Durch regelmäßige Sicherheitsprüfungen Mängel bei elektrischen Medizinprodukten rechtzeitig erkennen
Seminar 1 Tag Präsenz / Live Online DE
Durch regelmäßige Sicherheitsprüfungen Mängel bei elektrischen Medizinprodukten rechtzeitig erkennen
Betreiber- und Benutzerpflichten praxisnah umsetzen
Effektive Umsetzung der Medizinprodukte-Betreiberverordnung: Aufgaben und Pflichten des Beauftragten
Das Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG) praxisgerecht umsetzen
Sicherheitstechnische Kontrollen (STKs) für Medizinprodukte der Anlage 1 durchführen
Messtechnische Kontrollen (MTK) für Medizinprodukte der Anlage 2 durchführen
Gesetzliches Grundlagenwissen selbstständig erlernen
Das Medizinprodukterecht Durchführungsgesetz (MPDG) löst das bisher gültige Medizinproduktegesetz (MPG) ab, bringt wichtige Änderungen und verlagert Verantwortlichkeiten auf die nationale Ebene.
Die beiden europäischen Verordnungen (EU) 2017/745 über Medizinprodukte (MDR) und (EU) 2017/746 über In-vitro Diagnostika (IVDR) gelten in allen EU-Mitgliedsstaaten als unmittelbares Recht. Um die Durchführung dieser Gesetze zu gewährleisten und einige Verpflichtungen von der europäischer auf die nationale Ebene zu verlagern, wurde das MPDG geschaffen.
Obwohl das MPDG bereits für eine bessere Transparenz sorgt, bleibt die Gesetzeslage komplex. Auf Hersteller, Importeure, Verantwortliche im Gesundheitswesen oder Pflegeeinrichtungen, aber genauso auf Ärzt*innen und Therapeut*innen kommen neue Verpflichtungen zu (beispielsweise die behördliche Registrierung von Unternehmen, die Medizinprodukte aufbereiten). Sie alle müssen sich zu aktuellen Anforderungen auf dem Laufenden halten und sicherstellen, die Vorschriften des MPDG erstens einzuhalten und zweitens auch korrekt zu dokumentieren.
TÜV SÜD prüft und zertifiziert mit seinen benannten Stellen Medizinprodukte sowie deren Hersteller. Die TÜV SÜD Akademie GmbH bietet im Themenbereich „Medizinprodukte“ Weiterbildungen an. Um die Neutralität und Unabhängigkeit der von TÜV SÜD durchgeführten Konformitätsbewertungsverfahren im Interesse unserer Kunden zu wahren, sind in den Seminaren der TÜV SÜD Akademie grundsätzlich keine produktspezifischen, prozessbezogenen oder firmenspezifischen Inhalte bzw. Lösungen enthalten, welche die Funktion einer individuellen Beratung erfüllen könnten. Bei Fragen oder Unsicherheiten diesbezüglich sprechen Sie uns gerne an.
Allgemeine Anforderungen sind aus anderen Vorschriften ins MPDG integriert worden.
In unseren Medizinprodukterecht-Seminaren behandeln wir außerdem nähere Regelungen zum Errichten, Betreiben, Verwenden und Warten von Medizingeräten, die die Medizinprodukte-Betreiber-Verordnung (MPBetreibV) vorsieht. Beide Gesetze – das MPDG und die MPBetreibV – nennen für ihren jeweiligen Bereich unter bestimmten Voraussetzungen eine verantwortliche Person, die jene rechtlichen Anforderungen überwacht, der Beauftragte für Medizinproduktesicherheit.
Die Rolle des Medizinprodukteberater wird durch das Medizinprodukte-Durchführungsgesetz (MPDG) in Deutschland geregelt, genauer gesagt in § 83 MPDG. In dieser Rolle sorgen Sie als qualifizierte Person für die Sicherheit, Eignung und Leistungsfähigkeit von Medizinprodukten und helfen, die Gesundheit und den notwendigen Schutz von Patient*innen, Anwender*innen und Dritten zu gewährleisten. Sie unterstützen z.B. bei der Schulung des Personals, der Durchführung von Risikobewertungen oder der Erstellung von Maßnahmenplänen zur Produktsicherheit. Wir vermitteln Ihnen das nötige Fachwissen!