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Brandschutz - Bestandschutz - konkrete Gefahr

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Vortrag: Brandschutz im Bestand

 

Brandschutz im Bestand

Bei anstehenden Erweiterungen oder Modernisierungen und Sanierungen müssen Investoren und Betreiber dafür Sorge tragen, dass sowohl bei der Ausführung als auch im zukünftigen Betrieb alle rechtlichen Anforderungen erfüllt werden.

Brandschutz im Bestand 

Beim Bauen im Bestand stehen Fachplaner (Brandschutzkonzeptersteller) vor besonderen Herausforderungen: Ihre Brandschutzkonzepte müssen den Bestandsschutz und den brandschutztechnischen Zustand berücksichtigen. Darüber hinaus müssen sie Risiken erkennen, um mögliche anstehende Investitionen abschätzen zu können. Zudem werden Rechtskonformität und ein optimales Kosten-Nutzen-Verhältnis gefordert. Expertenwissen und eine pragmatische Herangehensweise helfen dabei. Der Fachplaner darf also nicht nur „technisch“ arbeiten und alles Wissen anwenden, das im Neubau zu berücksichtigen ist, sondern er muss sich mit Begriffen wie „konkrete Gefahr“, Bestandsschutz“ etc. auskennen, damit er mit Juristen und zielorientiert mit den öffentlichen Stellen zusammenarbeiten kann.

Die Beurteilung einer „konkreten Gefahr“ ist nicht einfach. Der Brandschutzplaner muss sowohl Bauwerk und Nutzung als auch die Zahl der betroffenen Personen und die Wahrscheinlichkeit eines Schadens in die Berechnungen einbeziehen. Anschließend muss die Bauaufsichtsbehörde dieser Argumentation zustimmen.

Bestandsschutz im Brandschutz besteht dann, wenn

  • die Situation zur Bauzeit den damals geltenden Anforderungen entsprach
  • die Nutzung rechtmäßig ist oder
  • aus heutiger Sicht keine konkrete Gefahr vorliegt.

Bestandsschutz geht verloren, wenn


  • bauliche Änderungen dazu führen, dass die „rechtliche Identität“ verloren geht
  • die Nutzung sich ändert
  • die bauliche Substanz verbraucht ist
  • eine konkrete Gefahr der geschützten Rechtsgüter in absehbarer Zeit zu erwarten ist

Je nach Objekt oder Größe des Portfolios kann die Detailtiefe variieren – von der stichprobenartigen Begehung bis hin zur vollständigen Mängelaufnahme und Erarbeitung wirtschaftlich sinnvoller Sanierungsmaßnahmen.

Die brandschutztechnische Bewertung umfasst im Wesentlichen:


  • Prüfung der baurechtlichen Situation
  • Bestandsanalyse des baulichen, anlagentechnischen und ggf. organisatorischen Ist-Zustands des Objekts
  • Abgleich mit den gesetzlichen und technischen Vorgaben (allgemein anerkannte Regeln der Technik, Bauproduktenrecht [CE-Kennzeichnung], Landesbauordnungen oder ggf. das Bauplanungsrecht)
  • Erarbeitung von Empfehlungen zu Sanierungsmaßnahmen soweit erforderlich.
  • Für Sonderbauten ist ein Brandschutznachweis/Brandschutzkonzept erforderlich.

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