Radiologie

Newsletter der Ärztlichen Stelle Hessen | August 2024

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Verordnung über die Zulässigkeit der Anwendung der Niedrigdosis-Computertomographie zur Früherkennung von Lungenkrebs bei rauchenden Personen

(Lungenkrebs-Früherkennungs-Verordnung – LuKrFrühErkV)
15.Mai 2024 

Die Lungenkrebsfrüherkennungs-Verordnung vom 15.05.2024 ist am 01.07.2024 in Kraft getreten. Künftig können starke Raucher und Raucherinnen im Alter von 50-75 Jahre ohne Krankheitssymptome einer Niedrigdosis-CT Früherkennungsuntersuchung durchführen lassen. 
Anforderungen an das Personal und die Gerätetechnik sind in der Verordnung geregelt. Ärzte und Ärztinnen müssen eine Software nutzen, die sie dabei unterstützt, Lungenkrebs zuverlässig zu erkennen. 

Ob eine Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenversicherungen erfolgt und welche weiteren Anforderungen gelten werden, wird noch vom Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) entschieden. 

Wichtiger Hinweis zur Lungenkrebs-Früherkennungs-Verordnung/Lungenkrebs-Screening:
In der Lungenkrebs-Früherkennungs-Verordnung (LuKrFrühErkV) vom 15.05.2024 wird auf eine Genehmigungsverpflichtung nicht hingewiesen, da sich diese aus dem § 19 Absatz 2 Nummer 4. Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) herleiten lässt. Dort steht, das abweichend von dem Anzeigeverfahren nach § 19 Absatz 1 StrlSchG eine Genehmigung erforderlich ist, wenn eine Röntgeneinrichtung im Zusammenhang mit der Früherkennung betrieben wird.
Strahlenschutzverantwortliche, die sich an dem Verfahren zur Lungenkrebsfrüherkennung mittel Computertomographie beteiligen wollen, müssen bei der für Sie zuständigen Behörde (in Hessen: Regierungspräsidium Kassel, Gießen oder Darmstadt) eine Genehmigung beantragen. Erst bei Erteilung dieser Genehmigung kann mit dem Screening-Verfahren begonnen werden.

Weitere Informationen (BMUV): 


S3-Leitlinie Prävention, Diagnostik, Therapie und Nachsorge des Lungenkarzinoms Version 3.0 – März 2024 AWMF-Registernummer: 020-007OL

Die aktualisierte S3-Leitlinie Prävention, Diagnostik, Therapie und Nachsorge des Lungenkarzinoms wurde im März 2024 veröffentlicht.

Weitere Informationen finden Sie hier: 


Erfahrungsbericht der ärztlichen Stelle für Qualitätssicherung in der Radiologie, Nuklearmedizin und Strahlentherapie Hessen (2023)

 

Der zusammengefasste Erfahrungsbericht der Ärztlichen Stelle Hessen für die Qualitätssicherung in der Radiologie, Nuklearmedizin und Strahlentherapie Hessen (2023) wurde veröffentlicht. 

 

Weitere Informationen finden Sie hier: 


Vortrag Dosisindikator 

M. Walz (Röntgenkongress 2024) 

Der Dosisindikator nach DIN EN 62494-1 ist herstellerunabhängig und der kalibrierte Dosisindikator sollte der Bildempfängerdosis Kb in µGy ●100 entsprechen und gibt somit eine Abschätzung zur verwendeten Bildempfängerdosis. Insb. in der freien Belichtung ist der Exposure Index eine hilfreiche Information. Mit der gemeinsamen Betrachtung von Dosisflächenprodukt und Dosisindikator kann eine Optimierung der technischen Parameter und somit der Patientendosis erzielt werden.
Der Exposure Index ist auch hilfreich zur Ursachensuche, z.B. bei hohem Dosisflächenprodukt, als Qualitäts- und Plausibilitätskriterium.

Weitere Informationen finden Sie hier: 


VR-Anwendung für medizinische Strahlenschutz-Schulungen

 

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat für Schulungen im medizinischen Strahlenschutz ein Virtual-Reality-Anwendung im Bereich der Durchleuchtung entwickelt. Mit der Anwendung kann der richtige Umgang mit unterschiedlichen Komponenten zum Schutz von Patient*innen und medizinischem Personal während einer Untersuchung in einem virtuellen Interventionsraum geübt werden. 

 

Link zu weiteren Informationen und Download finden Sie hier: 

 

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