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DIN 30723 Geprüfter Aufbau

Verbraucherinformationen

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DIN 30723 Geprüfter Aufbau

Titel: DIN 30723 Geprüfter Aufbau
Geltungsbereich: Aufbauten auf Nutzfahrzeugen
Prüfgrundlage: DIN 30723-1; DIN 30723-2
Prüfzeichenaussagen:

Das TÜV SÜD Prüfzeichen für DIN 30723 Geprüfter Aufbau

Das TÜV SÜD Zertifizierzeichen mit der Aussage „Geprüfter Aufbau“ wird für Produkte auf freiwilliger Basis vergeben. Es bedeutet, dass das Produkt durch die unabhängige Sachverständigenorganisation TÜV SÜD auf die grundlegenden technischen Sicherheitsanforderungen hin überprüft und zertifiziert wurde.

Prüfverfahren / Vorgehensweise:

  1. Prüfgegenstand:

    Es wurde jeweils ein Baumuster mit den schwächsten Strukturen von dem entsprechenden Fahrzeugaufbau des jeweiligen Typ`s auf die Verschränkungsfähigkeit bei fahrzeuggemäßer Ausstattung überprüft (Absetzkipperfahrzeug mit entsprechender Kippmulde). Es entstehen ein ausführlicher Prüfbericht und jeweils ein Folge-Zertifikat für das jeweilige Baumuster mit der entsprechenden Einhaltung der Prüfvorgaben nach DIN 30723 (Teil 1: Für Normbehälter mit einem Nennvolumen von 5,5 m3 bis 20 m3, Teil 2: Für Normbehälter mit einem Nennvolumen von 2,0 m3 bis 5,0 m) – es wurden beide Typen geprüft. 
  2. Was erhalten wir vom Hersteller dazu?

    Der Fahrzeughersteller bestätigt in einer zum Fahrzeug gehörenden Mappe, dass die entsprechenden Aufbauten dem überprüften Baumuster gleich oder höherwertig sind und fügt jeweils das Zertifikat mit dazu. 
  3. Was haben wir als Prüfgrundlage?

    Als Prüfgrundlage wird die DIN 30723-1 bzw 30723-2 als Prüfgrundlage herangezogen. Diese sind auf dem entsprechenden Zertifikat ausgewiesen. Sie können dies online in unserer Zertifikatsdatenbank nachlesen.
  4. Gibt es eine Wiederholungsprüfung dazu?

    Die DIN 30723 schreibt aktuell keine Wiederholungsprüfung vor. Die Rili zur PTI Untersuchung deckt aktuell den Prüfumfang zur Festigkeit des Rahmens ab, die UVV Prüfungen decken den weiteren Umfang der Befestigungen ab. Daher kann aktuell aufgrund einer Prüfung nach DIN 30723 keine Wiederholungsprüfung verlangt werden. 
  5. Welche maximale Größe darf der Sticker haben?

    Maximalmaß des Aufklebers 100mm


Eine solche Zertifizierung erfolgt auf freiwilliger Basis und bedingt die Prüfung des Produktes wie oben aufgeführt an einem Baumuster, sowie auch die Überprüfung der Produktionsstandorte. Die unabhängige Sachverständigenorganisation TÜV SÜD kontrolliert in unregelmäßigen Abständen den Hersteller.  Bei einem persönlichen Besuch des Sachverständigen vor Ort prüft er, ob der Hersteller in der Lage ist die Produkte in Serie nach den Erfordernissen zu produzieren und über das dafür notwendige Qualitätswesen wie auch eine Endproduktprüfung verfügt. Bei einer im Regelfall mindestens jährlich durchgeführten Überwachungsbesichtigung vor Ort, wird zudem überprüft, ob die zertifizierten Produkte noch dem zur Prüfung vorgelegten Baumuster entsprechen. Bei nicht autorisierten Veränderungen erlischt die Gültigkeit des Zertifikates und das TÜV SÜD Prüfzeichen darf nicht mehr verwendet werden.

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