Der internationale Markt für informationstechnologische Einrichtungen (z.B. elektrische Büromaschinen wie PC, Drucker, Bildschirme, Industrierechner, Infoterminals) und Multimedia ist oft von hohem Innovationsdruck geprägt und entsprechend schnelllebig. Zusätzlich zum Innovations- und Zeitdruck müssen diese Produkte auch die weltweit geltenden gesetzlichen Anforderungen, wie den Funkschutz und elektrische Sicherheit, erfüllen.
So gibt es z. B. innerhalb der Europäischen Union die CE-Kennzeichnungspflicht. Für informationstechnologische Einrichtungen und Multimedia-Geräte sind damit die Richtlinien zur elektromagnetischen Verträglichkeit und in der Regel auch die Sicherheitsanforderungen der Niederspannungsrichtlinie bindend. Produkte, die den EN-Standards entsprechen, erfüllen die gesetzlichen Anforderungen.
Für andere führende Weltmärkte hat die CE-Kennzeichnung mehr oder weniger keine Bedeutung. So müssen Hersteller von IT-Ausrüstungen und Multimedia-Geräten z.B. in den USA (OSHA) und in Kanada (SCC) von den Behörden auferlegte Zulassungen nachweisen.
Sind Ihre Produkte mit den IEC-Standards konform, ist ein weltweiter Marktzugang (z. B. CCC in China) sichergestellt, da sich die IEC-Standards weitgehend mit den EN-, UL-, CAN/CSA-Standards decken.
Mit den Normenreihen IEC/EN/UL/CAN/CSA 60950-1 (IT-Equipment) und 60065 (Multimedia) sind Sicherheitsbestimmungen für informationstechnologische Einrichtungen und Multimedia-Geräte verbindlich festgelegt.
Nutzen Sie unsere weltweite Erfahrung bei der Prüfung und Zertifizierung für internationale Märkte. Um bei der internationalen Vermarktung Ihrer Produkte wertvolle Zeit zu sparen und Risiken zu vermeiden, können wir ein individuelles Dienstleistungspaket nach Ihren Anforderungen zusammenstellen.
Die UKCA-Pflicht für industrielle Produkte wurde verschoben: Hersteller haben nun bis 1. Januar 2023 Zeit, ihre Produkte für die Märkte England, Schottland und Wales nach den neuen Anforderungen und Vorgaben zertifizieren zu lassen. Bis dahin wird die bekannte europäische CE-Kennzeichnung weiter anerkannt.
Für jede Neuzulassung ändert sich dann ab 2023 der Zulassungsprozess und EU-Richtlinien werden durch entsprechende UK-Regularien ersetzt. Dies betrifft die Richtlinien EMCD 2014/30/EU, LVD 2014/35 und RED 2014/53/EU sowie weitere. Unsere UK-Experten haben sich bereits vollständig in die Änderungen eingearbeitet und können Hersteller umfassend unterstützen. Gemeinsam meistern wir die neuen Anforderungen und sorgen dafür, dass Ihre Zertifizierungen für das Vereinigte Königreich sicher, zeit- und kostensparend erfolgen können. Für Produkte, die bereits vor dem 1. Januar 2021 eingeführt wurden, besteht übrigens kein Handlungsbedarf. Hier gilt quasi Bestandsschutz.
Sie haben noch Fragen zur neuen UKCA? Wir stehen Ihnen gern mit unserem umfassenden Know-how zur Verfügung.
Wie läuft die Beurteilung und welche Geräte sind dabei betroffen? All das und mehr erfahren Sie in unsere Broschüre.
Hier herunterladen!