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Die Omnibus Initiative der EU

Eine kurze Vorstellung und Einordnung durch TÜV SÜD

Eine kurze Vorstellung und Einordnung durch TÜV SÜD

Was Sie wissen müssen

► Die EU-Kommission hat das erste „Omnibus“-Paket von Nachhaltigkeitsvorschriften vorgeschlagen, mit dem die EU-Berichtspflichten vereinfacht und gelockert werden sollen. 

► Die vorgeschlagenen Aktualisierungen der CSRD, der EU-Taxonomie und der CSDDD konzentrieren sich auf eine kosteneffiziente Umsetzung und die Verringerung des Verwaltungsaufwands. 

► Zu den wichtigsten Änderungen gehören verschobene Berichtsfristen, weniger Datenpunkte und eine geringere Berichtslast für KMU. 

► Die Änderungen können den Markt verunsichern, aber Unternehmen, die sich proaktiv anpassen, können sich einen Wettbewerbsvorteil verschaffen. 

 

Am 26.02.2025 veröffentlichte die EU-Kommission das erste ‚Omnibus-Paket‘ mit dem die EU-Vorschriften zur Nachhaltigkeitsberichtserstattung für Unternehmen vereinfacht und aufgeweicht werden sollen. 

Im Zuge der Umsetzung des European Green Deal, mit dem die Klimaneutralität der EU bis zum Jahr 2050 erreicht und die EU-Wirtschaft durch größere Nachhaltigkeit und stringenter Kreislauforientierung zu höherer Wettbewerbsfähigkeit transformiert werden soll, hat die EU-Kommission drei Richtlinien/Verordnungen veröffentlicht: 

► Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD): Große Unternehmen sollen gestaffelt ab dem Berichtsjahr über ihre Nachhaltigkeit berichten. Die Berichterstattung soll durch weitgehende Standardisierung (European Sustainability Reporting Standard, ESRS) transparent und vergleichbar gestaltet sein. Betroffen sind EU-weit ca. 50.000 Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern, 50 Mio. EUR Umsatz und 25 Mio. EUR Bilanzsumme. 

► EU-Taxonomie-Verordnung (EU Tax-VO): CSRD-berichtspflichtige Unternehmen sollen Umsätze, Kapital- und Betriebsausgaben (CapEx und OpEx) für ihre ökologisch nachhaltigen Wirtschaftsaktivitäten offenlegen. Gemeinsam mit der CSRD ist die EU Tax-VO eine der Säulen ‚Sustainable Finance Strategy‘ der EU und trägt dazu bei, Finanzströme auf den europäischen Kapitalmärkten in nachhaltige Investitionen zu lenken. 

► Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD): Unternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeitenden und einem Umsatz größer 450 Mio. EUR werden verpflichtet entlang ihrer Wertschöpfungskette menschenrechtliche und ökologische Sorgfaltsprüfungen durchzuführen und ihre Ergebnisse zu berichten. 

Mit dem Omnibus-Paket sollen signifikante Änderungen an den Randbedingungen für die o. g. Regelwerke umgesetzt werden. Die Vereinfachungen sollen eine kosteneffiziente Umsetzung der Nachhaltigkeitsregeln ermöglichen und den Verwaltungsaufwand insgesamt um etwa 25 % und insbesondere für KMU um etwa 35 % reduzieren. Diese ersten Vorschläge umfassen Vereinfachungen in den Bereichen Nachhaltigkeitsberichterstattung, Sorgfaltspflicht, EU-Taxonomie, Carbon Border Adjustments und europäische Investitionsprogramme. 

Die Vorschläge werden dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Prüfung und späteren Annahme vorgelegt. 

 

Welche Änderungen hat die Europäische Kommission vorgeschlagen?

