Sport und Freizeit

Zulassung Sportboote

Technische Untersuchung von zulassungspflichtigen Booten in Bayern

Zulassung SportbooteDa hat man sich ein Boot gekauft und möchte raus auf den See. Doch bevor es losgehen kann, gilt es einige Vorgaben zu erfüllen. Damit in Bayern ein Boot die Zulassung bzw. Genehmigung zum Befahren eines bestimmten Gewässers erhält, muss sichergestellt sein, dass Bau und Ausrüstung der Bayerischen Schifffahrtsord­nung (SchO) entsprechen.

TÜV SÜD ist vom Bayerischen Staatsmi­nisterium des Inneren, für Bau und Verkehr beauf­tragt, zulassungspflichtige Boote entsprechend zu untersuchen. Im Anschluss an eine erfolgreiche Untersuchung erhält das Boot vom zuständigen Landratsamt die Zulassung sowie die Genehmigung zum Befahren eines bestimmten Gewässers.

Zulassungspflichtige und Genehmigungspflichtige Boote:

  • Motorboote mit Verbrennungsmotor
  • Segelboote mit Zweitakt-Hilfsmotoren

Hinweis: Zulassungen und Genehmigungen werden nur an wenigen Seen und in beschränkter Zahl erteilt.

Genehmigungspflichtige Boote:

  • Elektro-Motorboote
  • Segelboote mit Viertakt-, Diesel- und Elektromotoren

Nicht genehmigungspflichtige Boote:

  • Segelboote
    • ohne Wohn, Koch oder sanitäre Einrichtung
    • mit Hilfsmotor bis 4 kW Leistung und
    • einer maximalen Länge von 9,20 m

Bitte teilen Sie uns Ihren gewünschten Termin rechtzeitig mit. Zeit und Ort der Überprüfung erfahren Sie rechtzeitig schriftlich von Ihrem zuständigen Landratsamt. Weitere Informationen zur technischen Untersuchung von zulassungspflichtigen Booten finden Sie in unserem Merkblatt.

Wissenswert

Zulassung Sportboote
Checkliste

Bootsbesitzer in Bayern

Alle Details zur technischen Untersuchung von zulassungspflichtigen Booten nach der Bayerischen Schifffahrtsordnung

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