Neues Emissionshandelssystem für Gebäude, Mobilität und industrielle Prozesse
Neues Emissionshandelssystem für Gebäude, Mobilität und industrielle Prozesse
Mit dem neuen EU-ETS 2 (European Union Emissions Trading System 2) erweitert die Europäische Union ihren Emissionshandel auf die Bereiche Gebäude, Verkehr und industrielle Wärmeerzeugung. Ziel ist es, die CO₂-Emissionen dieser Sektoren nachhaltig zu senken und die Klimaziele der EU konsequent umzusetzen.
Mit der Novellierung des Nationalen Emissionszertifikatehandelsgesetzes (NEHG 2022) wurde die rechtliche Grundlage geschaffen, um dieses in Österreich vollständig in das EU-ETS 2 zu überführen.
► EU ETS 2 ist ein neues System für Emissionshandel für Gebäude, Straßenverkehr und Industrie im Rahmen des Fit-for-55-Pakets.
► Ab 2027 startet die Bepreisung mit Cap-and-Trade, nach einer Übergangsphase von 2025–2026.
► Ziel ist eine Emissionsreduktion um 42 % bis 2030 durch sinkende Obergrenzen und Auktionen.
► Einnahmen fließen in den EU-Klimasozialfonds zur Unterstützung von Haushalten und KMU.
Das neue Emissionshandelssystem EU-ETS 2 erweitert den europäischen Klimaschutz auf Gebäude, Straßenverkehr und industrielle Wärmeerzeugung. Es soll durch CO₂-Bepreisung die Emissionen in diesen Sektoren deutlich senken und ist ein zentraler Baustein des Fit-for-55-Pakets.
EU-ETS 2 erweitert den bestehenden Emissionshandel (EU-ETS 1) auf neue Sektoren. Es ist Teil des Fit-for-55-Pakets der Europäischen Union:
► Straßenverkehr
► Gebäudeheizung
Ziel ist es, die CO₂-Emissionen dieser Bereiche durch ein marktbasiertes Zertifikatsystem zu reduzieren.
Der EU-Emissionshandel (EU-ETS) wurde 2005 als zentrales Klimaschutzinstrument der EU eingeführt, um Treibhausgasemissionen kosteneffizient und marktbasiert zu senken. Hintergrund war die Umsetzung internationaler Verpflichtungen aus dem Kyoto-Protokoll und später dem Pariser Abkommen.
Das System folgt dem Cap-and-Trade-Prinzip: Eine Obergrenze für Emissionen wird festgelegt, Unternehmen erhalten oder ersteigern Zertifikate und können diese handeln. Dadurch entsteht ein Preis für CO₂, der Anreize für Investitionen in klimafreundliche Technologien schafft und die Erreichung der EU-Klimaziele – wie mindestens 55 % Emissionsreduktion bis 2030 und Klimaneutralität bis 2050 – unterstützen soll.
Ab 2025 beginnt die zweijährige Implementierungsphase des EU-ETS 2. Ab diesem Zeitpunkt gelten neue Monitoring- und Berichtspflichten für sogenannte „Handelsteilnehmer“, darunter:
► Brenn- und Kraftstofflieferanten
► Heizöl- und Kohlehändler
Diese Handelsteilnehmer müssen ihre jährlichen Emissionen erfassen und ab 2027 entsprechende Zertifikate erwerben und abgeben.
EU-ETS 2 bringt für Unternehmen weitreichende Veränderungen mit sich. Neben neuen Berichtspflichten und steigenden Kosten durch CO₂-Zertifikate müssen Betriebe ihre Strategien anpassen, um Risiken wie Preisvolatilität und höhere Betriebsausgaben zu bewältigen. Gleichzeitig eröffnet das System Chancen für Dekarbonisierung und Wettbewerbsvorteile durch frühzeitige Investitionen in klimafreundliche Technologien.
Neue Berichtspflichten:
Ab 2025 müssen Unternehmen, die fossile Brennstoffe in Verkehr bringen, ihre Emissionen überwachen und jährlich berichten; ab 2026 sind verifizierte Emissionsberichte durch akkreditierte Prüfstellen Pflicht.
