TÜV SÜD ClassiC
TÜV SÜD ClassiC
Fragen über Fragen, die nicht eindeutig beantwortet werden!
Die Serviceline Classic des TÜV SÜD bezieht Stellung zu Fragen, die nicht erst gestellt werden, seitdem öffentlichkeitswirksame Schlagzeilen über mögliche Fälscher die Runde gemacht haben. Aber wir dürfen bei diesem Thema nicht einfach mit kurzen Erklärungen zum Punkt kommen. Zu komplex ist die Orientierung zwischen „echt, original, authentisch, originalgetreu, ursprünglich, usw.
In der sogenannten „Autowelt“ haben sich umgangssprachliche Redewendungen ergeben, die in der allgemeinen Kommunikation zu Missverständnissen führen können, was wiederum von Marktteilnehmern mit krimineller Energie bewusst genutzt wird. Wir als Sachverständige müssen jedoch in Gutachten die Dinge unmissverständlich benennen, wir müssen präzise in der Sprache sein! Man könnte die Verwendung des Begriffs „Fälschung“ als zögerlich interpretieren, aber als erfahrener Prüfdienstleister / Gutachter erkennen wir zwischen schwarz und weiß deutlich viele Grautöne. Dennoch sind wir klar in der Sache, und wenn etwas als Fälschung enttarnt werden kann, muss dies auch unmissverständlich beschrieben werden!
Geht es um monetären Zuwachs bei etwas Erworbenem oder auch Verlust von Erworbenem, ist das Gespenst der Fälschung immer präsent. In der Kunst hinterfragt man Objekte der Begierde schon seit der Antike, da bereits Schmuck und Münzen gefälscht wurden. Auch Schriftrollen und später im Mittelalter auch Urkunden und andere Textdokumente wurden aus gutem Grund hinterfragt. Das Thema Fälschung ist also kein Phänomen der Gegenwart. Als sich das Bildungsbürgertum etablierte und zunehmend Gesellschaftsschichten entstanden, die nicht nur ums blanke Überleben kämpfen mussten, kam die Freude an Reisen (und damit Souvenirs / Mitbringsel), an Kunst und an betörenden Sinneswahrnehmungen auf. Mit der kontinuierlichen Nachfrage nach dem Besonderen und Einmaligen entstanden Kunstmärkte und damit Handel und Profit. Liegt es nicht nahe, dass zur Befriedigung der hohen Nachfrage nach Sachen, die nur in begrenzter Anzahl vorhanden sind, repliziert wird, also Nachbildungen entstehen, aus denen sich letztlich Fälschungen ergeben können?
Als auch Fahrzeuge in den Fokus von Sammlern und Investoren gerieten und sich somit ein internationaler Markt für klassische Fahrzeuge etablieren konnte, war die Situation wiederum gegeben, dass eine gestiegene Nachfrage bei geringem Angebot zu kreativen Überlegungen und Handlungen führte - an dieser Stelle wollen wir hierfür noch das Wort Kreativität verwenden. Seit vielen Jahren ist auch in der Welt der besonderen Kraftfahrzeuge die Frage nach Echtheit oder Fälschung mehr die Regel als die Ausnahme - und das mit gutem Recht!
Aber bevor wir über Fälschung sprechen, muss Klarheit darüber bestehen, wann ein Fahrzeug denn original ist. Es müssen Begriffe definiert werden, die in der Alltagssprache missverständliche und unterschiedliche Verwendung finden.
Hersteller ist diejenige natürliche oder juristische Person, die ein Produkt entwickelt und herstellt oder herstellen lässt, dieses Produkt unter eigenem Namen bzw. eigener Marke verantwortlich vermarktet und von den Zulassungsbehörden als Hersteller registriert wird. Bei Fahrzeugen ist Hersteller normalerweise das für den Zusammenbau oder auch für das Zusammenführen von Komponenten und Teilen verantwortliche Unternehmen. Dabei handelt es sich üblicherweise gleichzeitig um diejenige Person/ Firma, die die Markenrechte und die Rechte am Design eines Fahrzeugmodells besitzt.
