Druckbehälter oder Druckbehälter-Anlagen (Baugruppen), die einen maximal zulässigen Druck von über 0,5 bar aufweisen, fallen unter die Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU, wenn sie in der Europäischen Union in Verkehr gebracht werden sollen. Gleiches gilt für Ausrüstungsteile mit Sicherheitsfunktion, die zum Schutz eines Drucksystems (PS >0,5 bar) bei Überschreitung der zulässigen Grenzen eingebaut werden oder Ausrüstungsteile mit einer Betriebsfunktion (z.B. Unterbrechung, Regelung des Durchflusses), die ein druckbeaufschlagtes Gehäuse aufweisen. Darunter fallen Sicherheitsventile, Berstscheibenabsicherungen, Knickstäbe oder auch gesteuerte Sicherheitseinrichtungen (CSPRS).
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