Radiologie

Newsletter der Ärztlichen Stelle Hessen

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Abnahme- und Konstanzprüfung nach DIN EN IEC 61223-3-5-2021-11 in der Computertomografie ist erst ab 01.07.2023 gefordert

Die DIN EN IEC 61223-3-5-2021-11 ersetzt die bisher anzuwendenden Normen DIN EN 61223-3-5-2005-08 und DIN EN 61223-2-6-2008-12 für die Abnahme- und Konstanzprüfungen bei Röntgeneinrichtungen für Computertomographien. 
Sie hätte gemäß QS-RL (Abschnitt 4.1) sechs Monate nach Erscheinen der Norm angewandt werden müssen. Da jedoch die Software der Hersteller an die geänderten Anforderungen noch anzupassen ist und auch seitens der übernommenen Norm eine längere Frist vorlag, wurde die Frist zur Anwendung der Norm auf 01.07.2023 verlängert. 

 

Weitere Informationen finden Sie hier:  


Konzept zur radiologischen Qualitätssicherung EVA-Lunge 
DGUV Vorsorge 

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung bietet Früherkennungsuntersuchungen von Lungenkrebs auf Grundlage von § 5 Absatz 3 Satz 2 ArbMedVV oder § 26 Absatz 2 Nr. 1 SGB VII (mit anerkannter BK-Nr. 4103, Asbest). Es handelt sich dabei nicht um Früherkennung im Sinne von § 5 Abs. 16 StrlSchG.

Das erweiterte Vorsorgeangebot der DGUV zur Früherkennung von Lungenkrebs im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge mittels hochauflösender Niedrigdosis Computertomographie (LD-HRCT) beinhaltet ein Konzept zur radiologischen Qualitätssicherung. 

Neben weiteren Kriterien erfolgt die Bewertung der Dosis unter Beachtung des BMI der untersuchten Personen nach einem Ampelsystem. 


Weitere Informationen finden Sie hier:

 

Erweitertes Vorsorgeangebot (DGUV) zur Früherkennung von Lungenkrebs

 

AG Diagnostische Radiologie arbeits- und umweltbedingter Erkrankungen 

„Diagnose verstaubt“: 20 Jahre AG DRauE - Aufklärung, Fortbildung, Fortbestand


Vollzug strahlenschutzrechtlicher Regelungen hier: Covid-19-Pandemie (Corona-Virus)
Teleradiologie 

Aufgrund der Covid-19-Pandemie kann es unverändert zu der Situation kommen, dass nicht mehr genügend medizinisches Personal mit der jeweils geforderten Qualifikation zur Verfügung steht. Zur Aufrechterhaltung einer möglichst lückenlosen Patientenversorgung, insbesondere im Bereich der Notfallversorgung, kann die technische Durchführung bei der Anwendung ionisierender Strahlung am Menschen in der Teleradiologie auch von Personen vorgenommen werden, die über Kenntnisse im Strahlenschutz verfügen. Dies Regelung gilt derzeit bis 31.10.2022.Weitere Bedingungen und Informationen finden Sie hier: 

 

Weitere Informationen finden Sie hier: 


Erfahrungsberichte der Ärztlichen Stelle Hessen 2021 

 

Die Erfahrungsberichte der Ärztlichen Stelle Hessen für die Bereiche der Radiologie, Strahlentherapie und Nuklearmedizin 2021 wurden veröffentlicht

Weitere Informationen finden Sie hier:

ÄSH Erfahrungsbericht Radiologie 

ÄSH Erfahrungsbericht Strahlentherapie

ÄSH Erfahrungsbericht Nuklearmedizin

 

 

 

 

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