Ein Nachbauer ist, im Gegensatz zum ursprünglichen Hersteller, die Person oder das Unternehmen, welche(s) ein Fahrzeug produziert, das die gebaute Kopie eines historischen Fahrzeugs darstellt, ohne dabei über die entsprechenden Markenrechte zu verfügen. Der Nachbauer wird in Bezug auf dieses eine Fahrzeug selbst zum Hersteller und wird (bei positiver Prüfung im Rahmen der Anforderung des Zulassungsrechts) in den Fahrzeugpapieren entsprechend als Hersteller eingetragen.
Grundprinzip: Nachbauten und Replikas sind Kopien von historischen Fahrzeugen, gebaut außerhalb der normalen Gebrauchszeit des Vorbilds, die ohne das identitätsgebende originale Chassis oder ein entsprechend legal registriertes Ersatzchassis angefertigt wurden. Sie sind nicht gleichzustellen mit ihren historischen Vorbildern und nicht von sich aus historische Objekte. Entsprechende Duplikate können nicht in die legale Nachfolge eines Fahrzeugs mit bekannter historischer Identität treten, das als Vorbild für die Kopie gedient hat. Ein Nachbau erfolgt nicht durch den Hersteller des ursprünglichen Vorbildes und auch nicht unter dessen Lizenz. Im Gegensatz dazu gilt für Replika, dass diese Arbeiten vom Hersteller des ursprünglichen Vorbilds oder unter dessen Lizenz/ Regie stattfinden.
Das Fahrzeug, das als Grundlage für entsprechende Veränderungen dient, muss eine historische Identität besitzen und die entsprechende unveränderte, identitätsgebende Komponente des Ursprungsfahrzeugs enthalten (Chassis/Rahmen). Der Begriff Special bezeichnet nach der eigentlichen Herstellung oder Auslieferung
• durchgeführte individuelle Karosserieumbauten
• Modifikation oder komplette Veränderungen an den technischen Hauptkomponenten.
Das Fahrverhalten und somit der Charakter des Fahrzeugs wurde bewusst verändert. Bevor wir zu einer Beurteilung mit den unverrückbaren Begriffen „Original“ oder „Fälschung“ kommen, müssen wir uns mit weiteren Gruppierungen auseinandersetzen. In der Diskussion um ein Fahrzeug ist sehr schnell die Rede vom Zustand, und die Kategorisierung in Zustandsnoten ist die logische Folge. Aber mitunter muss dem Status eine höhere Bedeutung beigemessen werden. Je nach Fahrzeugsegment ist der Status das entscheidende Element für die historische Einordnung und damit verbundene Wertigkeit.
Der Status ergibt sich durch die Beurteilung einer Reihe von Merkmalen, die die ursprüngliche Herkunft ins Verhältnis zum aktuellen Bearbeitungszustand und allen damit in Verbindung stehenden Veränderungen setzen. Zur Einstufung sind folgende Fragestellungen relevant:
• Das Fahrzeug weist eine Unberührtheit gegenüber dem Auslieferungszustand auf oder zeigt Veränderungen ausschließlich aus der Gebrauchsphase.
• Sind Spuren von Alterung und Gebrauch erkennbar, die aber den Auslieferungszustand noch erkennen lassen?
• Wurden umfangreiche Reparaturen und/oder Restaurierungsarbeiten (Restaurierung im Sinne von Erhalt) durchgeführt, wobei die ursprüngliche Grundsubstanz mit Verarbeitungshinweisen aus jener Bauepoche erkennbar sind?
• Weist das Fahrzeug den substanziellen und technischen Charakter ähnlich dem eines Neuwagens auf?
• Wie ist die Dokumentenlage (historisch gesicherte Dokumente, nur Kopien etc.)?
