netinform.RE - Betreiberverantwortung mit System
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Als Betreiber einer Immobilie haben Sie diverse Pflichten, die unter dem Begriff Betreiberverantwortung zusammengefasst werden können. Bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung dieser Pflichten haftet der Betreiber. Vor allem in Bereichen, in denen die Gesundheit von Menschen gefährdet ist, darf diese Betreiberverantwortung nicht vernachlässigt werden. Andernfalls drohen Strafen finanzieller Art bis hin zu strafrechtlicher Verfolgung.
Ein wesentlicher Teil dieser Verantwortung spiegelt sich in der Einhaltung der wiederkehrenden Prüfungen an technischen Anlagen wieder. Allein durch den Gesetzgeber (Bund und Länder) gibt es über 50 verschiedene verpflichtende Regelwerke. Die Herausforderung hierbei besteht in erster Linie diese wiederkehrenden Prüfpflichten zu identifizieren, um diese anschließend delegieren und kontrollieren zu können. Hierzu ist ein valider Datensatz, der die Gebäudetechnik sowie die rechtlichen Anforderungen an diese wiederspiegelt, das Fundament eines jeden Immobilienmanagements. Mehr dazu erfahren Sie im nachfolgenden Video.
Analyse der Prüfpflichten mit netinform.RE im Video erklärt:
Wir unterstützen Sie gerne in der Erfassung Ihrer Anlagen und ermitteln Ihre Prüfpflichten: So starten Sie direkt mit einer kompletten Übersicht Ihrer Gebäudeinformationen (technische Merkmale, Dokumente, Bilder) - strukturiert nach den Kostengruppen der DIN276.
Das hängt im Wesentlichen von drei Punkten ab:
Je nach Funktion, die Sie im Rahmen des Gebäudebetriebs innehaben, sind unterschiedliche Rechtsgebiete relevant.
Sie sind Arbeitgeber und Ihre Mitarbeiter nutzen das Gebäude als Arbeitsstätte?
Sie sind Eigentümer und müssen den Brandschutz gewährleisten?
Sie Sind Betreiber und müssen umwelttechnische Auflagen berücksichtigen:
Sie sind Assetmanager und wollen sicherstellen, dass die Versicherungstechnischen Anforderungen erfüllt sind?
In Abhängigkeit der betrachteten Rechtsgebiete gibt es folgende Schlüsseldokumente:
Die Spanne reicht von jährlich bis zu 25 Jahren.
Je nach Inhalt der Prüfung kann die Anforderung an einen Prüfer von „befähigter Person“ über „sachkundige Person“ bis hin zu „sachverständiger Person“ reichen.
Ja, alle Prüfungen aus gesetzlichen Regelwerken (Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien) sind für jeden Eigentümer oder Betreiber verpflichtend einzuhalten.
Achtung:
Gemäß „DIN 31051 – Grundlagen der Instandhaltung“, besteht die Instandhaltung aus:
Eine Prüfung ist gleichzusetzen mit einer Inspektion und sollte auf Protokollen von Dritten auch so gekennzeichnet sein.
Häufig beinhalten Wartungen einen Teil der Prüfungen, werden aber oft aus Mangel an Kenntnis nicht so ausgewiesen.
Beispielsweise wird bei der Wartung an Brandschutztüren zwar die Tür eingestellt und geölt, der Nachweis, dass im Rahmen der Wartung auch die Prüfung nach ASR1.7 erfolgt ist, sollte jedoch unbedingt von der Fachfirma eingefordert werden und zur Kontrolle explizit auf dem Protokoll stehen um sich im Ernstfall exkulpieren zu können.