 

CSRD

 Element Aktuelle Fassung  Änderungsvorschlag 

Anwendungsbereich

Erste Stufe: Alle Unternehmen, die bereits der NFRD (Non-financial reporting directive) unterliegen

Zweite Stufe: Anwendung für Unternehmen, die 2 aus 3 der folgenden Bedingungen erfüllen

  • 250 Mitarbeitende
  • 50 Mio Umsatz
  • 25 Mio Bilanzsumme

Dritte Stufe: Bestimmte KMUs

Zweite Stufe: Anwendung für Unternehmen, die folgende Bedingungen erfüllen:

  • 1000 Mitarbeitende 
  • 50 Mio Umsatz oder 25 Mio Bilanzsumme

Anwendungsbereich Nicht-EU-Unternehmen

Nicht-EU-Unternehmen mit 150 Mio. EUR Umsatz in der EU und Niederlassung mit 40 Mio, EUR Umsatz

Nicht-EU-Unternehmen mit 450 Mio. EUR Umsatz in der EU und Niederlassung mit 50 Mio, EUR Umsatz

Zeitplan

Anwendbar ab:

  • GJ 2024 für börsennotierte Großunternehmen
  • GJ 2025 für nicht-börsennotierte Großunternehmen

Anwendbar ab:

  • Verschiebung der Berichtspflicht der berichtpflichten Unternehmen der zweiten und dritten Stufe um 2 Jahre

Wertschöpfungskette

Teilweise Erhebung von Daten in der Wertschöpfungskette 

Value-Chain-Gap
Für Unternehmen mit weniger als 1.000 Beschäftigten sollen freiwillige Berichtsstandards auf Basis des EFRAG-VSME-Standards erlassen werden. Dieser Standard soll als Schutzschild fungieren, indem er die Informationen begrenzt, die CSRD-pflichtige Unternehmen oder Banken von kleineren Unternehmen in der Wertschöpfungskette verlangen können.

European Sustainability Reporting Standards (ESRS)

Berichtsbasis:
ESRS

Berichtsbasis:
revidierte ESRS mit weniger Datenpunkten

Prüfung

Testat: 
Zunächst "limited assurance" und anschließend "reasonable assurance"

Testat:
Ausschließlich "limited assurance"

Sektorspezifische Standards

Sektorspezifische Standards vorgesehen

Keine sektorspezifischen Standards vorgesehen

EU-Taxonomie-Verordnung

Element EU Taxonomy Verordnung   Änderungsvorschlag 

Anwendungsbereich 

Anwendung für Unternehmen, die 2 aus 3 der folgenden Bedingungen erfüllen:

  • 250 Mitarbeitende
  • 50 Mio Umsatz
  • 25 Mio Bilanzsumme

Verpflichtende Anwendung für Unternehmen, die folgende Bedingungen erfüllen:

  • 1000 Mitarbeitende und
  • 450 Mio Umsatz

Partielle Taxonomiekonformität 

Berichterstattung einer partiellen Taxonomiekonformität soll ermöglicht werden.

Wesentlichkeitsschwellen 

Keine expliziten Wesentlichkeitsschwellen  

Konkrete Wesentlichkeitsschwellen (z.B. nur Berichtserstattung über Tätigkeiten, die 10 % des Umsatz, CapEx oder OpEx umfassen)

Green asset ratio

 

Unternehmen, die nicht unter die CSRD fallen, können aus der Green Asset Ratio ausgenommen werden 

Neue Berichtstemplates

  Reduzierung der Datenpunkte (-70 %)

CSDDD

Element CSDDD Änderungsvorschlag 

Zeitplan

Unternehmen der Gruppe 1 sollen ab 2027 berichten

Die Berichtspflicht soll um ein Jahr verschoben werden

Wertschöpfungskette 

Deckt direkte und indirekte Geschäftspartner ab (Tier N) 

Konzentration auf direkte Geschäftspartner (Tier 1), wobei eine Sorgfaltspflicht nur dann über direkte Geschäftspartner hinaus erforderlich ist, wenn plausible Informationen über nachteilige Auswirkungen vorliegen 

Bewertung/Kontrolle  

Jährliche Bewertung/Kontrolle  

Verlängerung der Bewertungsintervalle von einem auf fünf Jahre

Harmonisierung

Mitgliedsstaaten dürfen striktere Gesetze erlassen.  

