Der vorbeugende Brandschutz ist zu einem wichtigen Bestandteil der heutigen Wirtschaft geworden. Kein Unternehmen kann sich wirtschaftlich einen Produktionsausfall oder Standortverlust infolge eines Brandes leisten.
Der vorbeugende Brandschutz umfasst alle Maßnahmen, welche die Entstehung und Ausbreitung von Bränden von vornherein verhindern sollen. Der organisatorische Brandschutz zielt darauf ab, eine rasche Brandmeldung und Brandbekämpfung zu gewährleisten, Brände dadurch zu begrenzen und vor allem die Rettung von Personen sicherzustellen.
Betriebe ohne Betriebsfeuerwehr müssen einen Brandschutzbeauftragten bestimmen, wenn dies von den Behörden gefordert wird. Der Brandschutzbeauftragten muss entsprechend ausgebildet und mit den Eigenheiten des Betriebs vertraut sein.
Der Betriebsinhaber hat nach dem Vorschlag des Brandschutzbeauftragten, Brand- und Evakuierungspläne sowie eine Brandschutzordnung zu erstellen.
Wir unterstützen Sie gerne bei allen notwendigen Vorkehrungen.