Warum ist Qualitätssicherung in der Nuklearmedizin so wichtig? - Es soll sichergestellt werden, dass Untersuchungen und Therapien nach aktuellem Stand von Wissenschaft und Technik durchgeführt werden. In einer Ära der sich ständig entwickelnden neuen Methoden müssen alle Schritt halten. Der Strahlenschutz am Patienten muss berücksichtigt werden und die beste Aussagekraft einer Szintigraphie mit einer möglichst geringen Strahlenexposition verbunden sein. Dabei spielt die Rechtfertigende Indikation für die Strahlenanwendung natürlich eine große Rolle. Die Ärztliche Stelle berät die Anwender und gibt Optimierungsvorschläge für die Anwendung offener radioaktiver Stoffe in Diagnostik und Therapie. Sie ist Verbindungsorgan zwischen Ministerium und Genehmigungsinhaber. Zum Schutze der Patienten ist sie darum bemüht, dass die Maßgaben der Strahlenschutzverordnung und die Vorgaben des Hessischen Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat in der Praxis umgesetzt werden sowie dass die Leitlinien der deutschen Gesellschaft für Nuklearmedizin – auch im Interesse der Anwender – berücksichtigt werden. Seit 2008 vergibt die Ärztliche Stelle Hessen zusammen mit dem Hessischen Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat Zertifikate für Qualität in der Nuklearmedizin.
Ein Gremium aus Fachärzten (Nuklearmediziner aus ambulanter und stationärer Versorgung), Medizinphysik-Experten und MTRAs berät in unklaren oder schwerwiegenden Fällen und kann ggf. auch eine Meldung an die Aufsichtsbehörden - anhand der vom Hessischen Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat vorgegebenen Kriterien - empfehlen. Zur Vermeidung derartiger Meldungen bietet die Ärztliche Stelle die Erarbeitung geeigneter Maßnahmen bereits im Vorfeld an.
Die Verfahrensanweisung des Hessischen Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat legt die Kriterien für die Qualitätsstufen fest und gibt qualitätsabhängige Prüffristen von 6 bis 36 Monaten vor. Das Fachgremium berät auch über Standards zur Qualitätssicherung, Kriterien zur Beurteilung der Qualität sowie den Ablauf der Überprüfung und die Einteilung in die Bewertungskategorien.
Der Zentrale Erfahrungsaustausch der Ärztlichen Stellen (ZÄS) hat im Auftrag des Länderausschuss RöV und des Fachausschuss Strahlenschutz (StrlSchV) ein bundesweit einheitliches Bewertungssystem in Form von Mängellisten entwickelt. Dies stellt eine wesentliche Grundlage für die fachliche Umsetzung der Richtlinie ärztliche und zahnärztliche Stellen dar. Es wird regelmäßig fortgeschrieben und den Prüferfahrungen der Ärztlichen Stellen, den Weiterentwicklungen des Strahlenschutzes und der Medizin entsprechend angepasst. Weitere Anforderungen an die Qualitätssicherung liefern die Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Nuklearmedizin (DGN).
Die zuletzt in 2016 aktualisierte Mängelliste Technik enthält zusätzlich Hinweise zur Häufigkeit von Konstanzprüfungen sowie zu den Bezugswerten, Reaktionsschwellen und Toleranzbereichen.
Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Nuklearmedizin
Mindestanforderungen nach Strahlenschutzverordnung
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Das neue Strahlenschutzrecht - Auswirkungen auf die Nuklearmedizin - Artikel
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Das neue Strahlenschutzrecht - Auswirkungen auf die Nuklearmedizin - Folien
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Artikel aus "Der Nuklearmediziner" G. Roos 2019
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Einstufung der Beurteilung der Qualitätssicherung
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