Wählen Sie ein anderes Land, um sich über die Services vor Ort zu informieren
//Land auswählenTÜV SÜD führt an Objekten, die an Dritte im Gesamten oder nach Aufteilung veräußert werden, eine gutachterliche bautechnische und gebäudetechnische Bestandserfassung von Bauteilen des Gemeinschaftseigentums durch. Zweck der Begutachtung ist es, zukünftigen Erwerbern von Sondereigentumseinheiten den bautechnischen und gebäudetechnischen Zustand des Gemeinschaftseigentumes neutral und unabhängig darzustellen. Ziel der Begutachtung ist es, Bestandsmängel an den Bauteilen festzustellen und den allgemeinen Zustand zu beschreiben.
Die Begutachtungen führen Bau-Sachverständige und falls vertraglich vereinbart auch Sachverständige der Gebäude- und Elektrotechnik durch.
Es werden Bestandsmängel beurteilt, die für die Dauerhaftigkeit und Werthaltigkeit des Gebäudes bzw. die Sicherheit der Bewohner wesentlich sind.
Als "Wesentliche Bestandsmängel" werden definiert:
Die Ergebnisse werden in einer Gutachterlichen Beurteilung des bau- und gebäudetechnischen Zustandes des Gemeinschaftseigentums der Wohnanlage zusammengestellt.