Wir informieren Sie.
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Vortrag: Brandschutz im Bestand
Bei anstehenden Erweiterungen oder Modernisierungen und Sanierungen müssen Investoren und Betreiber dafür Sorge tragen, dass sowohl bei der Ausführung als auch im zukünftigen Betrieb alle rechtlichen Anforderungen erfüllt werden.
Beim Bauen im Bestand stehen Fachplaner (Brandschutzkonzeptersteller) vor besonderen Herausforderungen: Ihre Brandschutzkonzepte müssen den Bestandsschutz und den brandschutztechnischen Zustand berücksichtigen. Darüber hinaus müssen sie Risiken erkennen, um mögliche anstehende Investitionen abschätzen zu können. Zudem werden Rechtskonformität und ein optimales Kosten-Nutzen-Verhältnis gefordert. Expertenwissen und eine pragmatische Herangehensweise helfen dabei. Der Fachplaner darf also nicht nur „technisch“ arbeiten und alles Wissen anwenden, das im Neubau zu berücksichtigen ist, sondern er muss sich mit Begriffen wie „konkrete Gefahr“, Bestandsschutz“ etc. auskennen, damit er mit Juristen und zielorientiert mit den öffentlichen Stellen zusammenarbeiten kann.
Die Beurteilung einer „konkreten Gefahr“ ist nicht einfach. Der Brandschutzplaner muss sowohl Bauwerk und Nutzung als auch die Zahl der betroffenen Personen und die Wahrscheinlichkeit eines Schadens in die Berechnungen einbeziehen. Anschließend muss die Bauaufsichtsbehörde dieser Argumentation zustimmen.
Bestandsschutz im Brandschutz besteht dann, wenn
Bestandsschutz geht verloren, wenn
Je nach Objekt oder Größe des Portfolios kann die Detailtiefe variieren – von der stichprobenartigen Begehung bis hin zur vollständigen Mängelaufnahme und Erarbeitung wirtschaftlich sinnvoller Sanierungsmaßnahmen.
Die brandschutztechnische Bewertung umfasst im Wesentlichen: