In unserem Flyer "So geht's zum Führerschein" haben wir die wichtigsten Informationen rund um das Thema zusammengefasst.
Nein: Die Bezahlung ist vor theoretischer und praktischer Prüfung erforderlich.
In Ausnahmefällen kann die Bezahlung bis zum Prüfungstag auch an einem TÜV SÜD Service-Center erfolgen. Dazu wenden Sie sich bitte an Ihre TÜV SÜD Niederlassung vor Ort.
Der Kostenvorschuss ist eine Zahlungsaufforderung und stellt die Rechnung in steuerrechtlichem Sinn zur Bezahlung der beantragten Prüfleistungen dar.
Nein, nur Bewerber, die die Prüfungsgebühr direkt bei TÜV SÜD abrechnen, also wenn die Bezahlung der Prüfgebühr nicht über die Fahrschule abgewickelt wird.
Der Kostenvorschuss wird per Post versendet, sobald der Prüfauftrag von der Fahrerlaubnisbehörde beim TÜV SÜD eingeht.
Haben Sie Post in Form eines „Kostenvorschusses“ von TÜV SÜD erhalten? Dann kann Ihnen das folgende Video in knapp 2 Minuten erklären, was zu tun ist, um schnell und unkompliziert an Ihre Anmeldung zur theoretischen und praktischen Prüfung zu kommen.
Die Art des Zahlverfahrens der amtlichen Prüfungsgebühren ist abhängig davon, für welches Inkassoverfahren sich Ihre Fahrschule entschieden hat.
Sobald Sie einen Kostenvorschuss erhalten und die Gebühren bezahlt haben, ist eine Anmeldung zur Prüfung möglich.
Nimmt Ihre Fahrschule am sogenannten Sammellistenverfahren teil, erhalten Sie keinen Kostenvorschuss. Sie zahlen Ihre amtlichen Prüfungsgebühren dann direkt bei Ihrer Fahrschule.
Wir wünschen Ihnen viel Spaß mit diesem Video und viel Erfolg bei Ihrer Prüfung.
Die Zahlung kann anhand der im Kostenvorschuss angegebenen Daten per Überweisung erfolgen. Dazu wird für jeden Kostenvorschuss eine individuelle IBAN angegeben. Bitte bewahren Sie den Kostenvorschuss daher bis zum Abschluss Ihrer Fahrerlaubnisprüfung auf.
Die Bezahlung einzelner Leistungen (z. B. Theorie- oder Praxisprüfung) ist möglich. Dazu muss jeweils die im Kostenvorschuss angegebene IBAN verwendet werden.
Nein, bei rechtzeitigem Zahlungseingang wird die Zahlung im System ausgewiesen. Da es bei Zahlung/Überweisung erst kurz vor dem Prüfungstermin zu Überschneidungen kommen kann, sollten Sie den Nachweis in diesen Fällen zur Prüfung mitbringen.
Sobald die Zahlung erfolgt ist, erkennt die Fahrschule dies in OSF (Online Service Fahrschule) und der Prüfungstermin kann wie geplant durchgeführt werden.
Erfolgt bis 6 Tage vor dem Prüfungstermin (Theorie oder Praxis) kein Zahlungseingang, muss die Zahlung bis zum Prüfungstermin erfolgen. Entweder an einem TÜV SÜD Service-Center oder per Überweisung bzw. „barzahlen.de“. In diesen Fällen bringen Sie bitte den Nachweis dazu zur Prüfung mit.
Rechnet die Fahrschule direkt mit TÜV SÜD ab, wird kein Kostenvorschuss von TÜV SÜD an den Bewerber/die Bewerberin versandt. Die Abrechnung der Gebühren erfolgt dann zwischen der Fahrschule und dem Bewerber/der Bewerberin.
Bereits bezahlte Prüfungsgebühren bleiben erhalten. Zu Prüfleistungen nach dem Fahrschulwechsel sprechen Sie bitte mit der neuen Fahrschule.
Zahlung per Überweisung:
Wurden die Leistungen per Überweisung bezahlt, erfolgt Rückerstattung auf die entsprechende Bankverbindung.
Zahlung bar am TÜV SÜD Service-Center oder per „barzahlen.de“
Wurden die Leistungen bar eingezahlt oder per „barzahlen.de“ erfolgt die Rückerstattung mit folgendem Formblatt Download Rückerstattung. Dazu legen Sie dies bitte an einem TÜV SÜD Service Center in Ihrer Nähe zur weiteren Bearbeitung vor. Zur Identifikation benötigen wir Ihren Personalausweis.
Der Kostenbescheid enthält alle Leistungen, die durchgeführt und für die Zahlungen geleistet wurden. Den Bescheid erhält jeder Bewerber (auch Bewerber von Fahrschulen mit Abrechnung über Sammellistenverfahren) nach Abschluss des Prüfauftrages.
„barzahlen.de“ ist eine bequeme alternative Zahlungsart ohne Überweisung.
Mit dem Kostenvorschuss wird ein Beleg für die Zahlungsart „barzahlen.de“ versendet. Damit kann bei den auf dem Beleg angegebenen Partnern (z. B. REAL, dm-Markt, …) direkt an der Kasse bezahlt werden.
Ja, jeder, der den Beleg zur Zahlung vorlegt, kann bezahlen.
Für diese Zahlungsart fallen Zusatzkosten an. Diese sind auf dem „barzahlen.de“-Beleg bereits berücksichtigt.
Bis zu einem Betrag von 160,- € beträgt die Gebühr 0,95 €, darüber werden 1,3 % des Rechnungsbetrages erhoben.
Rechtzeitige Information an die Fahrschule und an unser Kundencenter unter 0800-8888090. Die Fahrschule und TÜV SÜD haben die Möglichkeit, Bewerber*innen bis 3 Arbeitstage vor dem Prüftermin zu tauschen bzw. den Termin auf einen Ersatzbewerber / eine Ersatzbewerberin zu übertragen.
Nein, wenn bis zur Meldung des nächsten Prüftermins ein ärztliches Attest im Original vorgelegt wird.
Ja, wenn keine individuelle Lösung für den Einzelfall gefunden werden kann.
Welche Führerscheinklasse benötige ich für welche Fahrzeugart? Wie sind diese definiert?
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Die Prüfungsgebühren für die einzelnen Klassen.
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