Prüfzeichen

Prüfzeichen zur Herstellerbegutachtung von schweißtechnischen Untersuchungen

Geltungsbereich

Herstellerbegutachtung von schweißtechnischen Untersuchungen

Freiwilligkeit der Prüfung: Das Prüfzeichen wird im Rahmen einer freiwilligen Prüfung und Zertifizierung vergeben, für die TÜV SÜD durch einen Kunden beauftragt wird.

Prüfgrundlage

Prüfgrundlage sind für die Herstellerbegutachtung spezifische Normen, Regelwerke, und Prüfprogramme, sowie die TÜV SÜD-Anforderungen für die Besichtigung der Produktions- und Fertigungsstätten mit Überwachung.

Abhängig von den für die Begutachtung angewandten Normen und Regelwerken, sowie den produzierten Produkten, Bauteilen, oder Werkstoffen, werden die Prüfzeichen in verschiedenen Varianten angeboten, z.B. basierend auf DIN EN ISO 3834, auf AD 2000-HP0, TRD 201, auf DIN EN 15085-2. Dabei sind Kombinationen möglich, die angewandten Normen und Regelwerke werden auf dem Prüfzeichen genannt.

Erklärung von Aussagen, die Bestandteil des Prüfzeichens sind:

  • Piktogramm Q: Das Piktogramm steht für die Zertifizierung von Qualitätsmanagementsystemen. Prüfzeichen mit diesem Piktogramm, bzw. reine Systemprüfzeichen dürfen nicht auf Produkten angebracht werden.
  • Hersteller zertifiziert: Die Aussage bestätigt, dass durch eine Begutachtung beim Hersteller bestätigt wurde, dass die für die sachgemäße Ausführung der Produkte, Bauteile oder Werkstoffe notwendigen Arbeiten unter Einhaltung der Regeln der Technik, sowie der auf dem Prüfzeichen aufgeführten Normen und Vorschriften durchgeführt werden. Die Zertifizierung unterliegt der regelmäßigen Überwachung.

Relevante Normen und Vorschriften:

  • AD 2000-Merkblätter: Das AD 2000-Regelwerk wird durch die Arbeitsgemeinschaft Druckbehälter entwickelt und durch den Verband der TÜV e. V. (VdTÜV) herausgegeben. Es konkretisiert alle grundlegenden Sicherheits- und Konformitätsfestlegungen, die nach der europäischen Druckgeräterichtlinie (DGRL) beachtet werden müssen. Sie enthalten sicherheitstechnische Anforderungen, die für normale Betriebsverhältnisse zu stellen sind. Sind über das normale Maß hinausgehende Beanspruchungen beim Betrieb der Druckbehälter zu erwarten, so ist diesen durch Erfüllung besonderer Anforderungen Rechnung zu tragen.
  • AD 2000 HP0 Merkblatt: "Herstellung und Prüfung von Druckbehältern – Allgemeine Grundsätze für Auslegung, Herstellung und damit verbundene Prüfungen": Die AD 2000-Merkblätter der Reihe HP behandeln die Regeln für Auslegung und Herstellung für ruhend oder vorwiegend ruhend beanspruchte1) Druckbehälter und Druckbehälterteile sowie Gehäuse von Ausrüstungsteilen und deren Verbindung mit nicht drucktragenden Teilen, z. B. durch Schweißen. Sie regeln die vor, während und nach der Herstellung erforderlichen Prüfungen durch die zuständige unabhängige Stelle oder durch den Hersteller.
  • TRD (Technische Regeln für Dampfkessel) 201: "Schweißen von Bauteilen aus Stahl – Fertigung – Prüfung". Die Technischen Regeln für Dampfkessel geben den Stand der sicherheitstechnischen Anforderungen an die Werkstoffe, Herstellung, Berechnung, Ausrüstung, Aufstellung und Prüfung sowie für den Betrieb der Dampfkessel wieder.
  • DIN EN ISO 3834ff: "Qualitätsanforderungen für das Schmelzschweißen von metallischen Werkstoffen". Die Normenreihe besteht aus verschiedenen Teilen, z.B. Teil 1: Kriterien für die Auswahl der geeigneten Stufe der Qualitätsanforderungen, Teil 2: Umfassende Qualitätsanforderungen, Teil 3: Standard-Qualitätsanforderungen.
  • DIN EN ISO 3834-2: "Qualitätsanforderungen für das Schmelzschweißen von metallischen Werkstoffen – Teil 2: Umfassende Qualitätsanforderungen". Dieser Teil von ISO 3834 definiert umfassende Qualitätsanforderungen beim Schmelzschweißen von metallischen Werkstoffen in Werkstätten und/oder auf Baustellen.
  • DIN EN ISO 3834-3: "Qualitätsanforderungen für das Schmelzschweißen von metallischen Werkstoffen –Teil 3: Standard-Qualitätsanforderungen (ISO 3834-3:2005)". Dieser Teil von ISO 3834 definiert Standard-Qualitätsanforderungen beim Schmelzschweißen von metallischen Werkstoffen in Werkstätten und/oder auf Baustellen.
  • DIN EN 1090-1: "Ausführung von Stahltragwerken und Aluminiumtragwerken – Teil 1: Konformitätsnachweisverfahren für tragende Bauteile." Diese Norm legt Anforderungen an den Konformitätsnachweis von Stahlbauteilen, Aluminiumbauteilen und Bausätzen fest, die als Bauprodukte in Verkehr gebracht werden. Der Konformitätsnachweis umfasst die Herstellungsmerkmale und, sofern erforderlich, Tragfähigkeitsmerkmale. Diese Europäische Norm befasst sich ebenfalls mit dem Konformitätsnachweis von Stahlbauteilen, die in Verbundtragwerken aus Stahl und Beton verwendet werden.
  • DIN EN 13479: "Schweißzusätze – Allgemeine Produktnorm für Zusätze und Pulver zum Schmelzschweißen von metallischen Werkstoffen". Dieses Dokument legt allgemeine Lieferbedingungen für Zusätze und Pulver für das Schmelzschweißen metallischer Werkstoffe fest. Dieses Dokument gilt nicht für Hilfsstoffe wie Schutzgase.
  • DIN EN 15085-2: DIN EN 15085-2: "Bahnanwendungen – Schweißen von Schienenfahrzeugen und -fahrzeugteilen – Teil 2: Anforderungen an Schweißbetriebe". Teil 2 der Normenreihe gilt für das Schweißen metallischer Werkstoffe von Schienenfahrzeugen und –fahrzeugteilen, definiert die Klassifikationsstufen für geschweißte Bauteile und legt die Anforderungen an die Hersteller fest, die zum Nachweis der Konformität erfüllt werden müssen.
  • Bauprodukteverordnung (BauPVO) 305/2011/EU:  "Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten". Mit der Einführung der Bauproduktenverordnung in Europa soll der Verwirklichung des Binnenmarktes für Bauprodukte ausreichend Rechnung getragen werden. Dabei handelt es sich um eine europäische Basisverordnung, die für alle Mitgliedstaaten der EU direkt verbindlich ist.

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