Brandschutz

Betreuung im Brandschutz

Betreuung im Brandschutz

Zu dem Leistungsspektrum der Betreuung im Brandschutz zählen u.a.:

 

  • Ermittlung und Beurteilung von Brand- und Explosionsgefahren an Arbeitsplätzen
  • Erstellung und Fortschreibung der Brandschutzordnung (Teile A, B, C)
  • Mitwirken bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes
  • Beratung bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und beim Einsatz brennbarer Stoffe
  • Prüfung der Lagerung und der Einrichtungen zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten und Gasen
  • Beratung über die Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel
  • Mängelmeldung und Erarbeitung von Maßnahmen zu deren Beseitigung
  • Mitwirken bei der Implementierung von präventiven und reaktiven Schutzmaßnahmen im Notfallmanagement
  • Mitwirken bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen und bei Anforderungen des Feuerversicherers
  • Mitwirken bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen, Anmietungen und Beschaffungen
  • Teilnahme an behördlichen Brandschauen und Durchführung von internen Brandschutzbegehungen
  • Unterstützung des Unternehmers bei Gesprächen mit den Brandschutzbehörden, Feuerwehren, Feuerversicherern, Unfallversicherungsträgern und den staatlichen Arbeitsschutzbehörden
  • Aus- und Fortbildung von Beschäftigten zum Brandschutzhelfer

Wie können wir Ihnen helfen?

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