Radiologie

Newsletter der Ärztlichen Stelle Hessen | März 2024

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Vierte Verordnung zur Änderung der Strahlenschutzverordnung1

Vom 10. Januar 2024 
Bundesgesetzblatt 

Die 4. Änderung der StrlSchV wurde am 10.01.2024 veröffentlicht. Änderungen sind z.B. 

§ 75: Der SSV hat dafür zu sorgen, dass Schutzkleidung und Schutzausrüstungen nicht nur vorhanden sind, sondern auch verwendet werden. 

§ 115: Die vorherige Formulierung, dass eine Abnahme-(bzw. Teilabnahmeprüfung) durch den Hersteller bzw. Lieferanten erfolgen muss, wurde geändert und ermöglicht z.B. eine Teilabnahmeprüfung mit Festlegung von Bezugswerten durch einen fachkundigen Techniker.  

§ 116: Der SSV hat dafür zu sorgen, dass bei der Konstanzprüfung Prüfmittel verwendet
werden, die denjenigen, die für die Bestimmung der Bezugswerte nach § 115 Absatz 2 verwendet wurden, gleichartig und gleichwertig sind. D.h. der Prüfkörper nach DIN 6868-150 oder nach alter DIN 6868-4 (2007) darf zur Konstanzprüfung nach DIN 6868-4 (2021) verwendet werden. 

§ 117: Aufzeichnungen (einschl. Aufnahmen) der Konstanzprüfung müssen nicht mehr 10 Jahre sondern nur 5 Jahre aufbewahrt werden. 

ACHTUNG: Die Aufzeichnungen (einschl. Aufnahmen) der Abnahmeprüfung sind für die Dauer des Betriebes, mindestens jedoch drei Jahre nach dem Abschluss der nächsten vollständigen Abnahmeprüfung aufzubewahren.
Dabei ist zu beachten, dass auch Bezugsaufnahmen zur Abnahmeprüfung gehören und oftmals über einen längeren Zeitraum aktuell sind. Sie sollten geeignete Bezeichnungen tragen, damit sie nicht nach 5 Jahren mit den Aufnahmen der Konstanzprüfung gelöscht werden. 

§ 130: Informationen wird durch „und personenbezogene Daten“ ergänzt. 
Ärztliche und zahnärztliche Stellen dürfen Daten mit anderen ÄS/ ZÄS austauschen, wenn dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist.  

§ 145: MTR müssen am Ort der technischen Untersuchungsdurchführung sein (keine Tele-MTR) 

In § 195 wurden Anforderungen für § 114 geändert: 

§ 114 Röntgeneinrichtungen müssen über eine Funktion verfügen, die die Parameter, die zur Ermittlung der Exposition der untersuchten oder behandelten Person erforderlich sind, elektronisch aufzeichnet und für die Qualitätssicherung elektronisch nutzbar zu machen. 

Diese Anforderung gilt in § 195 für Durchleuchtungsgeräte mit erheblichen Exposition und die vor dem 6. Februar 2018 erstmals in Betrieb genommen wurden.
Das bedeutet, dass für einen mobilen C-Bogen ohne erhebliche Expositionen (z.B. nur periphere Skelettuntersuchungen, ohne 3 D Funktion) die Anforderung nach § 114 in der Regel nicht zutrifft. 
 


Einheitliches Bewertungssystem der Ärztlichen Stellen – Nuklearmedizin wurde aktualisiert und veröffentlicht.

22.10.2023 

Das einheitliche Bewertungssystem der Ärztlichen Stellen Radiologie, Strahlentherapie und Nuklearmedizin wird derzeit überarbeitet. 
Für den Bereich der Nuklearmedizin wurde die aktualisierte Version bereits veröffentlicht. Das einheitliche Bewertungssystem beinhaltet Prüfkriterien für die Bereiche der Untersuchungsqualität und Gerätetechnik. 
 


Aktualisierte Regelung zu Genehmigungs- und Anzeigeninhabern in Hessen (Betreibererlass)

 

Aufgrund einer erneuten rechtlichen Prüfung zum Genehmigungsinhaber im Sinne des Strahlenschutzgesetzes wurden die Regelungen für die Aufsichtsbehörden durch das Ministerium angepasst. Insb. können rechtsfähige Personengesellschaften, z. B. KG, PartG, GbR, als juristische Personen Strahlenschutzverantwortliche sein. Es empfiehlt sich zu prüfen, wie die zukünftige Handhabung, auch bzgl. der Prüfungen der Ärztlichen Stelle, zukünftig gewünscht ist.

 

Weitere Informationen finden Sie hier: 


Normenausschuss Radiologie, 
aktualisierte Liste der nationalen Normen 

Stand 22.12.2023 

Auf der Homepage des Normenausschuss Radiologie wurde eine gute Übersicht der aktuellen nationalen Normen veröffentlicht. 

Weitere Informationen finden Sie hier:

Liste der veröffentlichten Normen und Entwürfe des NA Radiologie

DIN-Normenausschuss Radiologie (NAR)


Leitfaden zum Umgang mit Vorkommnissen in Röntgendiagnostik und Nuklearmedizin 

Vorhaben 3617S42332 und 3617S42333

 

Ergänzend zum Jahresbericht des BEVOMED (Newsletter 12/23) möchten wir nochmals auf den Leitfaden zum Umgang mit Vorkommnissen aus 2020 hinweisen. 

 

Weitere Informationen finden Sie hier: 
Leitfaden zum Umgang mit Vorkommnissen in Röntgendiagnostik und Nuklearmedizin


Prophylaxe, Diagnostik und Therapie der OSTEOPOROSE bei postmenopausalen Frauen und bei Männern ab dem 50.Lebensjahr 

Leitlinie des Dachverbands der Deutschsprachigen Wissenschaftlichen Osteologischen Gesellschaften e.V. 2023

Die aktualisierte Leitlinie „Prophylaxe, Diagnostik und Therapie der Osteoporose bei postmenopausalen Frauen und bei Männern ab dem 50. Lebensjahr“* des Dachverbands der Osteologen (DVO) wurde am 10.09.23 veröffentlicht. 

Neue Daten zur Prävalenz und Inzidenz von Frakturen im deutschsprachigen Raum und Risikofaktoren wurden aufgearbeitet und ein Risikorechne für das vertebrale und Schenkelhalsfrakturrisiko erstellt. Neu ist die Beachtung von Risikofaktoren. Das Frakturrisiko wird über 3 Jahre bestimmt, nicht wie bis zuletzt über 10 Jahre. ausgesprochen. 

 

Weitere Informationen finden Sie hier: 

Leitlinie des Dachverbands der Deutschsprachigen Wissenschaftlichen Osteologischen Gesellschaften e.V.

Vortrag zur neuen DVO Leitlinie 

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