Umwelt und Klimaschutz

Fluorierte Treibhausgase

Verordnung (EU) Nr. 2024/573 zur Meldung fluorierter Treibhausgase

Wer teilfluorierte Kohlenwasserstoffe verwendet oder in Verkehr bringt, unterliegt den Vorschriften der Verordnung (EU) Nr. 2024/573. Gemäß Artikel 19 muss die Einfuhr von mit F-Gasen vorbefüllten Produkten oder Einrichtungen und gemäß Artikel 26 über das Inverkehrbringen von teilfluorierten Kohlenwasserstoffen jährlich bis zum 31. März des Folgejahres berichtet werden. Eine Verifizierungspflicht besteht ab Erreichen folgender Bagatellgrenzen:

  • Vorbefüllte Produkte oder Einrichtungen: Verifizierungspflicht ab 10 t CO2-Äquivalente und Einreichung des Verifizierungsberichts über das F-Gase Portal ab 1.000 t CO2-Äquivalente gemäß Artikel 19 (3) i.V.m. Artikel 26 (7) bis zum 30. April
  • Bulk Ware: Verifizierungspflicht und Einreichung des Verifizierungsberichts ab Erreichen von 1.000 t CO2-Äquivalente gemäß Artikel 26 (8) bis zum 30. April

Auf Grundlage unserer Akkreditierung sind wir berechtigt, Ihre F-Gase-Berichte zu verifizieren. Die Anforderungen für die Berichterstattung ergeben sich aus den Verordnungen (EU) Nr. 2024/573 über fluorierte Treibhausgase und detaillierter aus der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2024/2195 zur Festlegung von Form und Art der Übermittlung der Berichte gemäß Artikel 19 bzw. 26 der erstgenannten Verordnung. Weiter Informationen können Sie den FAQ des Umweltbundesamts entnehmen.

ABLAUF DES AUDITS UND DER VERIFIZIERUNG IHRES F-GASE-BERICHTS

  • Prüfung der Situation zum Umgang mit fluorierten Treibhausgasen entsprechend der beschriebenen Geschäftssituationen für die verschiedenen Produktgruppen
  • Prüfung, ob das Berichts-Konzept (siehe EU-VO 2024/2195) korrekt umgesetzt ist, so dass alle tätigkeitsspezifischen Parameter, die zur Ermittlung der CO2-Äquivalente herangezogen werden, korrekt und anforderungskonform erfasst werden
  • Prüfung, ob die Daten zum Bericht wesentliche Falschangaben enthalten
  • Belegeinsicht bis zur primären Datenquelle (Importvorlage)
  • Prüfung der Erfassung, Verarbeitung und Verwaltung der relevanten Daten; dazu u.a. Einsichtnahme in Belege für Wareneingangsbuchungen und für die Zuordnung von Füllmengen
  • Prüfung der Berichtsdaten hinsichtlich deren Richtigkeit und Darstellung im jährlichen F-Gase-Bericht
  • Erstellen eines Bestätigungsvermerkes zum Bericht gemäß (EU) Nr. 2024/573, wenn eine Verifizierungspflicht gefordert ist

Sprechen Sie uns an, wir informieren Sie gerne.

 

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Fluorierte Treibhausgase  Ihre Vorteile

  • Sie gewinnen Rechtssicherheit: Durch kompetente und hochwertige Prüfleistungen erreichen Sie höchste Behördenakzeptanz der Berichte und Sie minimieren das Risiko auf behördliche Nachforderungen.
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