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Barrierefreiheit in Pflegeeinrichtungen
Barrierefreiheit im Wohnungsbau
Rechtskonform und wirtschaftlich barrierefrei bauen
Mit Einführung der Norm DIN 18040, Teil 2, fand eine grundsätzliche Neuregelung der Barrierefreiheit im Wohnungsbau statt: Barrierefreiheit ist nicht nur bei Neubauten, sondern jetzt auch bei Sanierungen zu berücksichtigen.
Die Crux an der Sache: es handelt sich nicht um eine bundesweit einheitliche Regelung
Bis zur Föderalismusreform waren die Anforderungen bei der Barrierefreiheit in Pflegeeinrichtungen bundesweit einheitlich durch die Heimmindestbauverordnung geregelt. Seit 2006 entscheiden jedoch die einzelnen Bundesländer über die Umsetzung der Vorgaben. Diese werden in den jeweiligen Landesbauordnungen, in Länderheimgesetzen oder Durchführungsverordnungen konkretisiert. Dabei kommen mitunter komplexe Reglungen zum Tragen.
Den Begriff "Barrierefreiheit" dürfte jeder schon einmal gehört haben. Mit ihm wird die einfache Zugänglichkeit eines baulichen Umfelds für Menschen mit Beeinträchtigungen beschrieben, ohne dass sie dabei auf zusätzliche Hilfen angewiesen sind. Typische Beispiele im alltäglichen Stadtbild sind Treppenstraßen und Rollstuhlrampen, aber auch Aufzüge in Bahnhöfen, Kinos, Flughäfen. Das bedeutet, dass nicht nur behinderten Personen, sondern auch denen mit Kinderwägen oder Rollatoren die freie Nutzung der Gebäude ermöglicht wird. Für viele Menschen ist barrierefreies Bauen die Voraussetzung für Mobilität und die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben. Menschen mit Beeinträchtigungen der Wahrnehmensfähigkeit sind auf übersichtlich angeordnete Räume angewiesen. Blinde bzw. Sehbehinderte wiederrum benötigen Bodenleitsysteme, wie man sie an Bahnsteigen sieht.
Im Wohnungsbau wird die Barrierefreiheit innerhalb der Wohnungen durch mehrere Maßnahmen erreicht. Auf Bodenschwellen, Absätze und Unebenheiten sollte verzichtet werden. Schränke, Waschbecken und sonstige Installationen müssen gut erreichbar sein - vor allem für Rollstuhlfahrer. Die Bewegungsflächen sollten nicht zu klein ausfallen.
Die DIN-Normen sind Empfehlungen, die Bundesländer können in ihren Bauordnungen die Einhaltung dieser Normen jedoch erforderlich machen, zumindest für bestimmte Bauten und Anlagen.