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Am 18.10.22 fand im Rahmen der DGMP Akademie eine Fortbildung zum Thema „Prüfung durch die Ärztliche Stelle“ aus den Bereichen der Radiologie, Strahlentherapie und Nuklearmedizin statt. Es wurden Abläufe, Prüfungsanforderungen und Ergebnisse aus Sicht der Ärztlichen Stellen und aus Sicht der Betreiber einschl. der Nachbereitung und Aufarbeitung der Prüfungsergebnisse dargestellt.
Die Vortragsfolien, die freundlicherweise von den Referenten und der DGMP zur Weitergabe freigegeben wurden, finden Sie hier:
- Abläufe und Prüfungsanforderungen der Ärztlichen Stelle Hessen
- Prüfungen der Ärztlichen Stelle: Röntgendiagnostik – aus Sicht des Betreibers
- Ergebnisse und Projekte der Ärztlichen Stelle Hessen
Die aktuellen DRW (Homepage BfS) finden Sie hier: BfS - Diagnostische Referenzwerte
Eine Gegenüberstellung der aktuellen DRW mit den bisherigen DRW (Homepage APT) finden Sie hier: Aktualisierte DRW Röntgen
Das BEVOMED hat im 3. Jahr in Folge den Jahresbericht zu bedeutsamen Vorkommnissen veröffentlicht. Die systematische Auswertung der im Berichtsjahr gemeldeten bedeutsamen Vorkommnisse lässt folgende Muster und Probleme erkennen:
- Personenverwechslungen in der Strahlentherapie
- Bestrahlungsplanverwechslungen
- Unzulänglichkeiten bei der Kontrastmittelgabe in der CT
- Erhöhte Expositionen bei CT-Untersuchungen mit Kontrastmittel und Bolus-Tracking
- erhöhte Expositionen durch falsch gewählte Untersuchungsparameter
Weitere Beispiele für bedeutsame Vorkommnisse aus dem aktuellen Jahresbericht sind z.B.
- Deterministischer Hautschaden in der nuklearmedizinischen Therapie bei Radiosynoviorthese
- Bedeutsame Dosisüberschreitung in der nuklearmedizinischen Therapie durch Verwechslung von Therapiekapseln
Basierend auf Schätzungen aus einem vom BfS angestoßenen Forschungsvorhaben dürfte es im betreffenden Zeitraum deutlich mehr meldepflichtige Vorkommnisse gegeben haben. Das BfS appelliert an die Strahlenschutzverantwortlichen aus dem ambulanten wie dem stationären Sektor, einen offenen Umgang mit meldepflichtigen Ereignissen in ihren Einrichtungen zu fördern.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Mit der Leitlinie für MPE in der Röntgendiagnostik möchte die APT Lücken im Spannungsfeld zwischen gesetzlichen Anforderungen und dem klinischen Alltag mit konkreten Fragen, für welche Tätigkeiten und Aufgaben und in welchem Umfang der MPE hinzuziehen ist. Sie sollen auch eine Orientierung geben, damit eine Festlegung der Verantwortlichkeiten und Aufgaben zwischen allen an der medizinischen Exposition beteiligten Berufsangehörigen leichter möglich ist. Insbesondere weist die APT auf die Empfehlungen zur Dokumentation der Tätigkeiten des MPE hin. Hierzu finden Sie im Anhang 1 der Leitlinie eine Empfehlung zu Inhalten und Stichpunkten für den Bericht des MPE in der Röntgendiagnostik sowie weitere hilfreiche Musterdokumente.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Link zur Leitlinie MPE in der Röntgendiagnostik
Weiterführende Links:
Leitlinie Medizinphysikexperte:
Medizinphysik-Experte | AG Physik und Technik in der bildgebenden Diagnostik
Der Arbeitsausschuss "DGMP goes Green" hat Handlungsempfehlungen zur Energieeinsparung in radiologischen, strahlentherapeutischen und nuklearmedizinischen Einrichtungen erarbeitet und hierfür einen Rechner zur Ermittlung des Stromverbrauchs und der Einsparpotentiale erstellt. Die Messungen wurden zum großen Teil von Herrn Bimal Rana Bhat durchgeführt, der zu diesem Thema seine Masterarbeit bei der Technischen Hochschule Mittelhessen und der ÄSH angefertigt hat.
Handlungsempfehlung zur Energieeinsparung in radiologischen, strahlentherapeutischen und nuklearmedizinischen Einrichtungen: Handlungsempfehlung
Rechner zur Ermittlung des Stromverbrauchs und der Einsparpotentiale
Die Strahlenschutzkommission hat ihre Empfehlung zur Verwendung von Strahlenschutzmitteln aktualisiert.
In den letzten Jahren wurde der Einsatz von Patienten-Strahlenschutzmitteln bei der diagnostischen Anwendung von Röntgenstrahlung zunehmend diskutiert. Veröffentlichung zahlreicher internationaler Empfehlungen, bei der Anwendung diagnostischer Röntgenstrahlung weitestgehend auf den Einsatz von Patienten-Strahlenschutzmitteln zu verzichten, veranlasste eine kritische Prüfung und anschließend eine Aktualisierung der Empfehlung aus dem Jahr 2018.
Ein Ampelsystem der Tabellen gibt einen guten Überblick zum empfohlenen Einsatz von Strahlenschutzmitteln. Die Tabellen berücksichtigen allerdings nicht alle Aspekte, wie z.B. die Ergänzungen und Empfehlungen des Textes bei pädiatrischen Besonderheiten oder Röntgenuntersuchungen bei Schwangeren.
Die Strahlenschutzkommission weist darauf hin, dass insbesondere eine gute Einblendung zur Dosisreduktion beiträgt und die Grundlage für die neuen Empfehlungen darstellt. Die Anwendung der Patienten-Strahlenschutzmittel sollte in Arbeitsanweisungen und in Abstimmung mit einem Medizinphysik-Experten festgelegt werden.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Nach § 126 StrlSchV ist eine Risikoanalyse vor Strahlenbehandlungen erforderlich, wenn diese erstmalig eingesetzt werden oder wesentliche Änderungen eines Behandlungsverfahrens vorliegen.
Der in diesem Dokument beschriebene Prozess soll dem Strahlenschutzverantwortlichen (SSV) helfen, die damit verbundenen Gefährdungen zu handhaben. Unter Gefährdungen werden in diesem Dokument alle Abweichungen von der geplanten Exposition des Patienten verstanden. Darüberhinausgehende Gefahrenbetrachtungen zur Patientensicherheit sind nicht Teil der Risikoanalyse nach §126 StrlSchV, sind aber von jeder Einrichtung vorzunehmen. Gefährdungen sind zu identifizieren und die damit verbundenen Risiken abzuschätzen, zu bewerten und zu beherrschen.
Die Wirksamkeit der Beherrschungsmaßnahmen ist stetig zu überwachen. Das vorliegende Dokument umfasst damit die Prozessbeschreibung zur Erfüllung des §126 StrlSchV in Verknüpfung mit den Anforderungen aus §§ 105, 108 und 109 StrlSchV.