Mit TÜV SÜD sind Sie schnell und unkompliziert immer auf der sicheren Seite – ganz egal ob bei einer Neuzulassung oder bei geändertem Aufbau für Ihr Nutzfahrzeug
Mit TÜV SÜD sind Sie schnell und unkompliziert immer auf der sicheren Seite – ganz egal ob bei einer Neuzulassung oder bei geändertem Aufbau für Ihr Nutzfahrzeug
Die EG-Betriebserlaubnisse für Lkw´s gelten in der Regel nur für das Fahrgestell. Weil sich mit einem „unfertigen“ Lkw aber noch kein Geldverdienen lässt, werden die Fahrgestelle mit individuellen Aufbauten wie beispielsweise einem Kofferaufbau oder einem Kran versehen, die dem späteren Nutzungskonzept am besten entsprechen. Hierbei gibt es die 2. Stufe des Begutachtungsverfahren: Ein Sachverständiger des TÜV SÜD begutachtet dabei das nun komplettierte Fahrzeug und bestätigt die Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften in einem sogenannten Einzelgutachten.
Häufig werden auch Anhänger mit sogenannten Einzelbetriebserlaubnissen in den Verkehr gebracht. Das geschieht daher, weil hier zum einen die Stückzahlen nicht so hoch sind und zum anderen, weil hier oft die individuellen Kundenwünsche in die Konstruktion einfließen und die Fahrzeuge daher zu „Einzelstücken“ werden. Die Experten von TÜV SÜD erstellen daher für jedes Einzelfahrzeug ein gesondertes Gutachten, mit dem es dann für die Straße zugelassen werden kann.
Zum Leistungsspektrum im Bereich Einzelbegutachtung bei Lkw und Anhänger zählen u.a.: