überwachung.
Sofern Normen Prüfgrundlage sind, werden diese auf dem Prüfzeichen genannt.
Erklärung von Aussagen, die Bestandteil des Prüfzeichens sind:
- Aussage Baumuster geprüft, Type tested: Es bedeutet, dass das Produkt, die Komponente die in der Prüfgrundlage / Norm genannten Anforderungen erfüllt. Diese sind i.d.R. technische Sicherheitsanforderungen und/oder Leistungsanforderungen. Als Prüfgrundlage werden produktspezifische Normen und Prüfprogramme herangezogen, die auf dem Prüfzeichen ausgewiesen sind.
- Aussage Produktion überwacht, Production monitored: Die Aussage bestätigt, dass für die Vergabe des Prüfzeichens eine erstmalige und regelmäßige Überprüfung der Produktions- bzw. Fertigungsstätten erfolgreich durchgeführt wurde und der Überwachung unterliegt. Je nach Produkt und Prüfzeichen können auch Muster aus der Fertigung oder vom Markt für weitergehende Laborprüfungen entnommen werden.
- Aussage Sicherheit geprüft: Die Aussage "Sicherheit geprüft" oder "Sicherheit" bestätigt, dass ein Produkt, eine Komponente oder eine Anlage zum Zeitpunkt der Prüfung oder Inspektion die grundlegenden technischen Sicherheitsanforderungen erfüllt. Dabei kann es sich im Gegensatz zur "Baumuster-Prüfung" mit "Produktionsüberwachung" um die Prüfung einzeln gefertigter Produkte handeln.
- Standard Controls: Sofern die Prüfgrundlage nicht in einer einzigen Norm enthalten ist, sondern verschiedene Normen und Merkblätter für die Berücksichtigung von z.B. Bauanforderungen, Funktionssicherheit, Sicherheit im Fehlerfall unter Beachtung des Fehlermodells DIN VDE 0116, elektrische Sicherheit, EMV, herangezogen werden, können diese als Prüfgrundlage in einem Prüfprogramm der TÜV SÜD Industrie Service unter der Bezeichnung "Standard Controls" zusammengefasst werden.
Relevante Normen und Vorschriften:
- DIN EN 50379: "Anforderungen an tragbare elektrische Geräte zur Messung von Verbrennungsparametern von Heizungsanlagen"
Die Europäische Norm gilt für Geräte zur Bestimmung von Gaskonzentrationen und anderen Verbrennungsparametern, wie sie bei der Installation und Wartung von Heizungsanlagen verwendet werden. Diese Geräte werden zur Bestimmung des Betriebsverhaltens von Heizungsanlagen für verschiedene Brennstoffe sowohl vom Heizungsbauer/Installateur, Wartungsdienst als auch bevollmächtigten Inspektor benutzt. Die Geräte können verschiedene Funktionsmodule enthalten, deren Konformität in dieser Norm einzeln geprüft werden darf und die in verschiedenen Varianten entsprechend der Anwendungsmöglichkeiten kombiniert werden dürfen
- DIN EN 1856-1: "Abgasanlagen - Anforderungen an Metall-Abgasanlagen - Teil 1: Bauteile für System-Abgasanlagen."
Die Norm DIN EN 1856-1 beschreibt Bauteile von Abgasanlagen, mit denen System-Abgasanlagen nach Bild 1 der Norm zusammengebaut werden können. Sie sieht für die Korrosionsbeständigkeit baustoffbezogene Mindestanforderungen an das Innenrohr sowie als Zwischenlösung eine Korrosionsbeständigkeitsprüfung der Produkte vor. Drei Korrosionsbeständigkeitsprüfungen mit entsprechenden Anforderungen sind aus den in verschiedenen Mitgliedstaaten praktizierten Prüfverfahren ausgewählt und angenommen worden.
- DIN EN 1856-2: "Abgasanlagen - Anforderungen an Metall-Abgasanlagen - Teil 2: Innenrohre und Verbindungsstücke aus Metall."
Die Norm legt die Leistungsanforderungen für starre und flexible Innenrohre aus Metall, starre Verbindungsstücke und starre Formstücke fest, die zur Abführung von Verbrennungsprodukten von Feuerstätten an die Außenluft verwendet werden (einschließlich ihrer Halterungen).
- DIN EN 303-2: "Heizkessel - Teil 2: Heizkessel mit Gebläsebrennern - Spezielle Anforderungen an Heizkessel mit Ölzerstäubungsbrennern."
Diese Norm gilt für Heizkessel für Zentralheizungen nach EN 303-1:2016 bis zu einer Nennwärmeleistung von 1 000 kW und EN 303-4 bis zu einer Nennwärmeleistung von 70 kW mit Gebläsebrennern nach EN 267, die für den Betrieb mit flüssigen Brennstoffen konzipiert wurden. Die Leistungsanforderungen dieser Norm gelten für die Typ-Prüfung von Heizkesseln (Standard-, Niedertemperatur- und Brennwertkessel), die auf einem Prüfstand geprüft werden, in Übereinstimmung mit den in EN 304 beschriebenen Prüfregeln. Die Norm gilt auch für raumluftunabhängige Kessel gemäß der Definition in EN 15035 was Wirkungsgrad und Emissionen betrifft.