Finanzielle und strategische Auswirkungen:
Unternehmen stehen vor höheren Betriebskosten, Preisvolatilität und Planungsunsicherheit, müssen CO₂-Kosten in ihre Kalkulation und Beschaffungsstrategien integrieren.
Zertifikatskosten ab 2027:
Für die verursachten Emissionen müssen Zertifikate erworben und abgegeben werden.
Die Preise sind marktgetrieben und können stark schwanken
Chancen für Dekarbonisierung:
Frühzeitige Investitionen in emissionsarme Technologien und Energieeffizienz können Wettbewerbsvorteile und Fördermöglichkeiten sichern.
Für die Umsetzung und Verifizierung im Rahmen der European Trading Systems 1 und 2 gelten folgende zentrale Normen und Rechtsgrundlagen:
Monitoring- und Berichterstattung
► Monitoring-Verordnung (EU) 2018/2066 (MVO): Regelt die Überwachung und Berichterstattung von Treibhausgasemissionen.
► Akkreditierungs- und Verifizierungsverordnung (EU) 2018/2067 (AVR): Vorgaben für die Akkreditierung und Arbeitsweise von Prüfstellen.
Internationale Normen
► ISO/IEC 17029:2019: Grundsätze und Anforderungen für Validierung und Verifizierung.
► ISO 14065:2021: Anforderungen an Stellen, die Treibhausgasdaten validieren oder verifizieren.
► ISO 14064-Reihe: Spezifikationen für die Quantifizierung und Berichterstattung von Treibhausgasemissionen.
Rechtliche Grundlagen
► EU-Emissionshandelsrichtlinie (2003/87/EG) und deren Novellierungen im Rahmen des Fit-for-55-Pakets.
► Nationale Umsetzung, z. B. Emissionszertifikategesetz (EZG) und NEHG 2022 in Österreich.
Der Zeitplan für EU-ETS 2 legt klare Schritte fest, um Unternehmen auf die neue CO₂-Bepreisung vorzubereiten. Nach einer zweijährigen Implementierungsphase folgen verbindliche Berichtspflichten und die Einführung des Zertifikatehandels. So soll sichergestellt werden, dass alle Akteure rechtzeitig die erforderlichen Prozesse etablieren und die Klimaziele der EU erreicht werden.
► 2025 - Start der zweijährigen Implementierungsphase: Emissionsmonitoring und jährliche Berichterstattung bis 30. April
► 2026 - Start der Emissionsberichterstattung: Erstellung verifizierter Emissionsberichte durch unabhängige akkreditierte Prüfstellen
► 2027 - Start der Bepreisung: Erwerb und Abgabe von Zertifikaten
► 2028 - Start der jährlichen Zertifikatsabgabe: Abgabe der Zertifikate für Emissionen des Vorjahres (erstmals für 2027) bis 31. Mai, sowie Meldung von an den Endkunden weitergegebenen Kosten
TÜV SÜD ist nach ISO/IEC 17029 mit ISO 14065 akkreditiert als Verifizierungsstelle für die Prüfung von Treibhausgasemissionsberichten gemäß Verordnung (EU) Nr. 2018/2066. Unsere Akkreditierung als Verifizierungsstelle umfasst sämtliche relevante Tätigkeitsgruppen nach Anhang I der Akkreditierungsverordnung (EU) 2018/2067.
Für die Prüfung von Emissionsberichten im EU-ETS 2 wurde in der Akkreditierungsverordnung (AVR) eine neue Tätigkeitsgruppe 1c eingeführt. Das Antragsverfahren zur Akkreditierungserweiterung für diese Tätigkeitsgruppe sowie für die Prüfung von Emissionsberichten im Rahmen des Emissionszertifikatehandelsgesetzes (NEHG 2022) wurde bei der Akkreditierung Austria gestellt.
Als erfahrene Validierungs- und Verifizierungsstelle verfügt TÜV SÜD über:
Langjährige Erfahrung im Rahmen des EU-Emissionshandels
Kompetente und erfahrene Prüfer:innen
Verifizierung von Emissionsberichten
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