Bahnindustrie

SMS-Zertifizierung gemäß RL 2004/49/EG


Sicherheitsbescheinigung und Sicherheitsgenehmigung



Seit 7. Juni 2013 ist die Verordnung über gemeinsame Sicherheitsmethode für die Kontrolle von Eisenbahnunternehmen und Fahrwegbetreibern (EU 1078/2012) rechtsverbindlich. Eisenbahnverkehrsunternehmen und Eisenbahninfrastrukturbetreiber benötigen zur Neuausstellung oder zur Verlängerung der Sicherheitsbescheinigung bzw. Sicherheitsgenehmigung ein SMS-Zertifikat von einer hierfür akkreditierten Stelle.

Zur Erlangung der Sicherheitsbescheinigung müssen Eisenbahnverkehrsunternehmen bzw. der Sicherheitsgenehmigung müssen Eisenbahninfrastrukturunternehmen auf Haupt- und vernetzten Nebenbahnen u. a. ein Sicherheitsmanagementsystem (SMS) nachweislich implementiert haben.

Das implementierte, zu zertifizierende SMS muss die Forderungen der Richtlinie 2004/49/EG sowie der unionsrechtlichen Verordnungen 1058/2010, 1169/2010 und 1078/2012 entsprechen. Die TÜV SÜD Landesgesellschaft Österreich GmbH ist seit 2. Mai 2014 per Bescheid durch die österreichische Akkreditierungsstelle für die SMS-Zertifizierung akkreditiert.

Mit der Novelle der EU-RL 2004/49/EG (Richtlinie über Eisenbahnsicherheit) im Jahre 2008 muss jedem Eisenbahnfahrzeug eine für die Instandhaltung zuständige Stelle zugewiesen werden. Die zuständige Stelle (Eisenbahnunternehmen, Infrastrukturbetreiber, Fahrzeughalter, Instandhaltungserbringer, etc.) muss die Instandhaltung nach definierten Punkten durchführen. Für Güterwagen ist für die Instandhaltung die ECM-Verordnung (EU-VO 445/2011) anzuwenden.

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