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//Land auswählenMit TÜV SÜD sind Sie schnell und unkompliziert immer auf der sicheren Seite – ganz egal ob bei einer Neuzulassung oder bei einem nutzungsbedingten Aufbau auf Ihrem Nutzfahrzeug
Die richtigen Ansprechpartner sind die Experten von TÜV SÜD auch, wenn bei einem bereits zugelassenen Fahrzeug nachträglich Änderungen am Aufbau oder der technischen Ausstattung vorgenommen werden. Denn dadurch kann die Betriebserlaubnis erlöschen. Hier ist daher eine erneute Begutachtung erforderlich und die Änderung ist bei der Zulassungsbehörde zu melden. Die Betriebserlaubnis wird von der Verwaltungsbehörde nur wieder erteilt, wenn der Sachverständige den vorschriftsmäßigen Zustand des Fahrzeuges bestätigt.
Zum Leistungsspektrum im Bereich Änderungsgutachten zählen u.a.:
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