Zum besseren Schutz vor Cybergefährdungen wurden nun die Anforderungen an die Cybersicherheit von überwachungsbedürftigen Anlagen konkretisiert. Betreiber müssen in der Gefährdungsbeurteilung zu ihren Anlagen mögliche Gefährdungen durch Cyberangriffe ermitteln und wirksame Gegenmaßnahmen entwickeln, wenn Arbeitnehmer oder Personen im Gefahrenbereich (Dritte) durch einen Cyberangriff auf die Anlage gefährdet werden könnten. Beschrieben wird die entsprechende Vorgehensweise in der TRBS 1115-1 – Cybersicherheit für sicherheitsrelevante Mess-, Steuer- und Regelungseinrichtung.
Die Zugelassenen Überwachungsstellen (ZÜS) sind verpflichtet zu überprüfen, ob Cyberbedrohungen im Zusammenhang mit dem sicheren Betrieb der Anlagen ausreichend behandelt wurden.
Ziel der Veranstaltung ist es, die neuen Regelungen sowie die neue TRBS 1115-1 vorzustellen und zu vermitteln, was Betreiber von überwachungsbedürftigen Anlagen nun zu tun haben. Nutzen Sie die Gelegenheit, sich mit all Ihren Herausforderungen und Fragen direkt an unsere Fachexperten zu wenden.
Die Veranstaltung richtet sich an Betreiber von überwachungsbedürftigen Anlagen aus den Gefahrenbereichen Druck- und Explosionsgefährdungen.
► Daten: 26. Februar | 23. April | 24. September | 19. November
► Uhrzeit: 09:00 - 10:30 Uhr
► Dauer: 90 Minuten (inkl. 30 Minuten Fragen und Antworten)
► Veranstaltungsort: Online über MS Teams
► Kosten: Die Teilnahme ist kostenfrei
Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie rechtzeitig per E-Mail den konkreten Einladungslink für Ihren Wunschtermin.
► 09:00 Uhr: Begrüßung
► 09:05 Uhr: Neue Anforderungen an die Cybersicherheit von überwachungsbedürftigen Anlagen – was Betreiber jetzt wissen müssen
► 10:05 Uhr: Zeit für Ihre Fragen
► 10:30 Uhr: Zusammenfassung, Ausblick und Ende der Veranstaltung
► Druckgefährdungen: Levent Sahin | 089 5791-3752 | [email protected]
► Ex-Gefährdungen: Raimund Gebhart | 089 5791-2432 | [email protected]