Zu dem Leistungsspektrum der Betreuung im Brandschutz zählen u.a.:
Ermittlung und Beurteilung von Brand- und Explosionsgefahren an Arbeitsplätzen
Erstellung und Fortschreibung der Brandschutzordnung (Teile A, B, C)
Mitwirken bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes
Beratung bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und beim Einsatz brennbarer Stoffe
Prüfung der Lagerung und der Einrichtungen zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten und Gasen
Beratung über die Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel
Mängelmeldung und Erarbeitung von Maßnahmen zu deren Beseitigung
Mitwirken bei der Implementierung von präventiven und reaktiven Schutzmaßnahmen im Notfallmanagement
Mitwirken bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen und bei Anforderungen des Feuerversicherers
Mitwirken bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen, Anmietungen und Beschaffungen
Teilnahme an behördlichen Brandschauen und Durchführung von internen Brandschutzbegehungen
Unterstützung des Unternehmers bei Gesprächen mit den Brandschutzbehörden, Feuerwehren, Feuerversicherern, Unfallversicherungsträgern und den staatlichen Arbeitsschutzbehörden
Aus- und Fortbildung von Beschäftigten zum Brandschutzhelfer