Arbeitsweise der Ärztlichen Stelle

Kompetent und konsequent

Ein Gremium aus Fachärzten (Nuklearmediziner aus ambulanter und stationärer Versorgung), Medizinphysik-Experten und MTRAs berät in unklaren oder schwerwiegenden Fällen und kann ggf. auch eine Meldung an die Aufsichtsbehörden - anhand der vom Hessischen Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat vorgegebenen Kriterien - empfehlen. Zur Vermeidung derartiger Meldungen bietet die Ärztliche Stelle die Erarbeitung geeigneter Maßnahmen bereits im Vorfeld an.

Die Verfahrensanweisung des Hessischen Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat  legt die Kriterien für die Qualitätsstufen fest und gibt qualitätsabhängige Prüffristen von 6 bis 36 Monaten vor. Das Fachgremium berät auch über Standards zur Qualitätssicherung, Kriterien zur Beurteilung der Qualität sowie den Ablauf der Überprüfung und die Einteilung in die Bewertungskategorien.

Der Zentrale Erfahrungsaustausch der Ärztlichen Stellen (ZÄS) hat im Auftrag des Länderausschuss RöV und des Fachausschuss Strahlenschutz (StrlSchV) ein bundesweit einheitliches Bewertungssystem in Form von Mängellisten entwickelt. Dies stellt eine wesentliche Grundlage für die fachliche Umsetzung der Richtlinie ärztliche und zahnärztliche Stellen dar. Es wird regelmäßig fortgeschrieben und den Prüferfahrungen der Ärztlichen Stellen, den Weiterentwicklungen des Strahlenschutzes und der Medizin entsprechend angepasst. Weitere Anforderungen an die Qualitätssicherung liefern die Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Nuklearmedizin (DGN).
Die zuletzt in 2016 aktualisierte Mängelliste Technik enthält zusätzlich Hinweise zur Häufigkeit von Konstanzprüfungen sowie zu den Bezugswerten, Reaktionsschwellen und Toleranzbereichen.


Weitere Informationen und Downloads

Mindestanforderungen Abnahmeprüfung

Abnahmeprüfung nuklearmedizinischer Geräte

Mindestanforderungen nach Strahlenschutzverordnung

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Th. Rink:

Das neue Strahlenschutzrecht - Auswirkungen auf die Nuklearmedizin - Artikel

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Th. Rink:

Das neue Strahlenschutzrecht - Auswirkungen auf die Nuklearmedizin - Folien

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Neues Strahlenschutzrecht: was ändert sich in der Nuklearmedizin

Artikel aus "Der Nuklearmediziner" G. Roos 2019

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Nachsorge von Therapien

Stellungnahme zur Nachsorge der DGN und DEGRO

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Verfahrensanweisung Nuklearmedizin

Einstufung der Beurteilung der Qualitätssicherung

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