Inverkehrbringen von Dampfkesseln nach Druckgeräterichtlinie
Dampfkessel oder Dampfkessel-Baugruppen, die einen maximal zulässigen Druck von über 0,5 bar, mehr als 2 l Inhalt und eine Betriebstemperatur >110°C aufweisen, fallen unter die Europäische Druckgeräte-Richtlinie (2014/68/EU), wenn sie in der Europäischen Union in Verkehr gebracht werden.
Dampfkessel-Prüfungen nach DGRL – Unsere Services

- Prüfung von Genehmigungs- und Erlaubnisanträgen
- Bauart-, Baumusterzulassungen
- Statischen und dynamischen Komponentenberechnungen
- Entwurfsprüfungen nach Richtlinie 2014/68/EU, 87/404/EWG und ausländischen Regelwerken
- Prüfung von Ausrüstungsteilen beim Hersteller
- Bau- und Montageüberwachung
- Betreuung von Großprojekten
- Informationsveranstaltungen