Hieraus ergeben sich wiederum Einstufungen wie
• unberührtes Original (über die Jahre instandgehalten)
• nach originaler Spezifikation restauriert/renoviert
• Wiederaufbau
• Nachbau/Replika
Unter Berücksichtigung dieser möglichen Einstufungen tasten wir uns langsam an die Frage „Original“ oder „Fälschung“ heran. Hierzu ist es wichtig, Klarheit über den Begriff „Original“ zu haben. Deshalb nochmal eine Definition aus der *Quelle „Automobiler Fachwortschatz“:
Gemeint sind diejenigen Bauteile, Spuren und alle Veränderungen, die aus der üblichen Gebrauchsphase des jeweiligen Fahrzeuges stammen, somit alle Komponenten oder Konfigurationen, die bereits bei der Auslieferung vorhanden waren plus Modifikationen aus der Gebrauchsphase. Alle diese Komponenten und Zustände gehören nach kulturhistorischer Lesart zum Original, teilweise auch bezeichnet als historisches Original. Dies kann also verschiedene Phasen mit unterschiedlicher Konfiguration und unterschiedlichem Design umfassen.
Damit sind jedoch nur die tatsächlich aus diesem Zeitraum stammenden Phänomene, Konfigurationen und Formen gemeint. Nicht als zeitgenössisch gelten dagegen spätere Veränderungen, die mehr oder weniger genau im zeitgenössischen Stil ausgeführt wurden oder werden. Letztlich ist es der Vergleich, inwieweit die gegenwärtigen Eigenschaften des Fahrzeugs mit denen zum Zeitpunkt der Erstauslieferung und während der Phase des üblichen Gebrauchs übereinstimmen.
Völlig indiskutabel wäre die Annahme, was nicht der Definition „Original“ entspricht, wäre pauschal eine Fälschung. Dies würde eine gewohnte Eigenschaft im Umgang mit Fahrzeugen ad absurdum führen, nämlich die Individualisierung von solchen. Man darf behaupten: seitdem die individuelle Mobilität ihre Verbreitung in der Masse der Bevölkerung gefunden hat, gibt es individuelle Eingriffe ins Fahrzeug. Dies kann mit geringfügig optischer Veränderung (Auftragen von Zierstreifen bis zur Umlackierung) beginnen und hört bei technischem Tuning noch lange nicht auf. Auch sogenannte Umdeutungen, also Umbauten von Karosserien wurden und werden durchgeführt.
Wenn diese Umbauten oder auch Umdeutungen den eigenen Fantasien entspringen und somit von der Serie inkl. ihren herstellerseitigen Optionen klar unterscheidbar sind, gibt es keine Gefahr, ein solches Fahrzeug als solches zu identifizieren, wie es vom Hersteller „xy“ vom Karossier „xy“ oder vom Tuner „xy“ ausgeliefert wurde. Kritischer wird es, wenn ein Fahrzeug, welches ursprünglich z. B. als Limousine ausgeliefert wurde und auch seine übliche Gebrauchsphase mit dieser Konfiguration verbracht hat, zu einem Cabriolet umgebaut wird, wie es einst auch vom Hersteller angeboten wurde.
Hier einige wenige Beispiele:
(die Fülle von Vorkriegsfahrzeugen bleibt unberücksichtigt)
• Borgward Isabella
• Citroen DS
• Mercedes W111
• Jaguar E-Type
• Ferrari 365 GTB
Nun stellen diese Beispiele an sich keine Fälschungen dar. Sie mutieren zu Fälschungen, wenn behauptet wird, es sei ein vom Hersteller so ausgeliefertes Cabriolet und es auch als solches vermarktet wird. Im Vorkriegsbereich hat man es häufiger mit Umbauten von Karosserien zu tun, was daran liegt, dass Hersteller häufig nur ein sogenanntes Rolling Chassis“ ausgeliefert haben und Karossiers ihre Kreationen verwirklicht haben. Das bedeutet, dass auf Basis des gleichen Chassis unterschiedliche Karosserien entstanden sind. So verwundert es nicht, dass zahlreiche Fahrzeuge aus jener Zeit mittlerweile Karosserien tragen, die einerseits von einer breiten Menge als attraktiver angesehen werden und andererseits auch höhere Werte bei einem Verkauf erzielen könnten. Beim Hersteller Mercedes-Benz (oder auch Horch) gab es von je her Cabriolets als Cabrio-A, Cabrio-B, Cabrio-C sowie als Roadster oder in extravaganter Form als Spezial-Roadster.
