Die Durchführung eines Zertifizierungsverfahrens im Bereich "Erzeugungs-Zertifizierung von Strom aus Erneuerbaren Energien" mit Erlaubnis zur Prüfzeichennutzung ist freiwillig. Es gelten die Vorgaben der Prüf- und Zertifizierordnung der TÜV SÜD-Gruppe.
Kraftwerke und deren Anlagenbetreiber, die Erneuerbare Energien nutzen. Erzeugungszertifizierung dient als freiwirtschaftlicher Herkunftsnachweis im Stromhandel und stellt eine Basis für die Ausstellung landesspezifischer, EU-konformer Herkunftsnachweise dar.
TÜV SÜD Industrie Service CMS Standard 83 "Zertifizierung der Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien (Erzeugung EE)". Quellen und gesetzliche Grundlagen, die bei der Erarbeitung des Standards berücksichtigt wurden sind im Standard gelistet. Der Standard ist veröffentlicht und wird laufend weiterentwickelt.
Der Standard "Erzeugung EE" teilt sich auf in:
Die Erfüllung optionaler Anforderungen kann auf dem Prüfzeichen ausgewiesen werden. Sie sind definiert für die Zusicherung von Arbeits- und Leistungszusagen (Modul Erzeugung EE+), sowie für den Nachweis als Neuanlage (Modul Erzeugung EEneu) und die CO2-Kompensation.
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