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FAQ zur Führerscheinprüfung bei TÜV SÜD

Häufig gestellte Fragen

 

PRÜFTERMIN KANN NICHT WAHRGENOMMEN WERDEN!

Verhinderung durch krankheit:

 

  • Was muss ich tun, wenn ich zur Fahrerlaubnisprüfung erkrankt bin?

    Geben Sie diese Information unverzüglich per E-Mail an unser Kundenservicecenter [email protected]. In dieser E-Mail geben Sie bitte Ihren vollständigen Vor-/Nachnamen, Ihr Geburtsdatum sowie Ihren Prüfungstermin an. Zusätzlich informieren Sie bitte auch Ihre Fahrschule.

    Die Gebühr zu dieser Fahrerlaubnisprüfung fällt nicht an, sobald Sie sich unverzüglich abgemeldet haben und bis spätestens 7 Tage nach Ihrem Prüfungstermin ein ärztliches Attest per E-Mail an [email protected] (Dateiformat PDF, JPG oder PNG; Dateigröße: Max 5 MB) gesendet haben.

    Aus diesem Attest muss hervorgehen, dass Sie im Zeitraum von XX.XX.XXXX bis XX.XX.XXXX krankheitsbedingt an Ihrer jeweiligen Fahrerlaubnisprüfung (Theorie oder Praxis) nicht teilnehmen konnten.

    Das Attest muss somit folgendes enthalten:

    • Titel des Dokumentes: Attest
    • Vor-/Nachname
    • Anschrift
    • Geburtsdatum
    • Art der Prüfung (Theoretische oder praktische Fahrerlaubnisprüfung)
    • Unterschrift des Arztes
    • Praxisstempel
    • Ausstellungsdatum

    Sollte ein Verwendungszweck vorhanden sein, muss dieser zur Vorlage bei TÜV SÜD oder der Technischen Prüfstelle lauten. Ein Attest mit dem Verwendungszweck z.B. zur Vorlage bei der Fahrschule, dem Arbeitgeber oder der Schule kann in Bezug auf die amtliche Fahrerlaubnisgebühr nicht berücksichtigt werden.

Können Sie an Ihrer Fahrerlaubnisprüfung nicht teilnehmen, liegt die Verantwortung bei Ihnen als Bewerber / Bewerberin, dies der prüfenden Stelle TÜV SÜD mitzuteilen. Der folgende Ablauf stellt dar, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit die Gebühr für Ihre amtliche Fahrerlaubnisprüfung nicht anfällt.

 

1. Meldung der nichtteilnahme

Sobald Sie fest stellen, dass Sie an Ihrer Fahrerlaubnisprüfung nicht teilnehmen können, melden Sie das unverzüglich per E-Mail an [email protected]. Sie können dazu den blauen "Kontakt"-Button rechts oben im Bildschirm nutzen.

Diese E-Mail muss folgendes enthalten: Vollständiger Vor-/Nachname, Ihr Geburtsdatum und Ihren Prüfungstermin.

2. Nachweis im Krankheitsfall

Im Krankheitsfall haben Sie dann die Möglichkeit bis zu 7 Tage nach Ihrem Prüfungstermin ein ärztliches Attest per E-Mail an [email protected] einzureichen. Dateiformat: PDF, JPG oder PNG; Dateigröße: Max. 5MB.

Sie können dazu den blauen "Kontakt"-Button rechts oben im Bildschirm nutzen.

3. ERforderliche Angaben im Attest

Aus diesem Attest muss hervorgehen, dass Sie im Zeitraum von tt.mm.jjjj bis tt.mm.jjjj krankheitsbedingt an Ihrer jeweiligen Fahrerlaubnisprüfung (Theorie oder Praxis) nicht teilnehmen konnten. Das Attest muss somit folgendes enthalten: 

  • Titel des Dokuments: Attest
  • Vor-/Nachname
  • Anschrift
  • Geburtsdatum
  • Art der Prüfung (Theorie oder Praxis)
  • Unterschrift des Arztes
  • Praxisstempel
  • Ausstellungsdatum

Sollte ein Verwendungszweck vorhanden sein, muss dieser zur Vorlage bei TÜV SÜD oder der Technischen Prüfstelle lauten. Ein Attest mit dem Verwendungszweck z.B. zur Vorlage bei der Fahrschule, dem Arbeitgeber oder der Schule kann in Bezug auf die amtliche Fahrerlaubnisgebühr nicht berücksichtigt werden.

4. Bearbeitung und Gebühren

Das Attest wird dann bei TÜV SÜD bearbeitet. Haben Sie sich unverzüglich abgemeldet, das Attest fristgerecht eingereicht und enthält das Attest die genannten Vorgaben, fällt für Sie die Prüfungsgebühr nicht an.

Bezahlverfahren für die Führerscheinprüfung bei TÜV SÜD

  • Wie muss ich bezahlen?

