Druckbehälter

INVERKEHRBRINGUNG VON BAUGRUPPEN

INVERKEHRBRINGUNG VON BAUGRUPPEN

Einzeldruckgeräte, (wie Druckbehälter, druckhaltende Ausrüstungsteile, Ausrüstungsteile mit Sicherheitsfunktion und Rohrleitungen) welche auf dem europäischen Markt bereitgestellt werden, müssen in Abhängigkeit vom Gefährdungspotential die wesentlichen Sicherheitsanforderungen entsprechend Anhang I der Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU (DGRL) nachweislich erfüllen. 

Das Gefährdungspotential ist abhängig von Druck, Volumen, Nennweite (bei Rohrleitungs-systemen), Fluidgruppe und Aggregatszustand des Einzeldruckgerätes. Basierend auf dem Gefährdungspotential ergibt sich die sogenannte Kategorie (I – IV). In Abhängigkeit der Kategorie wählt der Hersteller ein geeignetes Konformitätsbewertungsverfahren (Modul) gemäß Art. 14 DGRL aus und wendet dieses vollumfänglich an.

Das Konformitätsbewertungsverfahren (Modul) ist der „Fahrplan“ für den Hersteller, mit welchem er seiner Verantwortung gerecht wird und transparent sicherstellt, dass die wesentlichen Sicherheitsanforderungen entsprechend Anhang I DGRL erfüllt sind. 

Je nach Konformitätsbewertungsverfahren (Modul) ist zwingend eine sogenannte "Notifizierte Stelle" (engl. Notified Body) zu beauftragen, (mit Antrag) dies zu überprüfen. Die Aufgaben der "Notifizierte Stelle" (engl. Notified Body) sind ebenso im Konformitätsbewertungsverfahren (Modul) gelistet.

Einfache Baugruppen (z.B. Consumer Products)

Wenn ein „Hersteller“, mehrere Druckgeräte zu einer zusammenhängenden funktionalen Einheit verbindet und diese „Baugruppe“ gemäß DGRL auf dem europäischen Markt in Verkehr bringt, muss diese „Baugruppe“ auch in Abhängigkeit vom Gefährdungspotential die wesentlichen Sicherheitsanforderungen entsprechend Anhang I der Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU (DGRL) nachweislich erfüllen. 

„Hersteller“ einer „Baugruppe“ nach Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU (DGRL) ist jede natürliche oder juristische Person, die eine Baugruppe herstellt bzw. entwickeln oder herstellen lässt und diese Baugruppe unter ihrem eigenen Namen oder ihrer eigenen Handelsmarke vermarktet oder für eigene Zwecke verwendet.

Hinweis: In diesem Kontext sind auch zwingend die Pflichten andere Wirtschaftsakteure vor allem „Einführer“ und „Händler“ nicht zu vernachlässigen.

Komplexe Baugruppen (z.B. Raffinerien)

WAS KÖNNEN WIR FÜR SIE TUN?

TÜV SÜD ist "Notifizierte Stelle" gemäß DGRL (Kennnr. 0036) u. a. für Baugruppen. 

Gerne unterstützen wir Sie mit unseren Dienstleistungen:

  • Zertifizierung von einfachen bis komplexen Baugruppen (Großprojekte) durch unsere langjährig bewährten und erfahrenen Experten
  • Transparente, strukturiertere, technisch fundierte Überprüfung entsprechend dem jeweiligen Konformitätsbewertungsverfahren (meist Modul G) mit Prüfberichten entsprechend dem CABF Leitfaden für die Bewertung von Baugruppen 
  • Gerade in Deutschland gibt es Prüferleichterungen bei der Prüfung vor Inbetriebnahme von Druckanlagen sofern (und auch nur dann) die Prüfung der Baugruppe transparent dokumentiert ist.
  • Klärung technischer Fragen rund um die Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU (DGRL)
  • Prüfung nach europäischen sowie internationalen Regelwerken zur Erfüllung der wesentlichen Sicherheitsanforderungen gemäß Anhang I DGRL
  • Überprüfung von Regelwerkskonzepten und Lieferanten-Spezifikationen
  • Überprüfung Gesamt-CE Konzept

Davon profitieren Sie:

  • ein Ansprechpartner für einen Hersteller und eine Baugruppe.
  • strukturierte Prüfung durch eingespieltes Projekt-Team (vom Kick-off Meeting bis zur Konformitätsbescheinigung für die Baugruppe alles aus einer Hand).
  • Klärung Verantwortlichkeiten gerade auch bei Einbindung von Verwendungsfertigen Aggregaten in Ihre Baugruppe
  • umfangreiche Erfahrungen mit diversen Anlagentypen (z. B. Anlagen zur Erzeugung und Speicherung von Wasserstoff, petrochemische Anlagen, Luftzerlegungsanlagen, etc.)
  • umfangreiche Erfahrungen mit allen verbauten Einzeldruckgeräten vom Design bis zur Abnahme (Synergien nutzen & von Erfahrungen profitieren)
  • internationales Netzwerk durch unsere Ländergesellschaften (z. B. Europa, China, Amerika, etc.) => wir können den Zertifzierungsprozess auch für diverse verbaute Einzeldruckgeräte weltweit organisieren, begleiten & durchführen
  • Klärung Rechtsbereiche von Richtlinien mit Fokus auf den vorgesehenen Verwendungszweck der Baugruppe und der Analyse der Gefahren und Risiken

Das Ziel: Erfüllung der Herstellerpflichten & Inverkehrbringung einer sicheren Baugruppe, termin- gerecht, transparent, gut strukturiert & ohne „böse“ Überraschungen!

Wie können wir Ihnen helfen?

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