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Betreiberverantwortung - Analyse der Prüfpflichten Ihrer Immobilien

netinform.RE - Betreiberverantwortung mit System

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Überblick über die Prüfpflichten und digitales Abbild Ihres Gebäudes

Als Betreiber einer Immobilie haben Sie diverse Pflichten, die unter dem Begriff Betreiberverantwortung zusammengefasst werden können. Bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung dieser Pflichten haftet der Betreiber. Vor allem in Bereichen, in denen die Gesundheit von Menschen gefährdet ist, darf diese Betreiberverantwortung nicht vernachlässigt werden. Andernfalls drohen Strafen finanzieller Art bis hin zu strafrechtlicher Verfolgung.

Ein wesentlicher Teil dieser Verantwortung spiegelt sich in der Einhaltung der wiederkehrenden Prüfungen an technischen Anlagen wieder. Allein durch den Gesetzgeber (Bund und Länder) gibt es über 50 verschiedene verpflichtende Regelwerke. Die Herausforderung hierbei besteht in erster Linie diese wiederkehrenden Prüfpflichten zu identifizieren, um diese anschließend delegieren und kontrollieren zu können. Hierzu ist ein valider Datensatz, der die Gebäudetechnik sowie die rechtlichen Anforderungen an diese wiederspiegelt, das Fundament eines jeden Immobilienmanagements. Mehr dazu erfahren Sie im nachfolgenden Video.

Analyse der Prüfpflichten mit netinform.RE im Video erklärt:

Wir unterstützen Sie gerne in der Erfassung Ihrer Anlagen und ermitteln Ihre Prüfpflichten: So starten Sie direkt mit einer kompletten Übersicht Ihrer Gebäudeinformationen (technische Merkmale, Dokumente, Bilder) - strukturiert nach den Kostengruppen der DIN276.

Wichtige Informationen:

  • Wann ist eine Anlage wiederkehrend prüfpflichtig?

    Das hängt im Wesentlichen von drei Punkten ab:

    • dem Bundesland, da Baurecht Ländersache ist
    • der Nutzung und Größe des Gebäudes (Verkaufsstätte, Versammlungsstätte, Tiefgarage etc.)
    • der Größe des Gebäudes und der zu betrachtenden Rechtsgebiete
  • Welche Regelwerke, Vorschriften oder Gesetze beinhalten Prüfungen von technischer Gebäudeausrüstung?

    Je nach Funktion, die Sie im Rahmen des Gebäudebetriebs innehaben, sind unterschiedliche Rechtsgebiete relevant.

    Sie sind Arbeitgeber und Ihre Mitarbeiter nutzen das Gebäude als Arbeitsstätte?

    • Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV
    • Diverse Arbeitsstättenrichtlinien - ASR
    • Diverse Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften – DGUV

     

    Sie sind Eigentümer und müssen den Brandschutz gewährleisten?

    • Prüfverordnungen der 16 Bundesländer (wie bspw.: SPrüfV, PrüfVO, BetrVO …)

     

    Sie Sind Betreiber und müssen umwelttechnische Auflagen berücksichtigen:

    • Energieeinsparverordnung ENEV
    • Diverse Bundes-Immissionsschutzverordnungen – BIMSchV
    • Verordnung über Anlagen im Umgang mit wassergefährdenden Stoffen - AwSV)

     

    Sie sind Assetmanager und wollen sicherstellen, dass die Versicherungstechnischen Anforderungen erfüllt sind?

    • Diverse Richtlinien des Verbands der Sachversicherer – VDS
  • Welche Dokumente werden für die Identifizierung prüfpflichtiger Anlagen benötigt?

    In Abhängigkeit der betrachteten Rechtsgebiete gibt es folgende Schlüsseldokumente:

    • Baurecht: Baugenehmigung und Brandschutzkonzept
    • Versicherungsrecht: Versicherungsvertrag
    • Arbeitsrecht: Gefährdungsbeurteilungen
  • Welche Prüffristen für wiederkehrende Prüfungen gibt es?

    Die Spanne reicht von jährlich bis zu 25 Jahren.

  • Welche Qualifikation braucht ein Prüfer für die Prüfung an Anlagen?

    Je nach Inhalt der Prüfung kann die Anforderung an einen Prüfer von „befähigter Person“ über „sachkundige Person“ bis hin zu „sachverständiger Person“ reichen.

     

  • Müssen die Prüfungen zwingend durchgeführt werden?

    Ja, alle Prüfungen aus gesetzlichen Regelwerken (Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien) sind für jeden Eigentümer oder Betreiber verpflichtend einzuhalten.

  • Ich habe bereits einen Wartungsvertrag für eine Anlage. Muss ich dennoch Prüfungen durchführen?

    Achtung:

    Gemäß „DIN 31051 – Grundlagen der Instandhaltung“, besteht die Instandhaltung aus:

    • Wartung
    • Inspektion
    • Instandsetzung
    • Verbesserung

     

    Eine Prüfung ist gleichzusetzen mit einer Inspektion und sollte auf Protokollen von Dritten auch so gekennzeichnet sein.

    Häufig beinhalten Wartungen einen Teil der Prüfungen, werden aber oft aus Mangel an Kenntnis nicht so ausgewiesen.

     

    Beispielsweise wird bei der Wartung an Brandschutztüren zwar die Tür eingestellt und geölt, der Nachweis, dass im Rahmen der Wartung auch die Prüfung nach ASR1.7 erfolgt ist, sollte jedoch unbedingt von der Fachfirma eingefordert werden und zur Kontrolle explizit auf dem Protokoll stehen um sich im Ernstfall exkulpieren zu können.

     

 

DAS IST NETINFORM.RE

  • netinform.RE ist eine TÜV SÜD-Plattform,die Immobilienbetreiber dabei unterstützt, ihre Betreiberverantwortung bezüglich ihrer technischen Gebäudeausrüstung sicher im Griff zu haben
  • CAFM-Systeme sind Ihnen zu unübersichtlich? Sie möchten die Prüfpflichten Ihrer technischen Gebäudeausrüstung unkompliziert weiterverfolgen? Mit netinform.RE können Sie aus den identifizierten Prüfpflichten einfach und schnell Instandhaltungsmaßnahmen ableiten
  • Ihre Prüfberichte verwalten Sie im Prüfbuch netinform

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