Einzeldruckgeräte, (wie Druckbehälter, druckhaltende Ausrüstungsteile, Ausrüstungsteile mit Sicherheitsfunktion und Rohrleitungen) welche auf dem europäischen Markt bereitgestellt werden, müssen in Abhängigkeit vom Gefährdungspotential die wesentlichen Sicherheitsanforderungen entsprechend Anhang I der Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU (DGRL) nachweislich erfüllen.
Das Gefährdungspotential ist abhängig von Druck, Volumen, Nennweite (bei Rohrleitungs-systemen), Fluidgruppe und Aggregatszustand des Einzeldruckgerätes. Basierend auf dem Gefährdungspotential ergibt sich die sogenannte Kategorie (I – IV). In Abhängigkeit der Kategorie wählt der Hersteller ein geeignetes Konformitätsbewertungsverfahren (Modul) gemäß Art. 14 DGRL aus und wendet dieses vollumfänglich an.
Das Konformitätsbewertungsverfahren (Modul) ist der „Fahrplan“ für den Hersteller, mit welchem er seiner Verantwortung gerecht wird und transparent sicherstellt, dass die wesentlichen Sicherheitsanforderungen entsprechend Anhang I DGRL erfüllt sind.
Je nach Konformitätsbewertungsverfahren (Modul) ist zwingend eine sogenannte "Notifizierte Stelle" (engl. Notified Body) zu beauftragen, (mit Antrag) dies zu überprüfen. Die Aufgaben der "Notifizierte Stelle" (engl. Notified Body) sind ebenso im Konformitätsbewertungsverfahren (Modul) gelistet.
Einfache Baugruppen (z.B. Consumer Products)
Wenn ein „Hersteller“, mehrere Druckgeräte zu einer zusammenhängenden funktionalen Einheit verbindet und diese „Baugruppe“ gemäß DGRL auf dem europäischen Markt in Verkehr bringt, muss diese „Baugruppe“ auch in Abhängigkeit vom Gefährdungspotential die wesentlichen Sicherheitsanforderungen entsprechend Anhang I der Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU (DGRL) nachweislich erfüllen.
„Hersteller“ einer „Baugruppe“ nach Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU (DGRL) ist jede natürliche oder juristische Person, die eine Baugruppe herstellt bzw. entwickeln oder herstellen lässt und diese Baugruppe unter ihrem eigenen Namen oder ihrer eigenen Handelsmarke vermarktet oder für eigene Zwecke verwendet.
Hinweis: In diesem Kontext sind auch zwingend die Pflichten andere Wirtschaftsakteure vor allem „Einführer“ und „Händler“ nicht zu vernachlässigen.
Komplexe Baugruppen (z.B. Raffinerien)
TÜV SÜD ist "Notifizierte Stelle" gemäß DGRL (Kennnr. 0036) u. a. für Baugruppen.
Gerne unterstützen wir Sie mit unseren Dienstleistungen:
Das Ziel: Erfüllung der Herstellerpflichten & Inverkehrbringung einer sicheren Baugruppe, termin- gerecht, transparent, gut strukturiert & ohne „böse“ Überraschungen!