Download Kfz-Kaufvertrag
Download Kfz-Kaufvertrag
Inhalt Kfz-Kaufvertrag
Der Kfz-Kaufvertrag (Auto-Kaufvertrag) für ein gebrauchtes Kraftfahrzeug beinhaltet den vorgedruckten Kaufvertrag, die u.g. Tipps für den Verkäufer und Käufer, sowie vorgedruckte Mitteilungen an die Kfz-Zulassungsstelle und Kfz-Haftpflichtversicherung über den Verkauf eines Kraftfahrzeuges.
Tipps zum Kfz-Kaufvertrag
Tipps für den Verkäufer
- Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Lassen Sie sich am Besten den Fahrzeugzustand mit einem TÜV SÜD Auto Privat Check dokumentieren
- Lassen Sie sich vor der Probefahrt den Führerschein zeigen, begleiten Sie den Interessenten nach Möglichkeit bei der Probefahrt und geben Sie auf keinen Fall den Zweitschlüssel des Wagens aus der Hand.
- Vereinbaren Sie möglichst Barzahlung des vollen Kaufpreises bei Übergabe, da Scheck- und Wechselgeschäfte rechtliche Probleme mit sich bringen können.
- Vor vollständiger Bezahlung des gesamten Kaufpreises ist der Kfz-Brief dem Käufer nicht auszuhändigen.
- Garantieren Sie Eigenschaften nur, wenn Sie deren Vorhandensein auch beweisen können (Quittungen, Zeugen).
- Mit dem hier getroffenen Gewährleistungsausschluss haftet der Verkäufer nicht für vorhandene oder später auftretende Mängel. Verschweigt aber der Verkäufer nicht unerhebliche Mängel, die ihm nachweislich bekannt waren oder bekannt sein mussten, kann der Käufer den Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten bzw. rückgängig machen. Ungefragt müssen vom Verkäufer über bloße leichte Blechschäden hinausgehende Unfallschäden oder sonstige Beschädigungen offenbart werden. Auf Befragen des Käufers müssen dagegen alle Schäden genannt werden.
- Mit dem ausgefüllten und unterschriebenen Beiblatt (Mitteilung an die Kfz-Zulassungsstelle über den Verkauf eines Kraftfahrzeuges) ist unverzüglich die zuständige Zulassungsstelle vom Verkauf zu benachrichtigen. Mit Zugang der Mitteilung an die Zulassungsstelle endet für den Verkäufer die Kfz-Steuerpflicht und geht auf den Käufer über.
Achtung! Meldet der Käufer das Kraftfahrzeug nicht um, und der Käufer ist unter der angegebenen Adresse nicht erreichbar, haften Sie unter Umständen bis zum Ende der Fahndung für die Kfz-Steuer und Kfz-Haftpflichtversicherungsprämie. In Zweifelsfällen (Käufer hat keinen Wohnsitz im Inland) sollten Sie das Fahrzeug nur stillgelegt verkaufen!
- Verständigen Sie unverzüglich Ihre Kfz-Versicherung mit dem ausgefüllten und unterschriebenen Beiblatt (Mitteilung an die Kfz-Haftpflichtversicherung über den Verkauf eines Kraftfahrzeuges).
- Nach den Versicherungsbestimmungen tritt der Käufer in die Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsvertrag des Verkäufers bei Kauf des Fahrzeuges ein. Verursacht der Käufer vor Umschreibung einen Unfall, so haftet die bestehende Haftpflichtversicherung. Der Schadenfreiheitsrabatt des Verkäufers wird auch hochgestuft. Der Verkäufer muss ggf. die sich dadurch erhöhende Prämie beim Käufer einfordern.
Tipps für den Käufer
- Sie sollten vor dem Kauf des Kraftfahrzeuges unbedingt eine Probefahrt machen. Bei stillgelegten Fahrzeugen kann von der Zulassungsstelle ein befristetes Kennzeichen zum Zweck der Probefahrt ausgegeben werden.
- Überprüfen Sie, ob die Eintragungen in den Kfz-Papieren (z.B. Fahrgestellnummer) mit dem Fahrzeug übereinstimmen.
- Ist der Verkäufer mit dem Halter nicht identisch (Personalausweis), sollten Sie sich eine Verkaufsvollmacht geben lassen.
- Vereinbaren Sie, ob Zubehörteile (z.B. Radio, Schonbezüge, Verbandskasten, Warndreieck) im Kaufpreis enthalten sind.
Pflichten des Käufers
Als Käufer sind Sie verpflichtet, unverzüglich das gekaufte Kraftfahrzeug bei der Zulassungsstelle umzumelden. Hierzu werden benötigt:
- die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Kfz-Schein)
- die Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Kfz-Brief)
- Personalausweis / Reisepass oder polizeiliche Meldebestätigung
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- bei stillgelegtem Kfz: Abmeldebestätigung / ggf. Kennzeichen
- bei umzumeldendem Kfz: Kfz-Kennzeichen
- Wenn die Ummeldung nicht persönlich vom Halter vorgenommen wird: Vollmacht und Einzugsermächtigung
- für Kfz-Steuer sowie Ausweis des Vollmachtgebers
- HU-Bescheinigung