Bauqualität: Fachinformationen / Hilfsmittel
Bauqualität: Fachinformationen / Hilfsmittel
Planung und Errichtung von Treppen und Geländern müssen nach DIN 18065 "Gebäudetreppen" erfolgen. Auch für Brüstungen sind allgemeine Anforderungen in den Bauordnungen der Länder enthalten. Informieren Sie sich ausführlich über Richtlinien, Handläufe, Geländer- und Brüstungshöhen und über die Sicherheit von Treppenstufen.
Dipl.-Ing. Torsten Goetting
TÜV SÜD Industrie Service GmbH, München
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