EU-Taxonomie

EU-Taxonomie-Konformität

EU-Taxonomie Verordnung: wer darunterfällt und Was Unternehmen jetzt tun sollten, um taxonomiekonform zu sein.

 

WAS BEINHALTET DIE EU-TAXONOMIE-VERORDNUNG?

Um den „Green Deal“ und das Ziel der Klimaneutralität bis 2050 einzuhalten, hat die EU mit der EU-Taxonomie-Verordnung ein Klassifizierungssystem zur Bewertung von nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten geschaffen. Der Bewertung liegen sechs Umweltziele zugrunde: 

  • Klimaschutz
  • Anpassung an den Klimawandel
  • Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
  • Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
  • Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
  • Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und Ökosysteme

Damit leistet die Taxonomie einen wesentlichen Beitrag zur Erhöhung von Investitionen in nachhaltige Unternehmen und Schaffung von mehr Transparenz.

 

Wen betrifft die EU-Taxonomie?

Erfüllt Ihr Unternehmen mindestens zwei der drei folgenden Kriterien?

EU Taxonomie

Dann fallen Sie in den Geltungsbereich der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und damit auch der EU-Taxonomie.

Was bedeutet das für Sie?

Grundsätzlich geht es für Sie darum, die Quote Ihrer nachhaltigen – also taxonomiekonformen – Finanzkennzahlen (Umsätze, Kapitalausgaben und Betriebsausgaben) im Verhältnis zu den nicht nachhaltigen Finanzkennzahlen zu ermitteln.

Dazu müssen Sie zunächst identifizieren, welche der im Berichtsjahr durchgeführten Wirtschaftstätigkeiten überhaupt taxonomiefähig, also in der Lage sind, einen wesentlichen Beitrag hinsichtlich eines der sechs Umweltziele zu leisten.

EU Taxonomie

 

Der Prozess zur EU-Taxonomie


WIE ERMITTELN SIE, OB IHRE WIRTSCHAFTSAKTIVITÄTEN TAXONOMIEFÄHIG SIND?

Schritt 1: Prüfung der Taxonomiefähigkeit (Eligibility Check)

Klingt kompliziert – ist es leider auch. Denn ein Eligibility Check setzt fundierte Kenntnisse der entsprechenden Regelwerke voraus.
Wir helfen Ihnen dabei. Unsere NachhaltigkeitsexpertInnen sind mit den komplexen Regularien bestens vertraut. Wir prüfen und bestätigen unkompliziert und belastbar, ob Ihre Wirtschaftsaktivitäten unter die Kriterien der EU-Taxonomie für nachhaltiges Wirtschaften fallen. Falls nicht, bestätigen wir Ihnen auch das.

Wichtig: Neben Ihren Wirtschaftsaktivitäten prüfen wir auch die sogenannten Querschnittsfunktionen in Ihrem Unternehmen, da diese mitberücksichtigt werden müssen. Dies kann zum Beispiel der Betrieb eines Fuhrparks oder die Nutzung einer eigenen Photovoltaikanlage sein.

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Sind die taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten identifiziert, beginnt der zweite, der komplexe Teil der EU-Taxonomie Verordnung. Denn nun müssen Sie prüfen, inwieweit Ihre taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten taxonomiekonform sind.

 

WIE PRÜFEN BZW. BEWERTEN SIE IHRE TAXONOMIEFÄHIGEN WIRTSCHAFTSTÄTIGKEITEN?

Schritt 2: Prüfung der Taxonomiekonformität (Alignment Check)

Das erfordert die Sammlung und Analyse konkreter Daten. Wir prüfen anhand vordefinierter technischer Bewertungskriterien, inwieweit Ihre taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten jeweils einen wesentlichen Beitrag zu einem der sechs Umweltziele leisten (Substantial Contribution) und darüber hinaus keines der verbleibenden fünf Umweltziele erheblich beeinträchtigen DNSH Check).

Zu guter Letzt prüft TÜV SÜD die Einhaltung sozialer Mindeststandards, die je nach Wirtschaftstätigkeit eingehalten werden müssen. Lediglich die Wirtschaftstätigkeiten, die allen Anforderungen genügen, dürfen als „taxonomiekonform“ deklariert werden. Die mit diesen Wirtschaftstätigkeiten verbundenen Umsätze, Kapitalausgaben und Betriebsausgaben können Sie in Ihrer Bilanz (als Quote bzw. Prozentwert) als nachhaltig und taxonomiekonform ausweisen. Das Ergebnis ist nachvollziehbar und plausibel und hält einer Prüfung durch Investoren, Wirtschaftsprüfer oder Pressevertreter stand.

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Diese Grafik zeigt den gesamten Prozess der EU-Taxonomie:

EU Taxonomie

 

VIER GUTE GRÜNDE FÜR DEN NACHWEIS DER TAXONOMIE-KONFORMITÄT MIT TÜV SÜD

EU Taxonomie mit TÜV SÜD - 4 Gründe

 

Was erhalten Sie?

Abschließend erhalten Sie einen ausführlichen Bericht, der Ihnen als belastbare Grundlage für Kapitalgeber oder Prüfinstitute dient. Der Bericht enthält:

  • Check auf Taxonomie-Eignung (Eligibility Check): Welche Wirtschaftsaktivitäten zahlen auf die sechs EU-Umweltziele ein?
  • Check auf Taxonomie-Konformität (Alignment Check): der zu betrachtenden Aktivitäten und Lückenanalyse bzgl. der Do-No-Significant-Harm (DNSH) Kriterien
  • Check auf Einhaltung der sozialen Mindeststandards

Noch Fragen? Wir informieren Sie gerne.

Kontaktieren Sie uns!

 

FAQS ZUR EU-TAXONOMIE

  • Was ist die EU-Taxonomie einfach erklärt?

    Die EU-Taxonomie definiert grüne, nachhaltige und umweltfreundliche Wirtschaftstätigkeiten innerhalb der EU genau. Anleger:innen und Investor:innen werden damit Anreize für Investitionen in umweltfreundliche Energieproduktion und Wirtschaftswandel geschaffen.

  • Für wen gilt die EU-Taxonomie?

    Folgende Unternehmen bzw. Branchen sind von der EU-Taxonomie betroffen und müssen sich an die Verordnung halten:

    • Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden, die der nicht-finanziellen Berichterstattung (non-financial reporting directive NFRD) unterliegen,
    • Finanzinstitute inklusive Anbieter von Berufsrenten, die Finanzprodukte in der EU anbieten und vertreiben (auch mit Sitz außerhalb der EU).
  • Seit wann ist die EU-Taxonomie gültig?

    Die betroffenen Unternehmen mussten für das Jahr 2021 erstmals darüber berichten, ob und in welchem Umfang ihre wirtschaftlichen Aktivitäten von der EU-Taxonomie erfasst sind und den ersten beiden Umweltzielen entsprechen.

    Seit 2023 muss auch die Konformität mit den weiteren Umweltzielen belegt werden.

Next steps

WORLDWIDE

Germany

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