Insicht - Das Digitaljournal von TÜV SÜD Product Service
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Jetzt sind die schnellen Flitzer auch auf deutschen Straßen erlaubt. E-Scooter sind praktisch und cool, und damit der Spaß lange anhält, prüft TÜV SÜD sie auf ihre Sicherheit. Dazu gehört ein ganzes Paket von Leistungen.
Mitte Juni 2019 wurden E-Scooter als Elektrokleinstfahrzeuge in Deutschland zugelassen. Seitdem stehen sie reihenweise in den Straßen vieler Städte. Hinter den Rollern steckt eine richtige Infrastruktur, denn sie brauchen Saft. So werden sie rund um die Uhr von sog. Juicern aufgeladen und danach wieder auf die Straße gebracht, damit sie jederzeit losrollen können.
Die einen finden die E-Scooter nervig. Die anderen schwören auf sie, um schnell von A nach B zu kommen. Vor allem Touristen freuen sich darüber, denn auf diese Weise können sie Fahrspaß und Stadterkundung perfekt miteinander verbinden. Zudem entlasten die Roller die öffentlichen Verkehrsmittel und Straßen. Doch des einen Freud ist bekanntlich des anderen Leid: Nun werden Radwege verstopft und gern mal Gehsteige unsicher gemacht.
Für die beliebten Flitzer gibt es jedoch Regeln, und die sollte man tunlichst beachten, sonst winkt der Bußgeldbescheid. Sicherheit geht schließlich vor! E-Scooter sind zulassungspflichtig und müssen durch eine Kfz-Haftpflicht versichert sein, die mittels Plakette am Fahrzeug auszuweisen ist. Zwar ist kein Führerschein notwendig, aber der oder die Fahrer*in muss mindestens 14 Jahre alt sein. Eine Helmpflicht besteht nicht. Maximal darf man 20 km/h fahren, es gilt das Rechtsfahrgebot. Zur Verfügung stehen Straßen und Fahrradwege. Die Benutzung der Gehwege ist im wahrsten Sinn des Wortes ein No-Go! Zu guter Letzt ist noch die Promille-Grenze zu beachten, sie entspricht der für das Führen von Kraftfahrzeugen.
Als Kraftfahrzeuge unterliegen die E-Scooter gesetzlichen Mindestanforderungen. Damit die Flitzer im Straßenverkehr zugelassen werden können, unterziehen wir sie einer Leistungs- und einer Batterieprüfung. Außerdem untersuchen wir ihre Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV). Letzteres ist unbedingt notwendig, da die E-Scooter mit ihrer elektromagnetischen Umwelt harmonieren müssen. Jedes Bauteil, das funkt oder mit Strom betrieben wird, sendet elektromagnetische Wellen aus und empfängt welche. Andere technische Geräte dürfen durch elektrische oder elektromagnetische Effekte, die daraus entstehend, nicht gestört werden oder selbst störanfällig dafür sein, weswegen die Elektromagnetische Verträglichkeit sichergestellt sein muss. Wir achten darauf, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen zur EMV auch bei den E-Scootern eingehalten werden.
Neben den Vorgaben für die EMV müssen die Hersteller von E-Scootern auch die Europäische Maschinenrichtlinie umsetzen, die der Verhütung von Unfällen durch EU-Sicherheitsstandards dient. Die Hersteller erklären durch die CE-Kennzeichnung, dass der E-Scooter diesen Standards entspricht. TÜV SÜD untersucht, ob das auch wirklich stimmt.
Hat der E-Scooter sämtliche Prüfungen bestanden und beachtet der oder die Fahrer*in die Regeln der Straßenverkehrsordnung, kann der Bußgeldkatalog vergessen werden. Stattdessen heißt es: Freie Fahrt, hurra!
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