Aufzüge sind überwachungsbedürftige Anlagen, deren Sicherheit regelmäßig durch eine unabhängige Prüforganisation überprüft werden muss. Der Gesetzgeber schreibt eine wiederkehrende Prüfung spätestens alle zwei Jahre vor. Zwischen diesen Prüfungen erfolgt eine Zwischenprüfung. Die Intervalle zur Aufzugsprüfung können vom Betreiber auch nutzungsbedingt beliebig verringert werden.
Ich bitte die für mich zuständige Niederlassung der TÜV SÜD Industrie Service GmbH um ein Angebot für die Prüfung folgender Aufzugsanlage(n):
Hinweis: Bei unvollständigen oder fehlerhaften Daten sowie Rückfragen setzen wir uns telefonisch mit Ihnen in Verbindung.
Achtung: Aktuell sind ausschließlich Online-Anmeldungen für Wiederkehrende Prüfungen möglich. Wünschen Sie Angebote zu weiteren Produkten, vermerken Sie dies bitte unter "Bemerkung".
Wie viele Aufzüge sollen geprüft werden?*
Aufzugsprüfadresse(n), nicht Adresse des Betreibers:*
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