Herstellung von Druckbehältern | Prüfung nach PED

Zertifizierung und Prüfungen für Druckgeräte-Hersteller

Druckbehälter oder Druckbehälter-Anlagen (Baugruppen), die einen maximal zulässigen Druck von über 0,5 bar aufweisen, fallen unter die Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU, wenn sie in der Europäischen Union in Verkehr gebracht werden sollen. Gleiches gilt für Ausrüstungsteile mit Sicherheitsfunktion, die zum Schutz eines Drucksystems (PS >0,5 bar) bei Überschreitung der zulässigen Grenzen eingebaut werden oder Ausrüstungsteile mit einer Betriebsfunktion (z.B. Unterbrechung, Regelung des Durchflusses), die ein druckbeaufschlagtes Gehäuse aufweisen. Darunter fallen Sicherheitsventile, Berstscheibenabsicherungen, Knickstäbe oder auch gesteuerte Sicherheitseinrichtungen (CSPRS).

Was können wir für Sie tun?

TÜV SÜD ist "Notifizierte Herstellung Stelle" für Druckgeräte und Ihr Partner für:

Druckbehälterprüfung

  • Zertifizierung von Druckgeräten und Baugruppen
  • Zertifizierung von additiv gefertigten Druckgeräten (3D-Druck)
  • Prüfung von Genehmigungs- und Erlaubnisanträgen
  • Bauart-, Baumusterzulassungen
  • Statische und dynamische Komponentenberechnungen
  • Entwurfsprüfungen nach Richtlinie (2014/68/EU) und internationalen Regelwerken
  • Prüfung von Ausrüstungsteilen beim Hersteller
  • Bau- und Montageüberwachung
  • Betreuung von Großprojekten
  • Informationsveranstaltungen
  • Interpretation der Richtlinie und der Auswahl des für Sie günstigsten Konformitätsbewertungsverfahrens für Ihre Ausrüstungsteile 

 

Wissenswert

Additiv gefertigte Druckgeräte

Vortrag zum Prozess des Inverkehrbringens

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Next steps

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