    Die Zahlung kann anhand der im Kostenvorschuss angegebenen Daten per Überweisung erfolgen. Dazu wird für jeden Kostenvorschuss eine individuelle IBAN angegeben. Bitte bewahren Sie den Kostenvorschuss daher bis zum Abschluss Ihrer Fahrerlaubnisprüfung auf.

  • Muss ich den gesamten Betrag bezahlen?

    Die Bezahlung einzelner Leistungen (z. B. Theorie- oder Praxisprüfung) ist möglich. Dazu muss jeweils die im Kostenvorschuss angegebene IBAN verwendet werden.

     
  • Bis wann muss ich bezahlen?
    Die Zahlung muss 6 Tage vor Prüfungstermin (Theorie oder Praxis) bei TÜV SÜD eingegangen sein bzw. am besten vor Festlegung des Prüftermins abklären.
  • Muss ich den Zahlungsbeleg bei der Prüfung vorlegen?

    Nein, bei rechtzeitigem Zahlungseingang wird die Zahlung im System ausgewiesen. Da es bei Zahlung/Überweisung erst kurz vor dem Prüfungstermin zu Überschneidungen kommen kann, sollten Sie den Nachweis in diesen Fällen zur Prüfung mitbringen. Die Anzeige in Ihrem Drives Club (grüner Haken bei „Gebühr bezahlen“) ist hierfür geeignet.

  • Wie erkennt die Fahrschule, dass ich bereits bezahlt habe?

    Sobald die Zahlung erfolgt ist, erkennt die Fahrschule dies in OSF (Online Service Fahrschule) und der Prüfungstermin kann wie geplant durchgeführt werden.

  • Was passiert, wenn die Zahlung nicht bis 6 Tage vor der Prüfung erfolgt?

    Erfolgt bis 6 Tage vor dem Prüfungstermin (Theorie oder Praxis) kein Zahlungseingang, muss die Zahlung bis zum Prüfungstermin erfolgen. Entweder an einem TÜV SÜD Service-Center oder per Überweisung bzw. „barzahlen.de“. In diesen Fällen bringen Sie bitte den Nachweis dazu zur Prüfung mit. Die Anzeige in Ihrem Drives Club (grüner Haken bei „Gebühr bezahlen“) ist hierfür geeignet.

  • Was ist, wenn die Fahrschule direkt mit TÜV SÜD abrechnet?

    Rechnet die Fahrschule direkt mit TÜV SÜD ab, wird kein Kostenvorschuss von TÜV SÜD an den Bewerber/die Bewerberin versandt. Die Abrechnung der Gebühren erfolgt dann zwischen der Fahrschule und dem Bewerber/der Bewerberin.

  • Was mache ich, wenn mir im Drivers Club kein Kostenvorschuss angezeigt wird?
    Steht in Ihrem Drives Club, dass die Gebühr mit Ihrer Fahrschule abgerechnet wird, müssen Sie nichts unternehmen. 
    Ansonsten wenden Sie sich bitte an unser Kunden-Service-Center unter 0800 8888 090. 
  • Was ist zu tun, wenn sich meine Anschrift geändert hat?

    Bitte teilen Sie diese Änderung unmittelbar Ihrer zuständigen Führerscheinstelle/Fahrerlaubnisbehörde mit. Um die Kommunikation in Bezug auf Ihre in Zukunft anstehen Prüfungen bei TÜV SÜD zu vereinfachen - geben Sie bei dieser Gelegenheit, am besten Ihre E-Mail-Adresse bei der Behörde direkt mit an. 

  • Ich wechsle zu einer anderen Fahrschule. Was passiert mit meiner bereits gezahlten Prüfgebühr?

    Bereits bezahlte Prüfungsgebühren bleiben erhalten.

  • Ich möchte meine Ausbildung beenden. Was passiert mit meiner bereits gezahlten Prüfgebühr?

    Zahlung per Überweisung:
    Wurden die Leistungen per Überweisung bezahlt, erfolgt Rückerstattung auf die entsprechende Bankverbindung.

    Zahlung bar am TÜV SÜD Service-Center oder per „barzahlen.de“
    Wurden die Leistungen bar eingezahlt oder per „barzahlen.de“ erfolgt die Rückerstattung mit folgendem Formblatt Download Rückerstattung. Dazu legen Sie dies bitte an einem TÜV SÜD Service Center in Ihrer Nähe zur weiteren Bearbeitung vor. Zur Identifikation benötigen wir Ihren Personalausweis.

  • Was ist ein Kostenbescheid?

    Der Kostenbescheid wird nach Abschluss des Prüfauftrages erstellt und umfasst eine Aufstellung aller amtlichen Gebühren Ihrer durchgeführten Leistungen. Sie finden ihn nach Ihrer letzten bestanden Prüfung im Drivers Club.

„Barzahlen.de“ - Einstellung des Services ab dem 01.03.2025

Bitte beachten Sie, dass der Service Barzahlen.de ab dem 01.03.2025 eingestellt wird. Sollten Sie vor dem genannten Datum einen Barcode für Barzahlen.de mit dem Kostenvorschuss erhalten haben, können Sie den Service weiterhin uneingeschränkt nutzen.

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