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Prüfung der Lösemittelbilanz nach 31. BImSchV

TÜV SÜD prüft die Lösungsmittelbilanz für genehmigungsbedürftige Anlagen gemäß der 31. BImSchV

TÜV SÜD prüft die Lösungsmittelbilanz für genehmigungsbedürftige Anlagen gemäß der 31. BImSchV

Warum Unternehmen ihre Lösungsmittelbilanz prüfen lassen müssen

► Gesetzliche Pflicht
Seit der Novellierung der 31. BImSchV ist die regelmäßige Prüfung der Lösungsmittelbilanz für genehmigungsbedürftige Anlagen verpflichtend.

► Rechtssicherheit
Die Prüfung bestätigt die Richtigkeit der Lösungsmittelbilanz und dient als belastbarer Nachweis gegenüber der zuständigen Behörde.

► Reduzierter Haftungsaufwand
Fehlerhafte oder unvollständige Lösungsmittelbilanzen können zu behördlichen Auflagen führen. Eine unabhängige Prüfung minimiert dieses Risiko.

 

Unsere Leistungen: Wie TÜV SÜD Ihre Lösungsmittelbilanz prüft

TÜV SÜD prüft die Lösungsmittelbilanz nach 31. BImSchV als nach § 29b BImSchG anerkannte Messstelle. Im Fokus steht die Feststellung der Richtigkeit gemäß § 6 Abs. 5 der Verordnung.

Wir prüfen insbesondere:

► die relevanten Input‑ und Output‑Stoffströme,
► die Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit der Datengrundlage,
► die Plausibilität der Bilanzierung im Hinblick auf die geltenden Emissionsanforderungen.

Im Rahmen der Prüfung führen wir keine eigenen Messungen durch. Bereits vorhandene Messungen werten wir aus und berücksichtigen diese bei der Plausibilisierung. Darüber hinaus können wir kontinuierliche Messungen empfehlen und vorhandene oder geplante Messgeräte fachlich besprechen.

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Gut zu wissen:
In den Gesetzestexten der 31. BImSchV wird der Begriff "Lösungsmittelbilanz" verwendet. In der betrieblichen Praxis und im fachlichen Sprachgebrauch hat sich jedoch überwiegend der Begriff "Lösemittelbilanz" etabliert. Beide Begriffe bezeichnen denselben Sachverhalt.
 

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Ablauf der Prüfung der Lösemittelbilanz nach 31. BImSchV

  • 1. Dokumentenprüfung der Lösungsmittelbilanz

    Die Prüfung beginnt mit einer umfassenden Papierprüfung, die in der Regel ca. 30 Stunden umfasst. Dabei achten wir auf die relevanten Stoffströme, insbesondere I1 (eingesetzte Lösemittel) und O5 (vernichtete Mengen flüchtiger organischer Verbindungen (VOC)).

  • 2. Vor‑Ort‑Termin in der Anlage

    Ergänzend zur Dokumentenprüfung führen wir einen Vor‑Ort‑Termin von ca. vier Stunden durch. Wir vollziehen die zugrunde gelegten Annahmen, Stoffströme und betrieblichen Abläufe im Anlagenkontext nach und versuchen, diese zu plausibilisieren.

  • 3. Feststellung der Richtigkeit

    Auf Basis der geprüften Unterlagen und der Vor‑Ort‑Eindrücke stellen wir die Richtigkeit der Lösemittelbilanz gemäß § 6 Abs. 5 der 31. BImSchV fest. Wir dokumentieren das Ergebnis. Es dient Ihnen als belastbarer Nachweis gegenüber der zuständigen Behörde.

 

Häufig gestellte Fragen und Antworten (FAQ)

  • Was ist eine Lösemittelbilanz?

    Die Lösemittelbilanz ist das zentrale Instrument zum Nachweis der Einhaltung von Emissionsgrenzwerten für flüchtige organische Verbindungen (Volatile Organic Compounds, VOC) gemäß 31. BImSchV. Sie wird jährlich vom Betreiber erstellt.