Nationale Gesetzgebungen dürfen nicht strikter sein, als die europäische Gesetzgebung 

Die Vorschläge der Europäischen Kommission sorgen für eine Verunsicherung von Unternehmen in der europäischen Union. Viele Mitgliedstaaten haben die CSRD bereits in nationales Gesetz überführt, viele Unternehmen bereits in die Nachhaltigkeitsberichtserstattung nach CSRD investiert. Es steht daher zu befürchten, dass solche grundlegenden regulatorischen Änderungen auch zu Planungsunsicherheiten und zur Zurückhaltung bei notwendigen Investitionen seitens der Unternehmen führen werden. 

Dr. Susanne Pankov

„Der Vorschlag der Europäischen Kommission markiert einen Einschnitt in der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Kurzfristig wird eine Vielzahl von Unternehmen entlastet. Langfristig wird jedoch der Trend zu mehr Transparenz und Nachhaltigkeitsperformance ungebrochen bleiben.“

Dr. Susanne Pankov

Global Head of Sustainability Reporting and Finance

 

Wie geht es jetzt weiter? 

Derzeit sind die Pakete lediglich Vorschläge und müssen noch vom Europäischen Parlament und dem Rat verabschiedet werden. Daher sind Änderungen weiterhin möglich. 

Viele Unternehmen haben bereits mit der Berichterstattung gemäß den europäischen Nachhaltigkeitsstandards begonnen. Die aktuellen Vorschläge würden die Verpflichtung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung für viele auf eine freiwillige Basis stellen. Was auf den ersten Blick nach Bürokratieabbau klingt, löst in Wahrheit Unsicherheit und Wettbewerbsverzerrung aus.  

Trotzdem bleibt Nachhaltigkeit ein zentrales Thema. Unternehmen, die Teil der Wertschöpfungskette großer Unternehmen sind, werden weiterhin Nachhaltigkeitsdaten liefern müssen. Sich hier an einem bewährten Rahmenwerk zu orientieren, unterstützt dabei, Anforderungen von Investoren und Geschäftspartnern besser zu erfüllen. 

Für Unternehmen bedeutet das: Eine vorausschauende Anpassung der Strategie bringt langfristig Vorteile. Unternehmen, die nicht nur auf die aktuellen regulatorischen Vorgaben reagieren, sondern proaktiv auf künftige Entwicklungen in der Nachhaltigkeitsregulierung und im Marktumfeld eingehen, sichern sich nachhaltige Wettbewerbsvorteile. Diese Unternehmen können sich einen entscheidenden Marktvorsprung verschaffen, während sie ihre Planungssicherheit erhöhen und ihre langfristige Stabilität sichern. 

 

Wie kann TÜV SÜD Ihnen helfen? 

Wir beobachten die laufenden Veränderungen und Entwicklungen sehr genau und helfen Ihnen, die notwendigen Anforderungen zu erfüllen. Da die endgültigen Entscheidungen noch ausstehen, ist es sinnvoll, Ihr Unternehmen bereits jetzt auf Nachhaltigkeit vorzubereiten: Die Berücksichtigung von Nachhaltigkeit in der Geschäftstätigkeit und -strategie kann zu einer höheren Wettbewerbsfähigkeit, einem besseren Zugang zu Finanzmitteln und einem positiven Image führen. 

Wir können Ihnen mit unseren Dienstleistungen helfen, auf alle kommenden Entwicklungen bestens vorbereitet zu sein: 

Pictogram in .SVG for Nutritional Analysis
Doppelte Wesentlichkeitsanalyse

Strategisches Instrument zur Ermittlung Ihrer wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen 

Pictogram in .SVG for Report
Berichterstattung nach dem Voluntary Sustainability Reporting Standard (VSME)
 
Erfüllung der Anforderungen von Kunden, Banken und Investoren  

Pictogram in .SVG for Sustainability Reporting
Berichterstattung nach dem European Sustainability Reporting Standard (ESRS)
Umfassende Nachhaltigkeitsberichterstattung, die alle obligatorischen Anforderungen erfüllt  

Pictogram in .SVG for Lighting simulation
Klimarisikoanalyse
Stellen Sie sicher, dass Ihre Vermögenswerte gegenüber physischen Klimarisiken widerstandsfähig sind.  

Pictogram in .SVG for Product Optimisation


Performance ESG-Performance Analyse
Überprüfen Sie Ihre Nachhaltigkeitsleistung  


 


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