Aus heutiger Sicht (betrachtet man nur die Wertsteigerung) ist die Reihenfolge dieser Cabriolet-Varianten klar einzuordnen:
1. Spezial-Roadster
2. Roadster
3. Cabriolet-A
4. Cabriolet-C
5. Cabriolet-B
Unter Berücksichtigung der zuvor beschriebenen Reihenfolge werden Fahrzeuge mit der Aufbau-Variante eines Cabriolet-B von ihrer ursprünglichen Karosserie befreit und meist zwecks eventueller Gewinnoptimierung mit einer Karosserie, die einem Spezial-Roadster entspricht, versehen. Eine solche Vorgehensweise lässt sich auf jegliche Fahrzeugtypen übertragen, bei denen es entsprechende Wertunterschiede gibt. Hieraus ergibt sich ein gesundes Misstrauen unter uns Sachverständigen, wenn ein Fahrzeug mit besonderer Spezifikation oder besonderer Karosserie-Variante vorgeführt wird.
Auf der einen Seite ist es völlig legitim, einen solchen Umbau durchzuführen, wenn man in der Beschreibung des Fahrzeugs diesen Bruch der Historie offen kommuniziert. Sollte aber ein solcher Umbau als Original beschrieben werden und womöglich noch mit einer berühmten Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) in historischen Kontext gebracht werden, so kann man von einer Täuschung sprechen und in einem solchen Zusammenhang ist die Wortwahl der Fälschung angebracht.
Ähnliches gilt für Modelle, die in einer Großserie mit einem gewissen Typ-Standard produziert worden sind und auf deren Basis auch eine sportliche Variante oder auch eine besonders luxuriöse Variante im Angebot war. Diese häufig im Sinne der Sportlichkeit ausgelegten Sondermodelle sind heute überdurchschnittlich begehrt und erzielen Werte, die das Zwei- bis Fünffache ihrer Standardmodelle/Schwestermodelle erreichen.
So kann es passieren, dass aus dem vergleichbar „harmlosen“ Alltagsauto ein Sportbolide entsteht. Typische Beispiele hierfür sind:
• AC-Cobra wird zur Shelby Cobra
• Ferrari 250 GT/E wird zum 250 SWB
• Porsche 911S wird zum 911 2,7 RS oder RSR
Aber nicht nur im oberen Preissegment findet man Verwandlungen. Sehr begehrt sind:
• Fiat 500 wird zum Abarth
• Opel Kadett C Coupé wird zum Kadett GT/E
• Ford Escort wird zum Escort RS
• VW Golf wird zum Golf GTI
Diese Liste ließe sich noch lange fortführen. Allen gemein ist eine große Begehrlichkeit der historisch originalen Fahrzeuge mit einem daraus resultierenden weitaus höheren Fahrzeugwert gegenüber den Standardvarianten. Inzwischen steht den Sachverständigen des TÜV SÜD eine Liste (die intern „Blacklist“ genannt wird) zur Verfügung, in denen Modelle (oder Modellvarianten) aufgeführt sind, die hinsichtlich häufig vorkommender Umbauten auffällig geworden sind. Fahrzeugvarianten, die in dieser Liste aufgeführt sind, werden zunächst hinsichtlich ihres Ursprungs äußerst kritisch betrachtet und müssen meist in einem Sonderverfahren vom Sachverständigen in Zusammenarbeit mit der Classic-Abteilung des TÜV SÜD (Serviceline ClassiC) und der Datenblattstelle eingehend geprüft werden.
An dieser Stelle sei betont, dass solche Umbauten pauschal nicht zu kritisieren sind und für viele Enthusiasten genau darin auch ein handwerklicher Reiz besteht. Im Arbeitsalltag erleben wir viele Umbauten, die sowohl von ihrer technischen Ausführung als auch von der handwerklichen Umsetzung her fantastisch sind und in der Szene auch Anerkennung finden. Kriminelle Züge liegen dann vor, wenn der Besitzer, der Händler, der Veranstalter, der Auktionator oder auch der Publizist direkte historische Zusammenhänge zu einem Ursprungsfahrzeug herstellt.
