Auch nach dem Geltungsbeginn der MDR (EU) 2017/745 und der IVDR (EU) 2017/746 hat sich an einer zentralen Rolle nichts geändert: der Medizinprodukteberater bleibt im deutschen Recht fest verankert – heute geregelt in § 83 des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes (MPDG). Seit dem 26.05.2021 gilt dies verbindlich für Medizinprodukte, seit dem 26.05.2022 auch für In-vitro-Diagnostika.
Wer zählt dazu? Jeder, der Fachkreise berufsmäßig fachlich informiert - ganz gleich, ob persönlich vor Ort oder telefonisch - sowie in die sachgerechte Handhabung von Medizinprodukten einweist. Vorausgesetzt werden dafür fundierte Sachkenntnis und praktische Erfahrung mit dem jeweiligen Produkt.
Eine Kernaufgabe des Medizinprodukteberaters ist es, Rückmeldungen der Fachkreise zu Nebenwirkungen, Wechselwirkungen, Funktionsstörungen, technischen Mängeln, Gegenanzeigen oder anderen Risiken mit Produkten aufzunehmen und unverzüglich weiterzuleiten – eine Verantwortung, die entsprechendes Fachwissen erfordert.
Genau diese notwendigen Kenntnisse vermittelt unser Seminar praxisnah und zielgerichtet, damit Sie die Anforderungen des § 83 MPDG sicher in Ihrem Unternehmen umsetzen können.