Für Hersteller: Prüfungen nach PED

Inverkehrbringen von Dampfkesseln nach Druckgeräterichtlinie 

Dampfkessel oder Dampfkessel-Baugruppen, die einen maximal zulässigen Druck von über 0,5 bar, mehr als 2 l Inhalt und eine Betriebstemperatur >110°C aufweisen, fallen unter die Europäische Druckgeräte-Richtlinie (2014/68/EU), wenn sie in der Europäischen Union in Verkehr gebracht werden.

 

Dampfkessel-Prüfungen nach DGRL – Unsere Services

Dampfkessel Herstellung

  • Prüfung von Genehmigungs- und Erlaubnisanträgen
  • Bauart-, Baumusterzulassungen
  • Statischen und dynamischen Komponentenberechnungen
  • Entwurfsprüfungen nach Richtlinie 2014/68/EU, 87/404/EWG und ausländischen Regelwerken
  • Prüfung von Ausrüstungsteilen beim Hersteller
  • Bau- und Montageüberwachung
  • Betreuung von Großprojekten
  • Informationsveranstaltungen

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