Die VO (EU) 445/2011 legt ein System für die Zertifizierung der für die Instandhaltung von Güterwagen zuständigen Stellen nach Artikel 14a der Richtlinie 2004/49/EG fest. Die für die Instandhaltung zuständigen Stellen (ECM – Entity in Charge of Maintenance) können Eisenbahnunternehmen, Infrastrukturbetreiber, Fahrzeughalter, Instandhaltungserbringer, etc. sein. Damit sie die Tätigkeit als ECM rechtskonform ausüben, benötigen sie eine Instandhaltungsstellen-Bescheinigung (ECM-Bescheinigung), welche von akkreditierten Zertifizierungsstellen ausgestellt werden.
Das Instandhaltungssystem umfasst die folgenden Funktionen
Die für die Instandhaltung zuständigen Stellen (ECM) müssen die Managementfunktion selbst ausüben. Andere Funktionen können teilweise oder vollständig u. a. an Ausbesserungswerkstätten untervergeben werden. Bei Untervergabe von Funktionen bleibt die für die Instandhaltung zuständige Stelle in der Verantwortung.
Der Zertifizierungsprozess für eine ECM-Bescheinigung setzt sich aus zwei parallel durchgeführten Begutachtungen zusammen:
Die Begutachtung erfolgt durch ein kompetentes Auditteam und schließt bei erfolgreichem Abschluss mit der Ausstellung der ECM-Bescheinigung ab.
Die TÜV SÜD Landesgesellschaft Österreich verfügt seit 4. Juli 2012 über die Akkreditierung. Die auf Basis der erteilten Akkreditierung ausgestellten Zertifikate (ECM-Bescheinigungen) sind in allen Mitgliederstaaten der europäischen Union gültig.
Unsere MitarbeiterInnen stehen Ihnen für weitere Auskünfte gerne zur Verfügung.