Arbeitsmittel

Arbeitsmittel - Technische Anlagen

Abnahmeprüfung bzw. wiederkehrende Überprüfung nach dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz von

  • Fahrzeughebebühnen
  • Grubenhebern
  • Hallenkränen
  • Hebezeugen
  • Ladekränen
  • Ladebordwänden
  • Staplern
  • Seilwinden
  • Toren

Die jährliche wiederkehrende Prüfung wird im Prüfbuch vermerkt.

Was sollten Sie für eine Erstabnahmeprüfung bereithalten oder mitbringen:

  • Technische Daten der Anlage
  • Wenn vorhanden EG Konformitätserklärung
  • Belastungsgewicht (ist je nach Anlage zu vereinbaren)
  • Herstellerbescheinigung, Konformitätserklärung
  • Typenschild mit Angabe vom Hersteller, Type, Herstellernummer, Baujahr, Tragfähigkeit usw. muss vorhanden sein entsprechender Sicherheits- Warnaufkleber oder Schilder montiert

Was sollten Sie für eine Wiederkehrende Prüfung bereithalten oder mitbringen:

  • Prüfbuch mit Abnahmegutachten im Original
  • ja nach Art der Anlage ist ein Belastungsgewicht erforderlich (bitter vorher mit uns absprechen, denn in den meisen Standorten ist ein entsprechendes Belastungsgewicht vorhanden)

Die Überprüfung bzw. Abnahme erfolgt gemäß dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz bzw. Arbeitsmittelverordnung und den entsprechenden ÖNORMEN bzw. EN NORMEN.

Nutzen Sie die Gelegenheit mehrere Prüfungen an einem Termin durchzuführen:

  • §57a KFG "Pickerl"
  • Fahrtenschreiber, EG-Kontrollgerät, Digitaltacho
  • Gasanlage (Erdgasbetrieb, Flüssiggasanlage)
  • Lärmarmverlängerung
  • Ladeborwand
  • Ladekran
  • Gefahrgutgutachten
  • etc.

Wir übernehmen gerne die Terminüberwachung für sämtliche Überprüfungen. Dabei erhalten Sie im Voraus eine schriftliche Erinnerung, sodass Sie Ihre Termine nicht vergessen.


Ihre Vorteile

  • reduziert Fahr-, Ausfall- und Stehzeiten
  • enorme Kostenersparnis
  • alles aus einer Hand
  • unabhängig
  • neutral
  • objektiv
  • hohe fachliche Kompetenz
  • ohne Reparaturinteresse

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