Die Strahlentherapie spielt eine tragende Rolle in der Behandlung von bösartigen, seltener auch gutartigen Erkrankungen. Etwa die Hälfte aller geheilten Krebspatienten hat eine Strahlentherapie erhalten. Ziel der Strahlenbehandlung ist eine möglichst effiziente Kontrolle des Tumors bei gleichzeitiger Minimierung der Strahlenbelastung des gesunden Gewebes und Vermeidung von Nebenwirkungen. Dabei kommen komplexe Techniken zum Einsatz, für die der Gesetzgeber strenge Vorgaben zur Sicherheit von Patient und Personal festgelegt hat. Die Ärztliche Stelle berät die Anwender und gibt Optimierungsvorschläge für die Strahlenbehandlung. Sie ist Verbindungsorgan zwischen Ministerium und Genehmigungsinhaber. Zum Schutze der Patienten ist sie darum bemüht, dass die Maßgaben des Strahlenschutzgesetzes, der Strahlenschutzverordnung und die Vorgaben des Hessischen Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat in der Praxis umgesetzt werden sowie dass die Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Radioonkologie – auch im Interesse der Anwender – berücksichtigt werden. Die Ärztliche Stelle Hessen vergibt zusammen mit dem Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Zertifikate für Qualität in der Strahlentherapie.
Startseite Ärztliche Stelle HessenDer strahlentherapeutische Behandlungsprozess ist eine komplexe Abfolge miteinander verknüpfter Schritte. Um den Gesamtprozess angemessen beurteilen zu können, finden die Überprüfungen in der Strahlen- und Röntgentherapie grundsätzlich vor Ort statt. Die Überprüfungen werden in der Regel von ehrenamtlich tätigen Fachärzten und Medizinphysik-Experten durchgeführt, die Mitglieder des Fachgremiums der ÄSH sind. In der Strahlentherapie (Tele- und Brachytherapie) besteht eine Prüfungskommission aus zwei Fachärzten und einem Medizinphysik-Experten, in der Röntgentherapie aus einem Facharzt und einem Medizinphysik-Experten.
Das Fachgremium berät in unklaren oder schwerwiegenden Fällen und kann ggf. auch eine Meldung an die Aufsichtsbehörden - anhand der vom Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat vorgegebenen Kriterien – empfehlen.
Der Zentrale Erfahrungsaustausch der Ärztlichen Stellen (ZÄS) hat im Auftrag des Länderausschuss RöV und des Fachausschuss Strahlenschutz (StrlSchV) ein bundesweit einheitliches Bewertungssystem entwickelt. Dies stellt eine wesentliche Grundlage für die fachliche Umsetzung der Richtlinie ärztliche und zahnärztliche Stellen dar.
Auf Grundlage dieser übergeordneten Vorgaben hat die Ärztliche Stelle Hessen in der Strahlentherapie Prüf-Checklisten entwickelt, anhand derer die Überprüfungen durchgeführt werden.
Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Radioonkologie
Bundeseinheitliches Bewertungssystem der Ärztlichen Stellen
Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für Radioonkologie
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Strahlenhygienische Anforderungen an bildgeführte Strahlentherapie
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