Die Unfallverhütungsvorschriften (UVV), auch bekannt als DGUV Vorschrift 70 Prüfung, ist eine Überprüfung, die sicherstellt, dass gewerblich genutzte PKW und Nutzfahrzeuge sowohl verkehrs- als auch arbeitssicher sind. Die Prüfung wird von der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) empfohlen, um die Betriebssicherheit ihrer Fahrzeuge zu gewährleisten.
Das Anbringen des UVV-Aufklebers, der meist an der B-Säule ausgewiesen wird, gibt Auskunft darüber, wann die letzte Prüfung durchgeführt wurde. Mängel werden im Prüfbericht dokumentiert.
Die UVV-Prüfung nach DGUV-Vorschrift 70 ist ein wesentlicher Bestandteil der Betriebssicherheit und stellt sicher, dass Ihre Dienstfahrzeuge / PKW in einwandfreiem Zustand sind. Dies schützt nicht nur Ihre Mitarbeiter, sondern sichert auch Ihr Unternehmen ab, falls es zu einem Unfall kommen sollte.
Gewerblich genutzte Fahrzeuge unterliegen Anforderungen, die durch regelmäßige Prüfungen erfüllt werden sollten. Diese Prüfungen umfassen sowohl die Verkehrssicherheit als auch die Arbeitssicherheit der Fahrzeuge und sollten gemäß der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) mindestens einmal jährlich von einem Sachkundigen durchgeführt werden.
Wenn Ihr Unternehmen Dienstfahrzeuge nutzt, wird empfohlen, die Sicherheit dieser PKW und Nutzfahrzeuge zu gewährleisten. Nach den Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) sowie der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sollten sie Folgendes erfüllen:
Diese Vorschriften betreffen ausschließlich gewerblich genutzte Fahrzeuge und sind für private PKW nicht relevant. Unternehmen, die Dienstfahrzeuge betreiben, wird daher empfohlen, die Fahrzeuge regelmäßig auf Betriebssicherheit prüfen zu lassen.
Im Rahmen der UVV-Prüfung wird durch eine Sicht-, Funktions- und Wirksamkeitsprüfung der Ist-Zustand ermittelt und mit dem Soll-Zustand verglichen und eventuelle Abweichungen bewertet.
Die UVV-Prüfung umfasst eine detaillierte Prüfung der Fahrzeuge, der in der DGUV G 314-003 definierten Prüfpunkte. Dazu gehören unter anderem Bremsen, Beleuchtung, Reifen und weitere sicherheitsrelevante Komponenten. Bei Elektrofahrzeugen kann auf Wunsch zusätzlich auch das Ladekabel nach DGUV V3 geprüft werden.
Als kompetenter und erfahrener Partner im Bereich der Fahrzeugüberwachung bietet TÜV SÜD ein umfassendes Leistungspaket:
Ladekabel-Prüfung für Elektroautos
Mit der zunehmenden Verbreitung von Elektrofahrzeugen hat sich die Empfehlung für Unternehmer erweitert. Laut § 5 DGUV Vorschrift 3 sollen auch elektrische Anlagen und Betriebsmittel wie Ladekabel regelmäßig auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden. Diese Prüfung kann separat zur DGUV V70 Prüfung beauftragt werden.
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