- DIN EN 303-5: "Heizkessel – Teil 5: Heizkessel für feste Brennstoffe, manuell und automatisch beschickte Feuerungen, Nennwärmeleistung bis 500 kW – Begriffe, Anforderungen, Prüfungen und Kennzeichnung."
Wie der Titel sagt, gilt diese Norm für Heizkessel und deren Sicherheitseinrichtungen bis zu einer Nennwärmeleistung von 500 kW, die ausschließlich für die Verfeuerung von festen Brennstoffen vorgesehen sind und nach den Festlegungen des Kesselherstellers betrieben werden. Diese Norm behandelt signifikante Gefahren, gefährliche Situationen und Ereignisse, die für Heizkessel im bestimmungsmäßigen Betrieb relevant sind und vom Hersteller vorhersehbar sind (siehe Abschnitt 4). Die Heizkessel können mit Naturzug oder mit Gebläse betrieben werden. Die Beschickung kann von Hand oder automatisch erfolgen. Einzelheiten zur Prüfgrundlage sind der Norm zu entnehmen.
- DIN EN 267: "Automatische Brenner mit Gebläse für flüssige Brennstoffe".
Wie der Titel sagt, ist diese Europäische Norm in erster Linie für automatische Brenner für flüssige Brennstoffe mit Gebläse für die Verbrennungsluft vorgesehen, die als komplette Einheit angeboten werden. Ölbrenner mit Gebläse, die dieser Europäischen Norm entsprechen, werden häufig für industrielle Anwendungen eingesetzt. Es gelten die gleichen sicherheitstechnischen Prinzipien wie für Ölbrenner mit Gebläse, die in Haushaltsgeräten/für kommerzielle Anwendungen eingesetzt werden. Bei einem Einsatz in der Industrie wird jedoch erwartet, dass die Ölbrenner mit Gebläse in der jeweils zutreffenden industriellen Umgebung sicher arbeiten, wobei die damit verbundenen Risiken von denen von Haushaltgeräten abweichen können. In der Industrie eingesetzte Ölbrenner mit Gebläse können durch ihre Fähigkeit gekennzeichnet werden, auftretenden Umgebungseinflüssen standzuhalten, wie Feuchtigkeit, hohe Temperatur, elektrische und magnetische Erscheinungen, Erschütterungen usw.
- DIN EN 13229: "Kamineinsätze einschließlich offene Kamine für feste Brennstoffe - Anforderungen und Prüfungen".
In der Norm sind alle Einzelfeuerstätten für feste Brennstoffe mit offenem Feuerraum (ohne Türen), Feuerstätten mit geschlossenen oder offenem Feuerraum, die mit dem Gebäude durch die variable Verkleidung verbunden werden, und Kaminkassetten festgelegt. Behandelt werden auch Feuerstätten dieser Bauarten, die mit wasserführenden Bauteilen zur Heiz- und Brauchwassererwärmung ausgestattet sind.
- DIN EN 13240: "Raumheizer für feste Brennstoffe - Anforderungen und Prüfungen".
Die Norm beschreibt Anforderungen an Einzelraumheizer für feste Brennstoffe mit geschlossenen Feuerraumtüren und mit offenen oder geschlossenen Feuerraumtüren, die frei stehend oder einzubauen sind und keine funktionalen Änderungen bewirken sowie die Typprüfung dieser Feuerstätten. Behandelt werden auch Feuerstätten dieser Bauarten, die mit wasserführenden Bauteilen zur Heiz- und Brauchwassererwärmung ausgestattet sind.
- DIN EN 14785: "Raumheizer zur Verfeuerung von Holzpellets - Anforderungen und Prüfverfahren".
Mit der Norm DIN EN 14785 werden Anforderungen an Auslegung, Herstellung, Ausführung und Sicherheit von Raumheizern für Holzpellets festgelegt. Bezüglich Raumheizer für Holzpellets sind in der Norm außerdem Anforderungen an das Leistungsvermögen hinsichtlich Wirkungsgrad und Emission enthalten. Sie behandelt zudem auch die wesentlichen Punkte, die bei Anleitungen und Kennzeichnungen zu beachten sind, und gibt an, welche Prüfverfahren und Prüfbrennstoffe für die Typprüfung der Geräte anzuwenden sind.
Die Norm erfasst alle Raumheizer für Holzpellets, die mechanisch beschickt werden, eine Nennwärmeleistung von bis zu 50 kW haben und den Aufstellungsraum beheizen.