Neben den bisher genannten Umbauten und Umdeutungen fehlt noch die Variante des kompletten Neubaus oder auch teilweisen Neubaus. Der komplette Neubau ist wiederum legal, solange man ihn auch korrekt benennt. Das heißt, das Fahrzeug müsste den Namen des Erbauers tragen oder das von ihm angegebene Pseudonym, es müsste als Baujahr den Zeitpunkt der Fertigstellung tragen und würde sich somit in der Dokumentation deutlich von seinem historischen Vorbild unterscheiden. Die Zulässigkeit zur Teilnahme am Straßenverkehr müsste im Rahmen einer Einzelabnahme geprüft werden. Verbreitetes Beispiel hierfür sind die im Stile der Bugatti Grand-Prix-Wagen in Argentinien produzierten „Pur Sang“.
Mit dem teilweisen Neubau gelingt eine Verdoppelung oder gar Verdreifachung des ursprünglichen Fahrzeugs. Hierzu verwendet man ein möglichst komplettes und historisch korrektes Fahrzeug, zerlegt es in seine Einzelteile und verteilt diese auf zwei bis drei geplante Neuaufbauten. Hierdurch erreicht man, dass in bestimmten Bereichen zumindest eine stimmige materielle Originalität zu finden ist. Dies bedeutet aber noch lange nicht, dass deshalb eine historische Identität vorhanden ist. Man könnte es sich einfach machen und erwägen, jenes Fahrzeug als Original zu erklären, welches den Bereich mit der vom Hersteller vergebenen Fahrgestellnummer trägt. Im juristischen Sinne sicherlich nachvollziehbar, aber kulturhistorisch zumindest bedenklich. Würde man die Vorgehensweise tolerieren, ein Fahrzeug sozusagen um die Fahrgestellnummer herum zu bauen und dies in den historischen Einklang mit jener Identität zu bringen und andererseits für die weiteren Neuaufbauten eine Echtheit über die Summe von materiellen Originalteilen zu definieren, so wäre einer willkürlichen Vermehrung von Kulturgütern Tür und Tor geöffnet.
Zusammenfassend bleibt festzustellen, dass zwischen Echtheit und Fälschung ein großer Korridor liegt und dass die Formel „sieht aus wie…= ist wie…“ keine Gültigkeit hat. Auf der anderen Seite sollte man mit dem Aufschrei „Fälschung!“ vorsichtig umgehen. Denn nicht alles, was nachgebaut, umgebaut oder aufgebaut worden ist, wird als „echt“ deklariert und kann einen legitimen Hintergrund haben. Kurzum - eine Fälschung ist für uns immer dann gegeben, wenn ein Fahrzeug, das physisch vor uns steht, nicht das ist, was es vorgibt zu sein. Dabei ist die Identität wie sie vom Hersteller vorgegeben wurde von entscheidender Bedeutung. Mögliche Veränderungen während der üblichen Gebrauchsphase dürfen hierbei nicht außer Acht gelassen werden.
Zum professionellen Umgang mit mobilen Kulturgütern gehört neben einer großen fachlichen Kompetenz auch eine gehörige Portion Skepsis. Die fachliche Kompetenz kann niemand für jede Fahrzeugepoche, jeden Fahrzeughersteller, jedes Modell allein für sich in Anspruch nehmen. Deshalb ist die Vernetzung zwischen Experten, das Analysieren im Team und der kontinuierliche Austausch über Zahlen, Daten, Fakten von entscheidender Bedeutung. Für Besitzer von klassischen Fahrzeugen ist eine möglichst umfängliche und nachvollziehbare Dokumentation ihrer Preziosen von großer Bedeutung und - wie im Vorfeld beschrieben - hat die Dokumentation in manchen Fahrzeugsegmenten (z. B. im Rennsport) mehr Gewicht in der Einstufung als der Fahrzeugzustand.
Zum Schutz des Kulturgutes müssen wir uns einig sein, und ein Zitat aus bereits beschriebener Quelle „Automobiler Wortschatz“ soll als Schlusswort dienen: Es darf keine Vermehrung und keine beliebige Übertragung von ursprünglichen, historischen Identitäten geben!