FAQ
FAQ
Frage:
Welche Kriterien sind bei der Auswahl / Eignung von APU-Leisten (Anputzdichtleisten) zu berücksichtigen?
Antwort:
Anputzdichtleistensysteme sichern außen neben der optischen Funktion den schlagregendichten Anschluss des Putzes eines Wärmedämmverbundsystems an Fenster bzw. Türen. Bei der anwendungsspezifischen Auswahl der APU-Leisten sind Lage und Größe des Fensters sowie die Dicke der Fassadendämmung zu berücksichtigen. Die APU-Leisten müssen in der Lage sein, die zu erwartenden Bewegungen der Bauteile (Blendrahmen der Fenster und Türen; Schwinden und Temperaturbewegungen des WDVS) aufzunehmen. Marktübliche einteilige APU-Leisten können nur geringe Bewegungen kompensieren und sind nur für kleinformatige Bauteile geeignet. Durch falsche Dimensionierung der APU-Leisten können Risse an den Bauteilanschlüssen und Feuchteschäden entstehen.
Frage:
Können unebene Untergründe mit der Kleberschicht des Wärmedämmverbundsystems ausgeglichen werden?
Antwort:
Unebenheiten auf den zu dämmenden Wandflächen dürfen nur in begrenztem Maß ausgeglichen werden. Hierzu sind die Herstellerangaben maßgebend. Wenn die Dämmplatten zusätzlich gedübelt werden, ist die maximal zulässige Dicke der Kleberschicht etwas größer. Die Grenzwerte sind z. B. in den allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen (abZ) festgelegt. Werden die zulässigen Maße überschritten, ist die Wandfläche zur Vorbereitung der Dämmplattenklebung durch einen Putz zu egalisieren.
Frage:
Welchen Anteil muss die Kleberfläche bei der Klebung der Fassadendämmplatten mindestens haben?
Antwort:
Bei der Punkt-Wulst-Methode wird der Kleber umlaufend am Rand der Dämmplatte und zusätzlich durch mindestens 3 Kleberpunkte in der Dämmplattenfläche aufgebracht. Der Anteil der Kleberfläche muss nach dem Andrücken auf dem Untergrund und auf der Dämmplatte mindestens 40 % betragen. Zu beachten ist außerdem, dass Brandriegel grundsätzlich vollflächig geklebt werden müssen. Es sind die Herstellerangaben maßgebend. So gibt es auch Systeme, die eine Kleberfläche von 70% erfordern.
Frage:
Muss der Sockelputz zusätzlich abgedichtet werden?
Antwort:
Zusätzlich zur notwendigen Bauwerksabdichtung muss der in das Gelände einbindende Putz bei nahezu allen Systemen abgedichtet werden, um den Putz vor stehendem Oberflächenwasser zu schützen. Als Putzabdichtung sind z.B. flexible mineralische Dichtschlämmen geeignet. Die Hersteller haben meistens eigene Abdichtungssysteme. Die Sockelputzabdichtung muss im erdberührten Bereich über den unteren Putzabschluss hinausgeführt werden. Am oberen Abschluss muss die Putzabdichtung bis mindestens 5 cm über Gelände- bzw. Belagoberkante hoch geführt werden. Die Putzabdichtung ist immer z.B. mit einer Noppenbahn bzw. Drainmatte vor Beschädigung zu schützen. Direkte Anschlüsse von Oberflächenbelägen an WDVS-Sockelputze ohne Abdichtung / Noppenbahn sind mangelhaft schadensgefährdet.