  • Was fällt unter Lösungsmittel?

    Als organische Lösungsmittel gelten VOC, die ohne chemische Veränderung eingesetzt werden. Dazu gehören unter anderem:

    ✓ Lösemittel
    ✓ Reinigungsmittel
    ✓ Dispersionsmittel
    ✓ Konservierungsmittel
    ✓ Verdünnungsmittel

    Auch die Lösemittelanteile in Gemischen müssen berücksichtigt werden.

  • Wer muss eine Lösemittelbilanz erstellen?

    Anlagenbetreiber sind dazu verpflichtet, jährlich eine Lösungsmittelbilanz nach der 31. BImSchV zu erstellen. Die Prüfpflicht (alle drei Jahre) gilt jedoch nur für genehmigungsbedürftige Anlagen.

    Besonders betroffen sind Anlagen in Branchen mit relevantem Einsatz von VOC, darunter insbesondere:

    ► Fahrzeug‑ und Fahrzeugteilebeschichtung
    ► Oberflächenbehandlung, Lackieren, Beschichten und Reinigen
    ► Holz‑ und Baustoffbehandlung, z. B. Holzimprägnierung
    ► Herstellung von Farben, Lacken, Druckfarben und Klebstoffen
    ► Druck‑ und Verpackungsindustrie
    ► Chemische Industrie sowie weitere VOC‑intensive Produktionsprozesse

  • Wer darf Lösemittelbilanzen prüfen?

    Die Prüfung der Lösungsmittelbilanz von genehmigungsbedürftigen Anlagen erfolgt entweder durch:

    ✓ eine zugelassene Überwachungsstelle oder
    ✓ einen öffentlich bestellten Sachverständigen.

    TÜV SÜD ist nach § 29b BImSchG als Messstelle anerkannt.

  • Wie oft muss die Lösemittelbilanz geprüft werden?

    ► Neuanlagen werden erstmals zwölf Monate nach Inbetriebnahme geprüft.
    ► Bei Bestandsanlagen erfolgt die erste Prüfung drei Jahre nach dem 16. Januar 2024 – anschließend alle drei Jahre.

  • Wie lange dauert die Prüfung der Lösemittelbilanz?

    Die Prüfung besteht aus einer Papierprüfung von etwa 30 Stunden sowie einem Vor-Ort-Termin von rund vier Stunden. Der genaue Aufwand kann je nach Anlagenkomplexität variieren.

  • Was sind VOC‑Grenzwerte?

    VOC-Grenzwerte legen fest, welche Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen aus einer Anlage zulässig sind.

    Die 31. BImSchV unterscheidet dabei – abhängig von Anlagenart und Tätigkeit – verschiedene Grenzwerte, die im Rahmen der Lösemittel- bzw. VOC-Bilanz relevant sind:

    ✓ Grenzwerte für Gesamtemissionen
    ✓ Grenzwerte für diffuse Emissionen
    ✓ Grenzwerte für gefasste Abgase

    Die anzuwendenden Grenzwerte ergeben sich aus der Zuordnung der Anlage zu den Anhängen der 31. BImSchV.

Jetzt Lösemittelbilanz nach 31. BImSchV prüfen lassen

Die Novellierung der 31. BImSchV verschärft die Anforderungen an Datenqualität, Nachvollziehbarkeit und Fachkenntnis deutlich. Unternehmen sind demnach verpflichtet, ihre Lösungsmittelbilanz normenkonform zu prüfen und belastbar zu dokumentieren.

Eine frühzeitige Einbindung von TÜV SÜD unterstützt Sie dabei, die Prüfung regelkonform und effizient umzusetzen. Als unabhängiges und anerkanntes Prüfunternehmen genießen wir eine hohe Akzeptanz bei Behörden und Mitarbeitenden.

Sie profitieren vom anlagenspezifischen Know-how unserer Expertenteams sowie von unserem breiten Leistungsportfolio mit Synergieeffekten, etwa in den Bereichen Luftreinhaltung, Lärmschutz, Anlagensicherheit oder UVP-Berichte.

 

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