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Die DIN EN IEC 61223-3-5-2021-11 ersetzt die bisher anzuwendenden Normen DIN EN 61223-3-5-2005-08 und DIN EN 61223-2-6-2008-12 für die Abnahme- und Konstanzprüfungen bei Röntgeneinrichtungen für Computertomographien.
Sie hätte gemäß QS-RL (Abschnitt 4.1) sechs Monate nach Erscheinen der Norm angewandt werden müssen. Da jedoch die Software der Hersteller an die geänderten Anforderungen noch anzupassen ist und auch seitens der übernommenen Norm eine längere Frist vorlag, wurde die Frist zur Anwendung der Norm auf 01.07.2023 verlängert.
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Erweitertes Vorsorgeangebot (DGUV) zur Früherkennung von Lungenkrebs
AG Diagnostische Radiologie arbeits- und umweltbedingter Erkrankungen
„Diagnose verstaubt“: 20 Jahre AG DRauE - Aufklärung, Fortbildung, Fortbestand
Aufgrund der Covid-19-Pandemie kann es unverändert zu der Situation kommen, dass nicht mehr genügend medizinisches Personal mit der jeweils geforderten Qualifikation zur Verfügung steht. Zur Aufrechterhaltung einer möglichst lückenlosen Patientenversorgung, insbesondere im Bereich der Notfallversorgung, kann die technische Durchführung bei der Anwendung ionisierender Strahlung am Menschen in der Teleradiologie auch von Personen vorgenommen werden, die über Kenntnisse im Strahlenschutz verfügen. Dies Regelung gilt derzeit bis 31.10.2022.Weitere Bedingungen und Informationen finden Sie hier:
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Die Erfahrungsberichte der Ärztlichen Stelle Hessen für die Bereiche der Radiologie, Strahlentherapie und Nuklearmedizin 2021 wurden veröffentlicht
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ÄSH Erfahrungsbericht Radiologie
ÄSH Erfahrungsbericht Strahlentherapie
ÄSH Erfahrungsbericht Nuklearmedizin